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FlutkatastropheHätte der Tod von zwölf Menschen in Sinzig verhindert werden können?

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Das Gebäude der Lebenshilfe kann nach der Flutkatastrophe nicht mehr als Wohnheim genutzt werden (Aufnahme mit Drohne). Zu den 134 Todesopfern der Ahrtal-Flut zählten auch 12 Bewohner eines Wohnheims für Menschen mit geistiger Behinderung.

  1. Im Lebenshilfehaus fand 2015 eine „Gefahrenverhütungsschau“ statt. Damals wurde mangelnder Katastrophenschutz kritisiert.

Mainz – Der Ortstermin im Behindertenwerk Lebenshilfehaus (LHH) in Sinzig lief unter dem Titel „Gefahrenverhütungsschau“. An jenem 21. Juli 2015 bemängelten die Brandschutzbeauftragten der Kreisverwaltung Ahrweiler fehlende Maßnahmen zum Katastrophenschutz. Unter Punkt 6a. forderten die Kontrolleure ein Konzept zur Räumung der Einrichtung im Gefahrenfall.

Ferner monierten die Prüfer den Umstand, dass bis dato nur eine Nachtwache sich um die mehr als 30 Bewohner in einem Doppel- nebst einem Haupthaus kümmern sollte. Dabei lagen beide Gebäude gut 260 Meter auseinander.

Vor dem Hintergrund ersuchte der damalige Geschäftsführer Stefan Möller beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung um die Kostenübernahme einer zweiten Nachtkraft. Die Behörde finanziert üblicherweise die nächtlichen Betreuer derartiger Wohnheime. Doch hier lehnte das Amt ab. Begründung: Für eine Einrichtung dieser Größe sei eben nur eine Stelle vorgesehen.

Lebenshilfehaus in Sinzig: Empfehlung für Runden Tisch

Lapidar empfahl man Möller, einen runden Tisch mit der landesweiten Katastrophenschutz-Behörde ADD, den Brandschutz-Fachleuten aus dem Landkreis und dem Ministerium für Soziales einzuberufen.

Gesagt, getan: Am 7. Juli 2016 kam die Runde zusammen. Das Thema zweite Nachtwache wurde schnell verworfen. Zu teuer, zu aufwändig, hieß es. Im Sitzungs-Protokoll, das dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vorliegt, geht es allein um den Brandschutz. Die Teilnehmer beschlossen, „eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die alternativ zu einer personellen Verstärkung bauliche oder technische Lösungen zur Gefahrenverhütung in Betracht zieht“. Allerdings startete man erst im März 2021 die Bauarbeiten. Von Hochwasserrisiken oder Evakuierungsplänen war keine Rede.

Vier Monate später ertranken zwölf Bewohner und Bewohnerinnen des LHH in der Flutnacht am 14. auf den 15. Juli. Und zwar zwischen 2.30 und 3.15 Uhr in der Nacht des 15. Juli, vermerken Ermittler des Landeskriminalamts (LKA) Rheinland-Pfalz in einem Zwischenbericht zu dem Fall, den diese Zeitung einsehen konnte. In jener Phase wurde das Haupthaus überschwemmt, das Wasser stand im Erdgeschoss bis zur Decke. Nur ein junger Mann aus der Wohngruppe konnte sich retten, weil er sich stundenlang an einem Rollladen festhielt.

Flutnacht in Sinzig: System erweist sich als völlig untauglich

In der Flutnacht erwies sich das neu eingerichtete Warnsystem, das die zweite Nachtwache ersetzen sollte, als völlig untauglich. Im Notfall sollte der Alarm direkt auf die Handys der zuvor eingespeicherten Mitarbeiter geschickt werden. Die Meldung ging beim Geschäftsführer allerdings erst am Morgen nach dem Unglück ein, da bei ihm zu Hause das Funknetz nachts kollabiert war.

Seit gut einem Jahr ermitteln Staatsanwaltschaft Koblenz und das LKA gegen den damaligen Landrat von Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und dessen Krisenstabsleiter, weil sie die Bevölkerung während der Flutkatastrophe vom 14. auf den 15. Juli zu spät gewarnt haben sollen. Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück.

Inzwischen mussten bereits zwei Minister aus dem Kabinett Malu Dreyer (SPD) gehen. Der Tod der behinderten Menschen in Sinzig ist nach Recherchen dieser Zeitung offenbar auch auf die Fehleinschätzungen etlicher staatlicher Stellen in Rheinland-Pfalz zurückzuführen. Hätte etwa das Sozialministerium nebst untergeordneter Behörde eine zweite Nachtwache befürwortet und finanziert, hätten womöglich nicht zwölf Menschen sterben müssen. In dem Fall wäre jedes der beiden Gebäude durch einen Betreuer besetzt gewesen. Folglich hätte man die Bewohner in jener Flutnacht rechtzeitig in die sicheren Obergeschosse bringen können. Das Gegenteil war der Fall. Hilflos musste die LHH-Nachtwache gegen 2.30 Uhr zusehen, wie im Haupthaus die Menschen der Wohngruppe im Erdgeschoss ertranken. Einen Weg zur Rettung versperrten die Sturzfluten.

Neben Ministerpräsidentin Malu Dreyer gerät nun auch eine weitere SPD-Politikerin wegen gravierender Fehler in die Kritik. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, heute Fraktionschefin im Mainzer Landtag, amtierte seinerzeit als Sozialministerin. Wie sich nun herausstellt, war es eine ihrer Referentinnen, die an jenem Runden Tisch im LHH das Thema „zweite Nachtwache“ ablehnte.

Wohnheim in Sinzig: Verschiedene Wege beim Katastrophenschutz erörtert

Das Sozialministerium in Mainz erklärte hierzu: Der Einsatz eines weiteren nächtlichen Betreuers im Lebenshilfehaus sei „aus Gründen des Brandschutzes in Erwägung gezogen worden“. In Gesprächen zwischen der Lebenshilfe, den örtlichen Brandschutzbehörden und dem Sozialministerium habe man im Jahr 2016 verschiedene Wege der Brandbekämpfung erörtert. „Der Einrichtungsträger hat sich schließlich auf Grundlage eines Brandschutzgutachtens für die Umsetzung technischer und baulicher Maßnahmen entschieden.

Für die dafür notwendigen Maßnahmen im Lebenshilfehaus wurden durch das Sozialministerium Investitionskostenzuschüsse gewährt.“ Die Gefahrenabwehr bei Hochwasser und die Erstellung eigener Alarm- und Einsatzpläne obliege demnach laut dem Landesgesetz zum Katastrophenschutz dem zuständigen Landkreis Ahrweiler.

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Weder dort noch ahrabwärts schien man auf ein derartiges Katastrophenszenario vorbereitet zu sein: „Der Alarm- und Einsatzplan der Stadt Sinzig weist keine Überflutungs- oder Evakuierungsgebiete aus“, resümiert der LKA-Zwischenbericht. Die damalige Sozialministerin Bätzing-Lichtenthäler bat um Verständnis, dass sie sich an besagten Vorgang vor gut sechs Jahren nicht mehr erinnern könne. Zugleich zeigte sich die heutige Fraktionschefin im Mainzer Landtag sehr bewegt über entsprechende Berichte bezüglich einer fehlenden zweiten Nachtwache. „Im Nachgang der Flutkatastrophe wird es nun darum gehen, aufbauend auf den Erkenntnissen künftige Maßnahmen abzustimmen“, teilte die Pressestelle der SPD-Fraktion mit.

Fakt ist, dass die Heimbelegschaft des Lebenshilfehauses völlig unvorbereitet auf die Flutwelle reagierte. Und folglich auch im Vorfeld keine Schutzmaßnahmen traf. „So ein Hochwasser hätte niemand von uns erwartet“, gab eine Mitarbeiterin später bei der Polizei zu Protokoll.

Gegen 23.30 Uhr klopfte ein Feuerwehrmann bei der Nachtwache des LHH an. Laut seiner Aussage will er den Mitarbeiter dazu aufgefordert haben, die Bewohner im Erdgeschoss des Haupthauses in die obere Etage in Sicherheit zu bringen. Doch dieser soll das Ansinnen abgelehnt haben. Der Betreuer behauptet das Gegenteil. Somit steht Aussage gegen Aussage.

Das Unheil nahm seinen Lauf: Um zwei Uhr in der Frühe tauchte erneut ein Retter bei der Nachtwache auf. Nun sei es allerhöchste Zeit zu räumen, so die Forderung. Der Betreuer schaffte es aber gerade einmal, seine Schützlinge aus dem Doppelhaus nach oben zu bringen. Dann rauschten die Flutmassen heran, die Wohngruppe im Erdgeschoss des Haupthauses blieb sich selbst überlassen. Erst um 5.30 Uhr am Morgen gelang es der Feuerwehr, einen Bootsführer aufzutreiben, der den einzigen überlebenden Heimbewohner aus dem Erdgeschoss rettete.

Zu jener Zeit erhob sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer aus ihrem Schlaf und simste ihrem damaligen Innenminister, dass sie nun wieder erreichbar sei. Der hatte Stunden zuvor vergeblich versucht, die Regierungschefin zu erreichen, um sie darüber zu informieren, dass die Lage eskaliere. Dann ging er selbst ins Bett.