Andreas Scheuers MautdebakelPolitiker müssen für ihr Tun auch persönlich haften

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Eine falsche Entscheidung von Andreas Scheuer (CSU), früher Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, kostet die Steuerzahler jetzt richtig viel Geld.

Eine falsche Entscheidung von Andreas Scheuer (CSU), früher Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, kostet die Steuerzahler jetzt richtig viel Geld.

Für die gescheiterte Pkw-Maut muss der Bund Schadensersatz in Höhe von 243 Millionen Euro zahlen – das Desaster wäre vermeidbar gewesen.

243 Millionen Euro muss der Bund als Schadensersatz an die eigentlich für die Pkw-Maut vorgesehenen Betreiberfirmen zahlen. Eine Viertelmilliarde Euro! Müsste der Bund dieses Geld nicht an die Unternehmen überweisen, wäre zum Beispiel die Debatte über Einschnitte beim Elterngeld überflüssig. Und was sagt der Verursacher des Debakels dazu, der Scheuer Andi? Er nehme sich die Kritik zu Herzen, so der Ex-Verkehrsminister. Na wenigstens das.

Damit sollte die Geschichte aber nicht erledigt sein. Denn es stellt sich die Frage, ob Politiker nicht wenigstens für grobe Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden können. Und die liegt im Fall der „Ausländer-Maut“ sehr nahe. Schließlich kam später heraus, dass selbst die potenziellen Betreiberfirmen vor Vertragsabschluss 2018 angeboten hatten, doch erst einmal auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu warten, der die Maut schließlich kippte.

Der Druck, sorgfältig zu arbeiten, muss steigen – durch Gesetze

Zwar hat das inzwischen von der FDP geführte Verkehrsministerium angekündigt, einen Regress zu prüfen, doch die Rechtslage ist eindeutig: Der Staat kann seine Amtsträger zwar grundsätzlich in Regress nehmen, dafür ist aber eine gesetzliche Regelung nötig, die es jedoch bisher nur für Beamte gibt. Für Bundesminister fehlt die entsprechende Grundlage. Sie muss nun dringend geschaffen werden.

Es wird immer wieder argumentiert, niemand würde mehr ein Ministeramt anstreben, wenn man auf diesem Posten für alle Entscheidungen mit seinem persönlichen Vermögen haften müsste. Erstens wird dabei der Wille zur Macht unterschätzt. Zweitens könnte die Haftung begrenzt werden, zum Beispiel auf das in dieser Position verdiente Gehalt. Jedenfalls muss es mehr Druck geben, damit ein Amt mit allergrößter Sorgfalt geführt wird. Eine drohende Abwahl ist zwar ein gewisser Antrieb dafür, aber ausreichend scheint das nicht zu sein.

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