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„Katastrophale Verbrennungen“Herzogin Meghan droht Klage wegen Badesalz-Mischung aus ihrer Show

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Meghan Markle bei einem Besuch in Sydney.

Meghan Markle bei einem Besuch in Sydney. (Archivbild)

Laut mehreren Medienberichten sieht sich Meghan Markle mit juristischen Vorwürfen konfrontiert. Eine Frau will sie verklagen.

Eine US-amerikanische Frau hat rechtliche Schritte gegen Meghan Markle, die Herzogin von Sussex, angekündigt. Grund dafür ist laut der „Daily Mail“ ein Badesalz-Rezept, das die Frau von Prinz Harry in ihrer Netflix-Serie „With Love, Meghan“ vorgestellt hatte. Die Klägerin, Robin Patrick aus Maryland, behauptet demnach, nach der Anwendung des Rezepts „katastrophale Verbrennungen“ erlitten zu haben.

Meghan Markle: DIY-Badesalz soll Verbrennungen verursacht haben

Das in der Netflix-Serie demonstrierte Rezept besteht aus Epsomsalz, Himalaya-Salz, Arnikaöl und Lavendelöl. Patrick gibt gegenüber dem Boulevard-Portal „RadarOnline“ an, dass sie nach dem Bad unter anderem anhaltende Schmerzen, Blasenbildung und Hautgeschwüre entwickelte. Sie fordert nun Schadensersatz in Höhe von mindestens 75.000 US-Dollar für medizinische Kosten sowie zehn Millionen US-Dollar für angebliche Fahrlässigkeit und seelisches Leid.

Die rechtlichen Vertreter von Meghan Markle und der Netflix-Serie „With Love, Meghan“ haben die Vorwürfe zurückgewiesen. In einem von „RadarOnline“ veröffentlichten Schreiben vom April 2025 betonte der Medienanwalt Cameron Stracher, dass die Verwendung von Epsomsalz bei Personen mit Diabetes laut medizinischer Empfehlung nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen sollte. Dies sei auch auf den Verpackungen entsprechender Produkte klar vermerkt.

Anwalt von Herzogin Meghan winkt ab

Stracher argumentierte weiter, dass es nicht vorhersehbar gewesen sei, dass eine Person die aufgedruckten Warnhinweise ignoriere und die im Rahmen der Serie „With Love, Meghan“ gezeigte Mischung selbst anfertige, ohne die individuellen gesundheitlichen Risiken zu berücksichtigen. Zudem könne laut Schreiben auch kein allgemeiner Sorgfaltspflichtverstoß geltend gemacht werden, da zwischen den Produzenten und der Klägerin keinerlei rechtlich relevante Beziehung bestanden habe.

Darüber hinaus verweist Stracher auf den Schutz der Meinungsfreiheit durch den First Amendment der US-Verfassung: Da das gezeigte Rezept keine „klare und gegenwärtige Gefahr“ für die Öffentlichkeit darstelle, könne auch aus verfassungsrechtlicher Sicht keine Grundlage für eine Fahrlässigkeitsklage gegen Meghan Markle, Netflix oder Archewell Productions abgeleitet werden.