Abo

Marius Borg Høiby mit Fußfessel?Rettungsplan von Mette-Marit und Haakon soll stehen

2 min
Kronprinzessin Mette-Marit, Kronprinz Haakon und Marius Borg Høiby anlässlich des 25. Thronjubiläums von König Harald.

Kronprinzessin Mette-Marit, Kronprinz Haakon und Marius Borg Høiby anlässlich des 25. Thronjubiläums von König Harald. (Archivbild)

Hoffnung auf Fußfessel: Dank eines Mietvertrags von Mette-Marit und Haakon auf Skaugum könnte Marius Borg Høiby die U-Haft bald verlassen.

Nach der gescheiterten Haftbeschwerde von Marius Borg Høiby gibt es eine neue Entwicklung im Fall des Sohnes von Kronprinzessin Mette-Marit. Dank einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2025 könnte der 29.Jährige seine Untersuchungshaft unter Umständen per Hausarrest mit elektronischer Fußfessel verbringen. Wie nun bekannt wurde, ebnen Mette-Marit (52) und Kronprinz Haakon (52) ihrem Sohn dafür den Weg auf dem royalen Anwesen Skaugum.

Mietvertrag auf dem Anwesen des Kronprinzenpaares

Høiby befindet sich seit dem 2. Februar in Untersuchungshaft. Nachdem ein erster Antrag auf Freilassung abgelehnt worden war, haben seine Verteidiger nun erneut ein Gesuch eingereicht. Ziel ist es, die Zeit bis zur Urteilsverkündung im Juni außerhalb des Gefängnisses zu verbringen. Laut seinem Verteidiger René Ibsen findet die entsprechende Haftanhörung vor dem Bezirksgericht in Oslo am Mittwoch, den 6. Mai, statt.

Eine zentrale Voraussetzung für den Vollzug mit elektronischer Überwachung ist ein fester Wohnsitz. Da Høiby seine Wohnung im Osloer Stadtteil Frogner nicht mehr nutzen kann, sprang die Familie ein. Auf dem Gelände von Skaugum wurde ein leerstehendes Einfamilienhaus unweit der Residenz des Kronprinzenpaares als Wohnsitz organisiert.

Gegenüber der norwegischen Zeitung „VG“ und „Nettavisen“ bestätigte Verteidiger Ibsen, dass bereits ein Mietvertrag abgeschlossen wurde. „Das Haus in Skaugum stand leer, und da war es naheliegend, dass er dorthin zurückziehen könnte“, so Ibsen. Wer genau den Vertrag unterzeichnet hat, blieb offen, doch die Regelung sei über das Kronprinzenpaar erfolgt.

Rückfallgefahr bleibt entscheidender Punkt

Ob das Gericht dem Antrag zustimmt, ist ungewiss. Bereits im März war eine Haftentlassung abgelehnt worden, da das Berufungsgericht von einer „hohen Rückfallgefahr“ und einer besonderen Schwere der Vorwürfe ausging. Zudem steht der Vorwurf im Raum, Høiby habe mehrfach gegen ein Kontaktverbot zu einer Frau aus Frogner verstoßen.

Kronprinz Haakon und sein Stiefsohn Marius bei einem öffentlichen Auftritt.

Kronprinz Haakon und sein Stiefsohn Marius bei einem öffentlichen Auftritt. (Archivbild)

Sollte die elektronische Fußfessel genehmigt werden, hätte Høiby wieder eingeschränkten Zugriff auf digitale Kommunikationsmittel. Seine Verteidigung versichert jedoch, dass er die strengen Auflagen einhalten werde. Bei Verlassen der Wohnung würde umgehend ein Alarm ausgelöst.

Urteil im Juni erwartet

Marius Borg Høiby sieht sich mit einer umfangreichen Anklageschrift konfrontiert, die insgesamt 40 Punkte umfasst, darunter vier Vergewaltigungsvorwürfe. Während die Verteidigung auf ein Strafmaß von etwa 18 Monaten hofft, fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten.

Die Verkündung des Urteils wird für Anfang Juni 2026 erwartet. Das norwegische Königshaus wollte sich zu den Details des Mietverhältnisses bisher nicht äußern und verwies auf die Verteidigung des Beschuldigten. (jag)