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Kommentar

Gewissen des Soldaten
Eine Debatte, die nicht geführt wird

5 min
Der Kölner Schriftsteller Navid Kermani (Mitte) war Redner beim Feierlichen Gelöbnis von Rekrutinnen und Rekruten der Bundeswehr am 20. Juli 2026 im Bendlerblock Berlin. Neben ihm Generalinspekteur Carsten Breuer (links) und Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD)

Der Kölner Schriftsteller Navid Kermani (Mitte) war Redner beim Feierlichen Gelöbnis von Rekrutinnen und Rekruten der Bundeswehr am 20. Juli 2026 im Bendlerblock Berlin. Neben ihm Generalinspekteur Carsten Breuer (links) und Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD)

Der Politologe Carlo Masala vermisst eine Debatte über eine bedeutende Rede von Navid Kermani zur Pflicht des Soldaten, Befehle zu verweigern.

Anlässlich des öffentlichen Gelöbnisses am 20. Juni dieses Jahres im Berliner Bendlerblock, in Sichtweise zum Ehrenhain für die im Einsatz gefallenen deutschen Soldaten, hat der Schriftsteller, Publizist und Journalist Navid Kermani eine beachtenswerte Rede zu den Rekruten und Rekrutinnen gehalten. Sie hat - jetzt könnte hier stehen - einen breiten Widerhall in der deutschen Debatte gefunden und wird in der Folgezeit intensiv und auch kontrovers diskutiert. Stattdessen muss der Satz lauten: Sie ist, kurz nachdem sie gehalten worden war, in Vergessenheit geraten.

Dies ist bedauerlich, da Kermani sich einem Aspekt des Soldatendaseins zuwandte, der für die jungen Männer und Frauen, die heute ihren Dienst in der Bundeswehr antreten, zukünftig möglicherweise eine enorm wichtige Bedeutung erlangen wird. Nämlich der Frage des Gewissens. Des Gewissens der Soldatinnen und Soldaten, wenn die Politik sie in einen völkerrechtswidrigen Einsatz entsenden sollte. Dass das eigene Gewissen oftmals - und wer kennt das nicht von sich selbst? -  kein guter Gradmesser für Entscheidungen ist, ist auch Kermani bewusst. Und er sprach es aus. Neben dem eigenen Gewissen gebe es als Maßstab noch das Grundgesetz. Es stellt in Artikel 26 klar, dass Deutschland sich weder an der Vorbereitung noch an der Durchführung von Angriffskriegen beteiligen darf.

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Professor Carlo Masala

Angriffskriege sind völkerrechtlich gesehen solche Kriege, in denen der angegriffene Staat den angreifenden Staat weder zuvor attackiert hat noch nachweisbar kurz davor stand. Liegen diese beiden Ausnahmen nicht vor, ist Krieg verboten (Charta der Vereinten Nationen, Artikel 2), und Deutschlands Beteiligung an solchen ist ausgeschlossen (Grundgesetz Artikel 26). Mit Verweis auf die Rede des Bundespräsidenten anlässlich des Festaktes zum 75-jährigen Bestehen des Auswärtigen Amtes, in dem Frank-Walter Steinmeier Deutschlands Bindung an das Völkerrecht als „überlebenswichtig für alle, die sich nicht zu den Großmächten zählen können“ bezeichnete, warnte Kermani in seiner Rede am 20. Juli vor Tendenzen, diesen Pfeiler deutscher Außenpolitik im 21. Jahrhundert erodieren zu lassen.

Anzeichen dieser Erosion sieht Kermani in den relativierenden Bemerkungen des deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zu den Androhungen von US-Präsident Donald Trump, die iranische Zivilisation „auszulöschen“, sowie des deutschen Außenministers Johann Wadepuhl (CDU), der das Völkerrecht in der Satiresendung ZDF Heute Show mit der Straßenverkehrsordnung verglich, an die man sich manchmal auch nicht halten würde.

Kermanis Rede hatte das Potenzial, eine Debatte über die Frage auszulösen, was es eigentlich bedeutet, in diesen Zeiten Soldat oder Soldatin der Bundeswehr zu sein.
Professor Carlo Masala

Wie eingangs erwähnt: Kermanis Rede hatte das Potenzial, eine Debatte über viele Fragen rund um deutsche Außenpolitik im 21. Jahrhundert auszulösen oder über die Frage, was es eigentlich bedeutet, in diesen Zeiten Soldat oder Soldatin der Bundeswehr zu sein. Aber außer einer meines Erachtens verständlichen Kritik, dass ein öffentliches Gelöbnis nicht der Ort sei, um die aktuelle deutsche Außenpolitik zu kritisieren, erfuhr Kermanis Rede kaum Beachtung.

Nur der erst kürzlich in den Ruhestand verabschiedete ehemalige stellvertretende Generalinspekteur der Bundeswehr, Generalleutnant Joachim Hoppe, fühlte sich durch Kermanis Rede derart in seiner soldatischen Ehre verletzt oder neudeutsch auf den Schlips getreten, dass er in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ eine Erwiderung veröffentlichte. Dort argumentierte er, dass es für einen deutschen Soldaten nicht nötig sei, sein Gewissen und das Grundgesetz auf die Frage hin zu durchforsten, ob ein Befehl möglicherweise völkerrechtswidrig und deshalb zu verweigern sei. Die Bundeswehr sei in ein politisches System eingebettet, das den Missbrauch militärischer Macht verhindere. Neben der Tatsache, dass es für einen Einsatz der Bundeswehr ein völkerrechtliches Mandat geben müsse, würde die deutsche Armee nur dann in einen Einsatz geschickt, wenn der Deutsche Bundestag dem zustimmen würde.

Der Bundestag hat die Bundeswehr bislang in keinen einzigen völkerrechtswidrigen Einsatz entsandt.
Carlo Masala

Dieses System, so Hoppe, verhindere den Machtmissbrauch und entlaste den Soldaten davon, eigene Gewissensentscheidungen vornehmen zu müssen. Mit dem aus der Bundeswehr geläufigen Begriff „Vertrauen in die Führung“ ließe sich Hoppes Beitrag gut zusammenfassen. Seine Kritik an Kermani ist auf der einen Seite richtig, auf der anderen Seite offenbart sie aber auch, dass der ehemalige stellvertretende Generalinspekteur der Bundeswehr Kermanis eigentliche Botschaft nicht erkannt hat. Zudem relativiert Hoppe eine der großen Errungenschaften der Bundeswehr als Lehre aus dem „Dritten Reich“: den Staatsbürger in Uniform.

Aber der Reihe nach. Richtig ist Hoopes Hinweis auf die Bundeswehr als Parlamentsarmee. Der Bundestag hat das militärische Instrument Deutschlands bislang in keinen einzigen völkerrechtswidrigen Einsatz entsandt (der Einsatz im Kosovo 1999 ist dabei ein Grenzfall). Aber muss das dauerhaft so bleiben? Was, wenn wir in Deutschland irgendwann mal eine Regierung mit der entsprechenden Mehrheit im Parlament hätten, die sich an die völkerrechtliche Grundlage militärischer Einsätze nicht mehr gebunden fühlt? Was, wenn diese Regierung das Bundesverfassungsgericht, das im Zweifel als Korrektiv für mögliche Fehlentscheidungen des Deutschen Bundestages dient, in seiner Rechtsprechung ignorierte oder gar mit Richtern „ihres Vertrauens“ besetzte? Gilt dann für den Soldaten noch immer Hoppes „Vertrauen in die Führung“?

Der deutsche Soldat soll nicht willenloses Instrument der militärischen und politischen Führung der Streitkräfte sein.
Professor Carlo Masala

Hoffentlich nicht! Denn der deutsche Soldat ist nicht nur ein Soldat, der zu gehorchen hat, sondern er ist zuvorderst - und genau das wollten die Gründerväter der Bundeswehr - Staatsbürger in Uniform. Als solcher leistet er einen Eid auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung und nicht auf eine Regierung. Als solcher hat er nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, ungesetzliche Befehle zu verweigern und soll eben nicht willenloses Instrument der militärischen und politischen Führung der Streitkräfte sein, sondern mitdenken und vor allem Mitverantwortung tragen.

All das, was Navid Kermani so offen leider gar nicht angesprochen hat, ist nicht nur ein theoretisches Konstrukt aus dem intellektuellen Elfenbeinturm, sondern könnte in nicht allzu ferner Zukunft durchaus politische Realität in Deutschland werden. Dann aber brauchen wir genau das, was Navid Kermani in seiner Rede gefordert hat: den heroischen Soldaten, die heroische Soldatin, die basierend auf dem Grundgesetz dieser Republik eine Gewissensentscheidung trifft, nämlich den Befahl zu verweigern.

Bedauerlich, dass wir diese notwendige Debatte nicht bereits heute führen.