Kein Gas für Privathaushalte?Verwirrung um Habecks Aussagen zu Priorisierung

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Habeck Wien

Robert Habeck 

Bei einem Besuch in Wien hat sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck am Dienstag mit der österreichischen Klimaministerin Leonore Gewessler getroffen. Im Fokus der Gespräche standen der Ukraine-Krieg und die damit verbundene Gaskrise. Habeck besichtigte eine Großwärmepumpe, die zehntausende Wiener Haushalte mit Wärme versorgt, die aus dem Versorgungssystem gewonnen wird.

Für größere Aufmerksamkeit in Deutschland als die Technologie sorgte aber eine Äußerung Habecks. Der Grünen-Politiker sagte in Bezug auf die EU-Energiestrategie, man müsse darüber „nachdenken“, ob die Industrie im Fall eines Gasmangels tatsächlich immer nachgereiht werden müsse. Private Haushalte müssten ihren Anteil zur Problemlösung leisten, denn ein monatelanger Stillstand in der Industrieproduktion hätte „massive Folgen für die Menschen im Land“.

Wirtschaftsministerium rudert zurück nach Habeck-Aussage

Hintergrund: Bisherige Notfallpläne sehen vor, dass zuerst private Haushalte versorgt werden müssen. Bei der Notfallstufe des deutschen Gas-Plans gilt eine Prioritätenliste: Privathaushalte und soziale Einrichtungen – wie Krankenhäuser – sind besonders geschützt. Zuerst wird dementsprechend die Gas­versorgung von Unternehmen gekappt. 

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Dass Habeck mit seiner Aussage an dieser Priorisierung zu rütteln schien, kam bei vielen Menschen nicht gut an. „Alles für die Wirtschaft!“ schrieben Twitter-Nutzer ironisch. 

Am Mittwoch ruderte das Wirtschaftsministerium zurück und stellte klar, dass Habeck lediglich gemeint habe, auch Privathaushalte müssten ihren Beitrag zum Energiesparen leisten. Es gelte nach wie vor, dass „Kindergärten, Krankenhäuser, private Verbraucher“ geschützt seien und auch im Fall einer Gasmangellage weiter versorgt und nicht abgeschaltet würden.

Klar sei aber auch, „dass im Fall einer Gasmangellage alle Verbraucher einen Beitrag zum Energiesparen leisten müssen.“ Dafür brauche es dann auch Standards zum Energiesparen.

Über das Energiesicherungsgesetz könnte die Bundesregierung Verordnungen zur Energieeinsparung erlassen. Dabei könnte es zum Beispiel darum gehen, Vorgaben zu Mindesttemperaturen beim Heizen abzusenken. (cme, mit dpa)

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