LockerungenErste Freizeitparks in Deutchland dürfen öffnen

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Rust – Noch sind es nur vereinzelte Lichtblicke für Achterbahn-Fans: Nach dem Heide-Park in Niedersachsen ist nun auch der Europa-Park in Baden-Württemberg wieder offen - unter strengen Auflagen. Wie sieht es anderswo in Deutschland aus?

Als einer der ersten großen Freizeitparks Deutschlands hat der Europa-Park in Baden-Württemberg wieder seine Pforten für Besucher geöffnet. Am Freitag hatten rund 3000 Besucher den Park für sich und wurden mit viel Pomp empfangen: Mitarbeiter standen Spalier und begrüßten die Gäste, für die eigens ein roter Teppich ausgerollt worden war. Einzelne Besucher konnten ihre erste Achterbahnfahrt offenbar nicht erwarten und rannten auf die Attraktion zu.

Der Europa-Park ist nach Angaben des Verbands deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen (VDFU) bundesweit der zweite klassische Freizeitpark mit konkretem Öffnungstermin. Noch früher konnte demnach nur der Heide-Park in Niedersachsen wieder aufmachen: am 1. Mai nach einer entsprechenden Gerichtsentscheidung. Der Verband vertritt nach eigenen Angaben gut 90 Freizeiteinrichtungen. Andernorts müssen sich Achterbahn-Freunde und Show-Fans dagegen meist noch gedulden.

Die Öffnungslage ist von Bundesland zu Bundesland anders

In Baden-Württemberg ist der Europa-Park Vorreiter. Er wurde vom Land als Modellprojekt ausgewählt und durfte früher öffnen als eigentlich vorgesehen - im Gegensatz zu Konkurrenten. Ein Sprecher des Stuttgarter Sozialministeriums erklärte dazu: „Der Europa-Park hat ein überzeugendes Konzept vorgelegt, aus dem wir uns Erkenntnisse erhoffen, die auch auf andere (...) Freizeitparks und Bereiche übertragbar sind.“ In Rust hat man mit einer stark reduzierten Besucherzahl begonnen. Am ersten Tag durften nur 3000 Menschen die Attraktionen nutzen, am Samstag sollen es schon 6500 sein, in den Tagen darauf 10 000. So will man die Abläufe testen, bevor schließlich die eigentlich erlaubten 20 000 Gäste zugelassen werden. Besucher müssen sich an umfangreiche Auflagen halten, etwa an eine weitreichende Maskenpflicht. Außerdem müssen sie nachweisen, dass sie genesen, geimpft oder getestet sind. Tickets müssen vorab gekauft werden.

Die Freizeitparks in Nordrhein-Westfahlen kritisieren dagegen, dass sie immer noch keine Perspektive für mögliche Öffnungen bekommen hätten. Nach der NRW-Coronaschutzverordnung vom 12. Mai ist der Betrieb von Freizeit- und Vergnügungsstätten in dem Bundesland derzeit untersagt. Vom Verbot ausgenommen sind dagegen etwa Freibäder oder Minigolfanlagen, die unter Auflagen öffnen dürfen. Das Phantasialand in Brühl bei Köln sprach von einer „nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlung“. Es handele sich um „eine grundlose Benachteiligung“. (dpa)

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