Abdul B. war den Behörden als Islamist bekannt. Sein Vater will die Radikalisierung nicht wirklich erkannt haben.
Abdul B. radikalisierte sichDas sagt der Vater des CSD-Attentäters über seinen Sohn

Mit diesem Auto, das im Bereich des Tiergartens gegen einen Baum gefahren war, fuhr mutmaßlich Abdul B. in die Menschenmenge beim Berliner CSD.
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Der mutmaßlich islamistisch motivierte Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day am Samstagabend (25. Juli) erschüttert Deutschland. Eine Person kam ums Leben, 29 weitere wurden verletzt. Nicht nur die queere Community ist im Schockzustand, parteiübergreifend drücken auch Politiker und gesellschaftliche Organisationen ihre Anteilnahme und Empörung aus. So verurteilte auch der Zentralrat der Muslime in Deutschland den Terrorakt aufs Schärfste. Unterdessen werden immer mehr Details zum mutmaßlichen Attentäter Abdul B. bekannt.
Am Montag (27. Juli) wurde zunächst klar, dass es sich beim Todesopfer um eine 65-jährige Frau aus Polen handelt, wie ein Sprecher der Berliner Senatskanzlei bestätigte. Sie hielt sich mit ihrer Tochter zu Besuch in der deutschen Hauptstadt auf. Die Tochter soll Medienberichten zufolge die Tat verletzt überlebt haben. Polens Regierung reagierte mit Bestürzung und Trauer auf den Tod einer polnischen Staatsbürgerin.
Abdul B. war bekannt, aber auf freiem Fuß
Abdul B. hatte sein Fahrzeug in die feiernde Menge gesteuert und dann vor einen Baum gesetzt. Er flüchtete zunächst und wurde später bei einem Polizeieinsatz erschossen. Mittlerweile kommen Fragen auf, warum sich der 21-Jährige auf freiem Fuß befand, denn er war bereits zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten und auch verurteilt worden. Allerdings wurde das Jugendstrafrecht auf ihn angewendet, zuletzt im Mai 2026.
Brisant: Es ging um seine Versuche, sich 2025 in Syrien der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anzuschließen, sowie um IS-Propaganda. Auf freiem Fuß befand sich der junge Mann aufgrund einer Vorbewährung, die das Jugendstrafrecht bietet. Sie ist allerdings mit diversen Auflagen verbunden.
Vater des Attentäters: „Habe ihm nicht erlaubt, einen langen Bart zu tragen“
B. war Deutscher mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde 2002 in Deutschland eingebürgert. Wie kam es zur Radikalisierung von Abdul B.? Der „Spiegel“ konnte am Wochenende mit dem Vater telefonieren, der demnach aber von der Mutter des mutmaßlichen Attentäters geschieden ist und somit auch von seinen Kindern getrennt lebt. Seinen Aussagen zufolge habe sein Sohn nach Abschluss der zehnten Klasse keine geregelte Arbeit gehabt und eher in den Tag hinein gelebt.

Abdul B., der mutmaßliche Attentäter vom Berliner CSD, ist tot.
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Seine Familie bezeichnete der Mann als nicht besonders religiös, den IS habe man als Schiiten nicht unterstützt. Fragen des Vaters nach dem IS habe der Sohn auch negativ beantwortet. Dennoch müssen zumindest äußerlich Anzeichen einer möglichen Radikalisierung erfolgt sein: „Ich habe ihm nicht erlaubt, einen langen Bart zu tragen“, so der Vater über seinen erwachsenen Sohn. Er beschreibt Abdul B. als „großzügig, emotional und liebevoll“, die Tat könne er nur nach einer Gehirnwäsche verübt haben.
Abdul B. sollte an besonderem Programm teilnehmen
Abdul B. sollte im Rahmen seiner gerichtlichen Auflagen an Beratungsgesprächen zur Deradikalisierung teilnehmen. Er hatte Kontakt zum Berliner Violence Prevention Network (VPN). In den ARD-„Tagesthemen“ schilderte ein Mitarbeiter die Eindrücke vom späteren mutmaßlichen Terroristen. „Er war sehr freundlich gewesen, nicht aggressiv, aber doch in seinen Antworten sehr angepasst und sehr ausweichend, was seine ideologischen Einstellungen angeht“, so Thomas Mücke. Offenheit sei bei Abdul B. nicht erkennbar gewesen.
Zwei Gesprächstermine habe es gegeben. Dabei habe man nicht sehen können, ob „wir mit ihm eine Arbeitsgrundlage finden können“. Wäre dies beim geplanten dritten Termin nächste Woche so geblieben, „dann hätten wir gesagt: Er erfüllt nicht die Voraussetzungen, an einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen.“ Dann wäre das Verfahren zurück zum Gericht gegangen, falls sich keine andere Organisation hätte finden lassen.
Die zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen würden in der Regel sehr eng mit den Sicherheitsbehörden zusammenarbeiten, um eine Gefährdung für die Bevölkerung auszuschließen, so Mücke. Im Fall von Abdul B. habe das Programm noch nicht begonnen und wäre vermutlich auch nicht gestartet worden, da er nach zwei Gesprächen nicht zugänglich gewirkt habe. (mit dpa)
