Ein Jahr vor der Landtagswahl setzt die Opposition die Landesregierung unter Druck. Die SPD verlangt mehr Instrumente für die Kommunen zur Durchsetzung der öffentlichen Ordnung.
Kampf gegen Schmuddelecken und Wildpinkler und Hardcore-TrinkerKommunen verlangen Videoüberwachung und Alkohol-Verbotszonen

Illegale Müllentsorgung ist ein großes Ärgernis. Die Täter kommen oft unerkannt davon. Die Gebührenzahler müssen für die Entsorgung des Unrats aufkommen.
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Der Mitarbeiter der Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe, der jeden Morgen mit seinem Pritschenwagen in der Kölner Altstadt-Nord unterwegs ist, ist stocksauer. An einer Straßenecke am Gereonswall türmen sich Sperrmüll, Altkleider und Unrat. „Die Leute schmeißen das Zeug einfach auf den Gehweg, die Anständigen müssen die Entsorgung bezahlen“, ärgert sich das Kehrmännchen. „Schade, dass man die Müllferkel nie zu packen bekommt.“
Illegale Müllentsorgung ist in den meisten Städten von NRW ein großes Ärgernis. Die Täter fühlen sich größtenteils sicher, unerkannt entwischen zu können. Doch das könnte sich bald ändern. Die SPD hat eine Änderung des Ordnungsbehördengesetzes beantragt, über die der Düsseldorfer Landtag nächste Woche beraten soll. Der Vorstoß sieht vor, dass den Kommunen die Videoüberwachung von Bereichen erlaubt wird, in denen es immer wieder zu Vandalismus oder Vermüllung kommt. „Die Praxis zeigt, dass Ordnungsdienste oft nicht rechtzeitig vor Ort sind, um Störungen zu verhindern oder Täter zu identifizieren“, sagte Jochen Ott, Fraktionschef der SPD, im Düsseldorfer Landtag vor Journalisten in Düsseldorf.
Bislang ist die Videoüberwachung des öffentlichen Raums nur dort erlaubt, wo es nachweislich zu vielen Straftaten kommt. Aufnahmen, die zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten dienen, sind bisher nicht gestattet. „Das Land muss uns jetzt endlich die Instrumente in die Hand geben, um Sicherheit und Ordnung in den Städten gewährleisten zu können“, sagte Frank Meyer, Oberbürgermeister von Krefeld. „Viele Menschen meiden bestimmte Bereiche, weil sie sich dort nicht sicher fühlen“, so der SPD-Politiker. Man erlebe im öffentlichen Raum ein Verhalten, das vor zehn Jahren in der Form gar nicht vorstellbar gewesen sei.
Auch Bushaltestellen oder Parkanlagen, an denen sich regelmäßig Betrunkene aufhalten, beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl vieler Bürger. Das „Hardcore-Trinken“ beginne oft morgens um zehn Uhr, gehe weiter „über das Absingen merkwürdiger Lieder bis hin zur Belästigung von Passanten und Wildpinkeln“, so Meyer. Darauf müsse die Gesellschaft endlich reagieren. Es könne nicht sein, dass Orte der Begegnung von einzelnen Gruppen einfach „gekapert“ würden. Der Antrag sieht daher vor, den Kommunen schärfere Eingriffsrechte zu ermöglichen. Sie sollen Zonen schaffen, in denen der Konsum von Alkohol verboten wird. „Wo öffentliche Räume immer wieder zum Problem werden, müssen Kommunen auch wirksam eingreifen können – mit klaren Regeln, nicht mit Grauzonen, und mit Instrumenten, die wirklich funktionieren“, erklärte Jochen Ott.
Der Antrag der Opposition sieht vor, dass die Videoaufnahmen nach 14 Tagen wieder gelöscht werden müssen. Zulässig soll die Überwachung in Bereichen sein, in denen „wiederholte Verstöße im Zusammenhang mit illegalen Abfallablagerungen und erheblicher Vermüllung“ beobachtet wurden. Zudem gehe es darum, „Vandalismushandlungen an öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsbauwerken, Haltestellen, Grünanlagen und vergleichbarer Infrastruktur“ aufzuklären.
Die Bürger fühlten sich an vielen Orten nicht mehr sicher, berichtete auch Mario Löhr, der Landrat in Unna. „Gerade von Kindern kriegt man das widergespiegelt, aber auch von älteren Bürgerinnen und Bürgern und von Frauen, die sagen: Das sind Räume, die sind nicht nur nachts, sondern auch tagsüber nicht begehbar“, sagte Löhr. Wuppertals Oberbürgermeisterin Miriam Scherff erklärte, auch Schulen und Kinderspielplätze seien zunehmend von Vandalismus betroffen.
In Köln können Verstöße gegen die öffentliche Ordnung zum Teil mit hohen Bußgeldern belegt werden. Wer beim Wildpinkeln erwischt wird, muss mit 200 Euro Strafe rechnen. Das Wegwerfen von Zigarettenkippen, To-go-Bechern und Pizzakartons kann bis zu 150 Euro kosten, Spucken wird mit einem Verwarngeld zwischen 30 und 60 Euro geahndet. Strafen für illegale Müllentsorgung können schnell vierstellig werden
Anträge der Opposition haben bei Abstimmungen im Landtag meist keine Chance. Diesmal könnte es anders sein, hieß es in Regierungskreisen. Zumindest von der CDU werden die Pläne offenbar in großen Teilen unterstützt.