Gescheitertes CSU-PrestigeprojektBund zahlt 243 Millionen für Verfahrensbeilegung zu Pkw-Maut

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Ein Verkehrsschild weist die Autofahrer der Stadtautobahn auf die Mautpflicht für die Passage des Warnowtunnels hin.

Ein Verkehrsschild weist die Autofahrer der Stadtautobahn auf die Mautpflicht für die Passage des Warnowtunnels hin. (Symbolbild)

Das gescheiterte Projekt des ehemaligen Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer (CSU) kostet den Steuerzahler weitere Millionen.

Das gescheiterte Vorhaben einer Pkw-Maut des früheren Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer (CSU) kostet den Steuerzahler weitere Millionen. Wie der „Spiegel“ am Mittwoch berichtete, stimmten Bundesverkehrsministerium und der Haushaltsausschuss des Bundestages der Beilegung des Verfahrens zweier Unternehmen gegen den Bund durch Zahlung von 243 Millionen Euro Schadensersatz zu. Scheuer hatte den an der Umsetzung der Maut beteiligten Unternehmen die Verträge gekündigt, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Vorhaben gekippt hatte.

Die Pkw-Maut war ein Prestigeprojekt der CSU: Sie war so ausgelegt, dass deutschen Autohaltern wegen Abschlägen bei der Kfz-Steuer unterm Strich keine Mehrkosten entstanden wären, während ausländische Fahrzeughalter draufgezahlt hätten. Der EuGH befand im Juni 2019, dass dies gegen EU-Recht verstößt.

Unternehmen werden nach Maut-Projekt Entschädigungen zugesprochen

Direkt danach kündigte Scheuer (CSU) die Betreiberverträge mit dem Unternehmen Autoticket, das wiederum den Firmen CTS Eventim aus München und Kapsch aus Österreich gehört. Entschädigungsansprüche der Unternehmen wies er zurück. Das Verkehrsministerium reichte zur Klärung im Februar 2020 Schiedsklage ein. Im März 2022 sprach das Schiedsgericht den Unternehmen Anspruch auf Entschädigung zu.

Die Verhandlungen über die Höhe der Zahlung ging unter dem mittlerweile FDP-geführten Verkehrsministerium weiter. Eventim und Kapsch forderten 560 Millionen Euro. Der vom Schiedsgericht vorgeschlagenen Zahlung von 243 Millionen Euro stimmte nun laut „Spiegel“ der Haushaltsausschuss im Bundestag in einer geheimen Sitzung zu. Der Bund bleibt darüber hinaus auf einer weiteren zweistelligen Millionensumme für Anwalts- und Verwaltungskosten und weitere Verfahren sitzen. (afp)

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