Zu diesem Ergebnis kommt der Ermittlungsbericht im Disziplinarverfahren gegen den CDU-Politiker.
Gravierende PflichtverstößeEx-Landrat droht nach Flutkatastrophe Entzug des Ruhegehalts

Jürgen Pföhler (CDU), ehemaliger Landrat des Kreises Ahrweiler. (Archivbild)
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Der ehemalige Landrat Jürgen Pföhler hat während der tödlichen Flutkatastrophe an der Ahr „gravierend gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen“. Zu diesem Ergebnis kommt der Ermittlungsbericht im Disziplinarverfahren gegen den CDU-Politiker, wie das Innenministerium in Mainz mitteilte. Pföhler drohe die Aberkennung des Ruhegehalts.
Zu den Vorwürfen werde Pföhler derzeit angehört, hieß es weiter. Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen sei aber davon auszugehen, dass das Innenministerium anschließend eine Disziplinarklage mit dem Ziel der Aberkennung der Ruhegehaltsansprüche zu erheben ist.
Vorläufige Maßnahme gegen Ex-Landrat Jürgen Pföhler
Als vorläufige Maßnahme werde ein Drittel des monatlichen Ruhegehaltes einbehalten, teilte das Innenministerium Rheinland-Pfalz am Freitagmorgen (4. Juli) weiter mit. Auch hierzu werde der ehemalige Landrat Jürgen Pföhler derzeit angehört.
Weitere Angaben wollte das Innenministerium unter Hinweis auf das laufende Disziplinarverfahren nicht machen. Eine öffentliche Mitteilung sei allein aufgrund des „überragenden öffentlichen Interesses“ gemacht worden.
Flutkatastrophe im Ahrtal: Disziplinarverfahren gegen Ex-Landrat läuft bereits seit 2021
Das Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Landrat war im August 2021 eingeleitet worden. Es sollte prüfen, „inwieweit im Kontext der Naturkatastrophe im Ahrtal gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen wurde“, schreibt das Innenministerium.
Durch die Flutkatastrophe im Juli 2021 kamen in Rheinland-Pfalz 136 Menschen ums Leben, davon 135 in der Ahr-Region und ein Mensch im Raum Trier. Ein Mensch gilt zudem weiterhin als vermisst. In Nordrhein-Westfalen starben 49 Menschen.

Meterhoch türmen sich wenige Tage nach der Flutkatastrophe Wohnwagen, Gastanks, Bäume und Schrott an einer Brücke über die Ahr in Altenahr-Kreuzberg (Luftaufnahme mit einer Drohne).
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Der damalige Landrat war seit August 2021 krankheitsbedingt nicht mehr im Dienst und wurde im Oktober 2021 auf eigenen Antrag wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Gegen Pföhler lief auch ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz. Während diesem wurde das Disziplinarverfahren ausgesetzt, schrieb das Innenministerium.
Im April 2024 wurden die Ermittlungen gegen ihn eingestellt – und das Disziplinarverfahren wieder aufgenommen. Ein hinreichender Tatverdacht habe sich nicht ergeben, hatte der Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz, Mario Mannweiler, damals gesagt. Einige Hinterbliebene wehren sich bislang gegen die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen. (mit dpa)