- Politiker sind in der Corona-Krise aufgefordert, den bestmöglichen Weg in die Normalität zu finden.
- Doch welcher Weg dorthin ist der richtige? Welche Exit-Strategie verspricht den größten Erfolg?
- Vielleicht haben Juristen einen sinnvollen Beitrag zur Diskussion.
- Denn Richter müssen häufig Urteile über Sachverhalte fällen, die in der Zukunft liegen.
Zwei Männer stehen in der Corona-Krise neben der Kanzlerin an vorderster Virus-Front, schon wegen der besonderen Betroffenheit ihrer Länder: der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) und sein bayerischer Kollege Markus Söder (CSU) . Beide vereint ein Ziel: Die bestmögliche Rückkehr in die Normalität. Doch wessen Weg dorthin ist der richtige? Wessen Exit-Strategie verspricht den größeren Erfolg? Laschets Ansatz, der mit Blick auf die Wirtschaft aufs Tempo drückt, oder Söders, der zur Vorsicht mahnt und bremst?
In der Video-Konferenz der Länderchefs mit der Kanzlerin am Mittwoch hat sich – was die mit Spannung erwartete schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs angeht – Söders Position durchgesetzt. Danach soll nun der Neustart erst am 4. Mai und nicht – wie von Laschet gefordert – bereits am 20. April erfolgen. Doch die erzielte Einigung ist nach Einschätzung aller Beteiligten äußerst fragil. In den Augen der Kanzlerin ist sie „ein zerbrechlicher Zwischenerfolg“. Das heißt: Die Diskussion über den richtigen Weg zurück in die Normalität ist noch nicht beendet. An ihr sind zahlreiche Experten aus den unterschiedlichsten Wissenschaften beteiligt. Fraglich ist, ob und inwieweit zu dieser Diskussion nicht auch Juristen einen sinnvollen Beitrag beisteuern können.
Kriterien müssen von Rationalität und Plausibilität geprägt sein
Auf den ersten Blick erscheint dies als zweifelhaft, da die Entscheidung über das Wann und Wie eines Exits zweifellos eine politische Entscheidung ist. Die dafür maßgeblichen Kriterien müssen jedoch – schon mit Blick auf die mit einer Rückkehr zur Normalität verbundenen Risiken und Gefahren – in hohem Maße von Rationalität und Plausibilität geprägt sein. Zur Bildung entsprechender Kriterien bietet es sich meines Erachtens durchaus an, einen Blick darauf zu werfen, wie Richter zu Urteilen über Sachverhalte gelangen, die in der Zukunft liegen. Von Sachverhalten also, über die sie mit dem üblichen juristischen Instrumentarium und dem Blick ins Gesetz keine abschließende Gewissheit erlangen können, über die sie aber gleichwohl entscheiden müssen.
Ich denke zum Beispiel an das Asylrecht, in dem sich nicht selten die Frage stellt, ob einem Asylbewerber nach Abschiebung in seine Heimat politische Verfolgung droht. In solchen Fällen lässt sich lediglich eine richterliche Prognoseentscheidung treffen. Prognosen sind per Definition Aussagen über zukünftige Ereignisse und Entwicklungen. Es liegt in deren Natur, dass sie von Ungewissheit geprägt sind. Diese Ungewissheit lässt sich jedoch reduzieren, je mehr sich die Vorhersage auf Tatsachen und Erfahrungen stützen lässt, etwa auf Erkenntnisse von Zeugen und Sachverständigen, die über entsprechende Verfolgungssituationen bei einer Rückkehr in die Heimat berichten können.
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Überträgt man dies auf die Frage nach einer Exit-Strategie in der Corona-Krise, so lässt sich festhalten: Auch hier kommt es auf Prognosen an, das heißt Aussagen darüber, was nach einer weiteren Lockerung der geltenden Restriktionen geschehen wird. Im Unterschied zu den angesprochenen richterlichen Prognoseentscheidungen fehlt es hierzu jedoch an zuverlässigen Tatsachen und Erfahrungen. Zwar gibt es Beispiele dafür, dass es im Falle einer verfrühten Rückkehr zur Normalität zu einer neuen – mitunter größeren – Infektionswelle gekommen ist. Das lässt sich aber nicht hinreichend verlässlich auf die derzeitige Situation in Deutschland übertragen.
Daraus folgt: Die mit einer Exit-Entscheidung verbundene Prognose über das zu erwartende Geschehen macht es zwingend erforderlich, ihr eine belastbare aktuelle Datenbasis zugrunde zu legen. Eine solche ist nach der Einschätzung von Experten nur über vermehrte Tests zu gewinnen, die dann Aufschluss über den Umfang der Durchseuchung der Bevölkerung und die Sterblichkeitsrate von Covid-19-Erkrankten geben können.
Gründe gegen die schnelle Rückkehr zur Normalität
Vor diesem Hintergrund sprechen aus meiner Sicht zwingende Gründe gegen die von Laschet favorisierte temporeiche Rückkehr zur Normalität. Zwar weist der Soziologe und Katastrophenforscher Wolf Dombrowsky in Übereinstimmung mit Laschet darauf hin, es sei damit zu rechnen, dass aufgrund der ökonomischen Folgen der Krise mehr Menschen zu Tode kämen als durch Corona. Diese Behauptung entbehrt jedoch einer nachvollziehbaren Begründung. Ich stimme deshalb mit dem Soziologen Armin Nassehi aus Laschets Corona-Expertengremium überein. Er verlangt, vor einem Exit anhand vermehrter Tests noch Genaueres über das Virus und seine Auswirkungen in Erfahrung zu bringen.
Mit anderen Worten: Nur auf der Basis zuverlässiger Daten lassen sich die mit einem Exit verbundenen gesundheitlichen Risiken einschätzen und sachgerecht mit den erhofften Vorteilen einer Rückkehr zur Normalität abwägen. Darauf hat Markus Söder stets hingewiesen. Die Kanzlerin und die anderen Länderchefs sind ihm deshalb zu Recht gefolgt.



