Wahl-PatzerJurist Michael Bertrams: Laschets Stimme ist ungültig

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Laschet Zettel

Armin Laschet an der Wahlurne

Köln – Der frühere Präsident der NRW-Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams, hält die Stimmabgabe von Unionskanzlerkandidat Armin Laschet (CDU) für ungültig. Die Sichtbarkeit seiner Entscheidung bei Abgabe des Stimmzettels verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gebot der geheimen Wahl, sagte Bertrams dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Bertrams berief sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Geheimheit der Wahl „den wichtigsten institutionellen Schutz der Wahlfreiheit darstellt“. Sie schütze vor der Offenbarung, wie jemand wählen will, wählt oder gewählt hat. Die Offenlegung durch den Wähler selbst sei zwar vor und nach der Wahl zulässig, nicht aber bei der Stimmabgabe, hob Bertrams hervor.

Vorschrift im Bundeswahlgesetz

Er verwies auch auf eine Vorschrift des Bundeswahlgesetzes, dass jeder Wähler seinen Stimmzettel so falten müsse, „dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist“.

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Zwar sei bei der Stimmabgabe im Wahllokal – anders als im Fall der Briefwahl – nicht ausdrücklich geregelt, dass ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht die Stimme ungültig mache. „In Anbetracht der überragenden Bedeutung des Wahlgeheimnisses muss jedoch Enntsprechendes wie bei der Briefwahl gelten: Die Stimmabgabe ist ungültig“, so Bertrams.

Erkennbar fehlerhaft

„Laschets offener Wahlzettel hätte deshalb vom Wahlvorstand zurückgewiesen werden müssen.“ Da dies nicht geschehen sei, dürfe der erkennbar fehlerhaft – weil offen gefaltet – eingeworfene Stimmzettel nicht mitgezählt werden.  

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