Mit der geplanten Reform des Informationsfreiheitsgesetzes erschwert die Bundesregierung es den Bürgern, staatliches Handeln nachvollziehen zu können. Ein Gastbeitrag von Anne Brorhilker.
InformationsfreiheitsgesetzDas Misstrauen der Regierung in ihre Bürger wächst zunehmend

Anne Brorhilker war als Kölner Oberstaatsanwältin bundesweit federführend bei der Aufarbeitung des größten Steuerskandals in der deutschen Geschichte.
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Kontrolle ist nicht immer ein Ausdruck von Misstrauen. Manchmal ist sie Voraussetzung dafür, dass Vertrauen entstehen kann. Ein freiheitlicher, demokratischer Rechtsstaat muss beides können: Kontrolle ausüben und sich selbst kontrollieren lassen. Umso bemerkenswerter ist es, dass die Bundesregierung dieses Gleichgewicht mit ihren jüngsten Beschlüssen ins Wanken bringt.
Gegenüber der Wirtschaft setzt sie auf weniger Dokumentations- und Berichtspflichten, um die Unternehmen zu entlasten. Dahinter steht die Annahme, dass weniger Kontrolle und mehr Vertrauen wirtschaftliche Dynamik fördern. Gleichzeitig sollen Bürgerinnen und Bürger künftig größere Hürden zu überwinden haben, wenn sie staatliches Handeln nachvollziehen möchten. Demokratische Kontrolle wird so erschwert.
Konkret geht es um die geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Offiziell soll es „weiterentwickelt“ und „für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter“ gemacht werden. Tatsächlich droht jedoch das Gegenteil dieses Versprechens. Wird das Gesetz Realität, wird der Zugang zu amtlichen Informationen erschwert. Behörden erhalten zusätzliche Möglichkeiten, Auskünfte zu verweigern, während Antragstellerinnen und Antragsteller ihr Informationsinteresse künftig stärker begründen müssen.
Ablehnung mit fragwürdigen Begründungen
Das widerspricht dem Grundgedanken des IFG. Mit seiner Einführung vor 20 Jahren wurde das bis dahin geltende Amtsgeheimnis abgeschafft und durch einen voraussetzungslosen Anspruch ersetzt: Bürger haben demnach ein Recht darauf, Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten, unabhängig von ihren Motiven sowie der späteren Verwendung der Informationen. Die Gesetzesbegründung hebt hervor, dass Informationsfreiheit politische Kontrolle ermöglicht, Korruption vorbeugen kann, Transparenz stärkt und Politik wie Verwaltung zur Rechenschaft verpflichtet.
Seither müssen sich die Behörden rechtfertigen, wenn sie Auskünfte verweigern wollen. Die Begründungen können gerichtlich überprüft werden. Die geplante Reform kehrt das Prinzip um: Aus der Bringschuld des Staates würde eine Bringschuld der Bürgerinnen und Bürger. Informationsfreiheit ist aber kein verwaltungsrechtliches Detail, sondern ein demokratisches Grundprinzip. Sie ermöglicht Journalisten und Wissenschaftlerinnen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und engagierten Bürgern gleichermaßen, staatliches Handeln nachzuvollziehen – von Ungezieferkontrolle an Schulen über die Terminkalender von Ministerien bis hin zum Schriftverkehr mit Lobbyisten.
Demokratische Teilhabe erschöpft sich nicht im Gang zur Wahlurne
Wie wichtig das ist, zeigt die Aufarbeitung des milliardenschweren Cum-Cum-Steuerraubs. Ohne das IFG könnten Organisationen wie „Finanzwende“ viele Informationen bei Behörden gar nicht erst anfordern. Schon heute werden IFG-Anfragen häufig mit fragwürdigen Begründungen abgelehnt. Gerade deshalb ist die Möglichkeit, gegen Ablehnungen vor Gericht vorzugehen, wesentlicher Bestandteil des Gesetzes. Viele Missstände werden überhaupt erst sichtbar, weil Informationen darüber mit Erfolg erstritten wurden. Auch andere Vorhaben werfen Fragen nach der Prioritätensetzung der Bundesregierung auf. So ist im Koalitionsbeschluss von einem „Aktionsplan zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs“ die Rede. Entschlossen gegen Betrug vorzugehen, ist selbstverständlich richtig. Schwer nachvollziehbar ist jedoch, warum sich die Bundesregierung dabei auf eine Form des Betrugs konzentriert, die vergleichsweise geringe Schäden verursacht.
Friedrich Schneider, Wirtschaftsprofessor an der Universität Linz (Österreich) schätzt das Dunkelfeld des Sozialbetrugs in Deutschland – sehr großzügig gerechnet – auf rund 20 Milliarden Euro jährlich. Demgegenüber wird der Schaden durch Steuerhinterziehung mit rund 100 Milliarden Euro pro Jahr beziffert.
Dennoch findet sich im Koalitionsbeschluss kein vergleichbar ambitioniertes Vorhaben zur Bekämpfung organisierter Steuerkriminalität – etwa durch Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte oder durch internationale Umsatzsteuerkarusselle. Gerade diese Fälle haben gezeigt, wie sehr ihre Aufarbeitung von Transparenz und öffentlicher Kontrolle abhängt. Wer den Zugang zu Informationen einschränkt, erschwert nicht nur die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns, sondern auch die Aufdeckung und Verfolgung solcher Delikte.

Anne Brorhilker im Bonner Landgericht, damals noch als Oberstaatsanwältin
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Die Regierung offenbart demnach widersprüchliche Grundhaltungen: Größeres Vertrauen in die Wirtschaft, was sich im Verzicht auf Handlungsnachweise niederschlägt. Wachsendes Misstrauen hingegen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Ausgerechnet denjenigen, die staatliches Handeln nachvollziehen und kritisch begleiten möchten, werden Steine in den Weg gelegt. Demokratische Teilhabe erschöpft sich nicht im Gang zur Wahlurne. Bürgerinnen und Bürger müssen staatliches Handeln auch zwischen den Wahlterminen verstehen, hinterfragen und kontrollieren können. Auf dieser Basis kann Vertrauen entstehen und wachsen.
Mehr Transparenz stärkt auch das Vertrauen und die Handlungsfähigkeit des Staates.
Das ist heute wichtiger denn je. Laut dem „Deutschland-Monitor“ 2025 vertrauen nur noch 27 Prozent der Befragten dem Bundestag und 31 Prozent der Bundesregierung. Die Studie kommt zugleich zu einem eindeutigen Ergebnis: Politische Entscheidungen werden vor allem dann akzeptiert, wenn staatliches Handeln nachvollziehbar ist, Verfahren als fair empfunden und Entscheidungen transparent erklärt werden. Mehr Transparenz stärkt also das Vertrauen und die Handlungsfähigkeit des Staates.
Diesen Zusammenhang scheint die Bundesregierung zu verkennen, wenn sie höhere Hürden ausgerechnet für diejenigen errichtet, die staatliches Handeln kontrollieren, während sie an anderer Stelle auf weniger Kontrolle setzt. Ein demokratischer Rechtsstaat darf seine Bürgerinnen und Bürger nicht zu Bittstellern machen, wenn sie Informationen über staatliches Handeln verlangen. Wer Vertrauen gewinnen will, sollte Transparenz nicht als Belastung verstehen, sondern als Investition in die Demokratie.
Zur Autorin
Anne Brorhilker war viele Jahre lang Oberstaatsanwältin in Köln. Sie galt als führende Ermittlerin im Cum-Ex-Steuerskandal, bis sie sich 2024 entschloss, den Staatsdienst zu verlassen. Seit 2025 arbeitet Brorhilker im Vorstand der „Bürgerbewegung Finanzwende“
Zur Bürgerbewegung Finanzwende
Der 2018 gegründete Verein „Bürgerbewegung Finanzwende“ versteht sich als zivilgesellschaftliches Gegengewicht zur Finanzlobby und setzt sich für eine nachhaltigere, gerechtere Gestaltung des Finanzsystems ein. Zur Internetseite des Bürgervereins Finanzwende geht es hier.

