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Chefankläger Khan suspendiertIhm werden schwere sexuelle Übergriffe vorgeworfen

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Weltstrafgericht - Chefankläger Karim Khan

Eine endgültige Entscheidung über eine mögliche Amtsenthebung Khans sollen die Vertragsstaaten auf einer Sondersitzung treffen.

Nach Vorwürfen der sexuellen Nötigung wurde IStGH-Chefankläger Karim Khan suspendiert. Nun droht ihm die Amtsenthebung.

Wegen des Vorwurfs sexueller Nötigung wurde der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, von seinem Dienst suspendiert. Über eine mögliche Amtsenthebung werden die Vertragsstaaten bei einer eilig einzuberufenden Sondertagung befinden. Diese Mitteilung erfolgte durch das Präsidium der Vertragsstaaten des Gerichtshofs in Den Haag.

Eine enge Mitarbeiterin des britischen Juristen hatte die Anschuldigungen schon im Jahr 2024 vorgebracht. Laut diesen soll er die Frau wiederholt über eine ausgedehnte Periode belästigt und zu sexuellen Akten genötigt haben.

Ermittlungsergebnisse bleiben unter Verschluss

Ein Gremium der Vereinten Nationen prüfte die Anschuldigungen und übergab seinen Abschlussbericht im Dezember 2025. Sowohl dieses Dokument als auch eine darauf aufbauende juristische Einschätzung von drei Richtern des IStGH sind bis heute nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden.

Der 56-jährige Khan lässt sein Amt seit gut einem Jahr vorläufig ruhen und beabsichtigte eine Rückkehr nach Aufklärung der Anschuldigungen. Er weist sämtliche gegen ihn gerichteten Unterstellungen zurück.

US-Regierung intensivierte Druck auf den Gerichtshof

Seit 2021 bekleidete Khan das Amt des Chefanklägers und verfügte während seiner Tätigkeit unter anderem die Ausstellung von Haftbefehlen gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu sowie Russlands Präsidenten Wladimir Putin. Speziell der Haftbefehl gegen Netanjahu führte dazu, dass die Vereinigten Staaten ihre Einflussnahme auf den Gerichtshof ausweiteten und Sanktionen gegen dessen Mitarbeiter und Richter aussprachen.

Insgesamt haben 125 Staaten, einschließlich sämtlicher EU-Mitgliedsstaaten und damit auch Deutschland, den Grundlagenvertrag des Internationalen Strafgerichtshofs unterzeichnet. Hingegen gehören die Vereinigten Staaten, Russland und Israel dem Gericht nicht an. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.