DeutschlandAntisemitismusbeauftragter Klein fordert Verschärfung des Strafrechts

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Felix Klein, Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus.

Felix Klein, Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus. (Archivfoto)

Klein verwies in diesem Zusammenhang auf bisher erfahrene Schwierigkeiten bei der Anwendung der Strafvorschriften in der Praxis.

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat angesichts befürchteter antisemitischer Übergriffe in Deutschland eine Verschärfung des Strafrechts gefordert. „Vor dem Hintergrund der Reaktionen in Deutschland auf den Terror der Hamas in Israel müssen Polizei und Justiz noch besser in die Lage versetzt werden, Bedrohungen aus dem islamistischen Umfeld in den Griff zu bekommen“, sagte Klein den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montag). Er halte daher eine Änderung des Volksverhetzungsparagrafen im Strafgesetzbuch für „notwendig“.

Klein verwies in diesem Zusammenhang auf bisher erfahrene Schwierigkeiten bei der Anwendung der Strafvorschrift in der Praxis. Es habe in der Vergangenheit „viele Einstellungen von Ermittlungsverfahren gegeben, die bei den Betroffenen und in der Öffentlichkeit auf Unverständnis“ gestoßen seien, sagte Klein.

„Deutlich rote Linien aufzeigen“

Der Paragraf solle künftig angewendet werden, ohne dass wie bisher die Störung des öffentlichen Friedens durch die volksverhetzende Handlung festgestellt werden müsse. Eine „klarstellende gesetzliche Änderung“ solle „zeitnah“ erfolgen, forderte Klein, sodass der Staat „deutlich rote Linien aufzeigen“ könne „gegen jede Form von Hass und Hetze auf unseren Straßen“.

In Berlin und anderen deutschen Städten waren in den vergangenen Tagen vor dem Hintergrund des Großangriffs der radikalislamischen Hamas auf Israel mehrere pro-palästinensische Versammlungen untersagt worden. Unmittelbar nach dem Hamas-Angriff am 7. Oktober hatte es in Berlin-Neukölln Jubelfeiern gegeben. (afp)

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