BeschneidungBlutiger Eingriff am Penis

Das Landgericht Köln hat die Beschneidung von Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet.
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Die Beschneidung eines Jungen sei nicht mit der eines Mädchens zu vergleichen. „Sie fügt keine großen Schmerzen zu, sie hinterlässt keine körperliche Verunstaltung und keine seelische Traumatisierung“, schrieb der 85-jährige Philosoph Robert Spaemann als Reaktion auf das Kölner Beschneidungs-Urteil in der Wochenzeitung Die Zeit. Der damit verbundene Akt der Körperverletzung sei geringfügig, gleich der einer Masernimpfung.
Maximilian Stehr, Kinderchirurg an der Universität München, will keine Religionsgemeinschaft diskriminieren, kann solche Verharmlosungen aber nicht mehr hören: Die Beschneidung, gleich in welchem Alter durchgeführt, wirke „unbestritten als Trauma“. Insbesondere die Neugeborenenbeschneidung – auch heute noch oft ohne jegliche Betäubung durchgeführt – müsse als „erhebliches Trauma für das Kind angesehen werden“.
Erhöhte Pulsraten und Cortisolspiegel im Blut seien messbar. Bis zu sechs Monate nach der Beschneidung könnten bei den Kindern Verhaltensauffälligkeiten beobachtet werden, wenn diese beispielsweise eine Injektion erhalten. Auch auf die Mutter-Kind-Beziehung wirke sich die Beschneidung negativ aus. An der Kinderklinik der Uni München werden deshalb seit Jahren die Eingriffe nur noch aus medizinischen Gründen durchgeführt.
Der Wunsch jüdischer und muslimischer Gläubiger, mit Hinweis auf die grundgesetzlich verbriefte Religionsfreiheit das Thema rasch in den Griff zu bekommen, entpuppt sich als Illusion. Während Vertreter beider christlicher Kirchen sowie Politiker von Rechts bis Links (mit Ausnahme der Linken) für eine Legalisierung der religiös motivierten Beschneidung plädieren, ist der Großteil der Bevölkerung laut Umfragen dagegen.
In der Ärzteschaft ist die „Wunsch-Beschneidung“ schon länger ein Thema. Im vergangenen November warf es auch die niederländische Ärztevereinigung auf. Der Medizinethiker Gert van Dijk kritisierte den „medizinisch überflüssigen Eingriff“, für den der Patient einwilligen müsste, was ein Kind aber nicht kann. „Wir empfinden das als falsch und als Verbrechen an den Kinderrechten“, sagte van Dijk dem britischen Nachrichtensender BBC. „Nach unserem ärztlichen Verständnis dürfen wir Patienten nicht verletzen, aber genau dies tun wir bei der Prozedur.“
Beschneidung keine Kassenleistung
Zu Wort meldete sich auch der jüdische Filmregisseur Michal Schaap. In seiner halbstündigen Dokumentation „Mom, Why Was I Circumcised?“ geht der Niederländer kritisch mit seinen eigenen Eltern ins Gericht: „Ich weiß nicht, wie sich Sex mit Vorhaut anfühlt. Es macht mich ärgerlich, dass jemand Anderes für mich entschieden hat, was ich selbst wahrscheinlich nicht für mich entschieden hätte.“
Um „Wunsch-Beschneidungen“ auf Kassenkosten an meist muslimischen Kleinkindern Einhalt zu gebieten, hatte die Bremer Ärzteschaft vor zwei Jahren eine Wartezimmer-Kampagne mit einem viersprachigen Aufklärungsflyer gestartet. Tenor: „Die Wunsch-Beschneidung ist keine Kassenleistung.“ Dem Vorstand der Bremer Kassenärztlichen Vereinigung, Jörg Hermann, war nämlich aufgefallen, dass es zu sehr vielen, in den Praxen als „Phimose“ (Vorhautverengung) abgerechneten Leistungen gekommen war, zum Teil von sehr jungen Kindern und Geschwistern am selben Tag. „In einer Praxis fand das serienmäßig statt“, sagt Hermann.
Die diskutierten Vorteile einer Beschneidung – weniger Peniskarzinome, weniger HIV-Infektionen und weniger Zervixkarzinome der Partnerinnen – sind laut Hermann „nicht sehr evident“. Es gebe „keinerlei medizinische Rechtfertigung für das Vorverlegen des Eingriffs vom mündigen Alter in das Kleinkindalter, die sich aus Studien ableiten ließe“.
Maximilian Stehr vertritt diese Auffassung bereits seit über zehn Jahren. Als er gemeinsam mit Münchner Kollegen seinen ersten Beschneidungs-Artikel in der Zeitschrift Klinische Pädiatrie veröffentlichte („Die Zirkumzision – Kritik an der Routine“), forschte er gerade an der Harvard-Universität in Boston.
Das Thema habe ihn seitdem nicht mehr losgelassen, erzählt er. Zusammen mit dem Juristen Holm Putzke veröffentlichte er 2008 einen weiteren Text im Deutschen Ärzteblatt („Strafrechtliche Konsequenzen auch bei religiöser Begründung“).
Kein medizinischer Nutzen
In beiden Artikeln betont Stehr, es bestehe kein medizinischer Nutzen für die Verringerung von Harnwegsinfekten, sexuell übertragbaren Krankheiten oder Krebsentwicklung. Die Häufigkeit des Peniskarzinoms sei in Ländern wie Japan und Norwegen, wo fast keine Beschneidungen stattfinden, nicht höher als in den USA, wo rund 60 Prozent der Neugeborenen beschnitten werden. Auch aufgrund der positiven Effekte für die HIV-Abwehr, die einige Studien für Uganda lieferten und deretwegen die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Zirkumzision als Vorbeugemaßnahme empfehle, bestehe kein Grund, Beschneidungen schon im Kleinkindalter durchzuführen. Die Übertragbarkeit der afrikanischen Studienergebnisse auf andere Länder sei ohnehin „höchst fraglich“, betont Stehr.
Stattdessen gebe es viele Berichte über negative Folgen – sowohl für den Patienten selbst als auch für dessen Sexualpartner. Der Sensibilitätsverlust des Mannes sei das eine, der von der Frau oft als schmerzhaft empfundene Geschlechtsverkehr aufgrund des Sekretverlusts beim beschnittenen Mann das andere. Künstliche Gleitmittel würden häufiger benötigt, und bei Paaren mit beschnittenen Männern fänden signifikant häufiger Sexualpraktiken wie Analverkehr und Fellatio statt. Stehr bezieht sich dabei auf die 1999 veröffentlichte Studie „The effect of male circumcicion on the sexual enjoyment of the female partner“ (British Journal of Urology International).
Gruppenzwang spielt große Rolle
Für die Ärzte steht jedoch der berufsethische Aspekt im Vordergrund. Er widerspreche der medizinisch nicht notwendigen Beschneidung bei Kindern, sagt Stehr. „Das dümmste Pro-Beschneidungs-Argument, das ich kenne, ist: Das war schon immer so“, unterstreicht Jörg Hermann, der das Kölner Urteil richtig findet. „Irgendwann muss man doch aufwachen. Wir haben die Sklaverei und die Prügelstrafe abgeschafft. Als Junge wurde ich noch geohrfeigt in der Schule, und meine Eltern haben nicht protestiert.“
Der Bremer Kinderarzt Stefan Trapp schätzt, dass ein Drittel der Familien ihre Kinder nicht aus religiösen Gründen, sondern wegen des Gruppenzwangs beschneiden lassen. „Wäre der Eingriff illegal, würde viel Druck von diesen Familien genommen. Das kommt in der Diskussion bislang aber gar nicht zur Sprache.“
Der Erlanger Kinder- und Jugendpsychiater Gunther Moll verweist auf die UN-Kinderrechtskonvention und fordert „körperliche Unversehrtheit und Willensfreiheit für jeden Menschen unabhängig seines Alters“. Wenn ein Mensch aufgrund seines Alters noch keine Zustimmung zu einer Veränderung an seinem Körper geben könne, „dann muss so lange gewartet werden, bis dies entwicklungs- und altersmäßig möglich ist“. Schließlich seien „auch Säuglinge schon richtige Menschen“.
Stehr hat in Gesprächen mit Eltern gemerkt: „Viele können unsere Ablehnung der Beschneidung im Kindesalter nachvollziehen und warten, bis der Junge alt genug ist, um selbst seine Zustimmung zu geben.“ Aus Gesprächen mit Muslimen und Juden habe er erfahren, dass dieser Aufschub den Kindern keinerlei soziale Nachteile bringe.