Baerbock: „Historische Entscheidung“Klimaschutzgesetz teilweise verfassungswidrig

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Karlsruhe – Das deutsche Klimaschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab dem Jahr 2031, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag mit und gab damit den Verfassungsbeschwerden mehrerer junger Menschen teilweise statt.

Gesetzgeber muss Ziele nach 2030 genauer regeln

Der Gesetzgeber müsse die Fortschreibung der Minderungsziele für die Zeit nach 2030 bis Ende kommenden Jahres genauer regeln. (Az. 1 BvR 2565/18 u.a.) Die Kläger würden durch die Bestimmungen in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärte das Gericht. Die Vorschriften verschöben hohe Lasten für die Minderung der Emissionen unumkehrbar auf die Zeit nach 2030. Um die im Pariser Klimaabkommen festgelegte Begrenzung des Temperaturanstiegs zu erreichen, müssten die dann noch notwendigen Minderungen immer dringender und kurzfristiger erbracht werden.

Von diesen Pflichten sei praktisch jede Freiheit potenziell betroffen, weil fast alle Lebensbereiche mit der Emission von Treibhausgasen verbunden seien. Der Gesetzgeber hätte darum Vorkehrungen treffen müssen, um diese Lasten abzumildern. Einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sah das Gericht dagegen nicht.

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Grünen-Chefin Baerbock: „Historische Entscheidung“

Grünen-Chefin Annalena Baerbock hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als „historische Entscheidung“ gefeiert. „Klimaschutz schützt unsere Freiheit und die Freiheit unserer Kinder und Enkel“, erklärte Baerbock am Donnerstag auf Twitter. „Deshalb konkreter Auftrag für das Hier und Heute: Klimaschutzgesetz jetzt überarbeiten. Die nächsten Jahre sind entscheidend für konsequentes Handeln.“

Grünen-Bundesgeschäftsführer Michael Kellner nannte das Urteil ein „vernichtendes Zeugnis für den Klimaschutz der Groko“.

Das Klimaschutzgesetz wurde im Rahmen des Klimapakets Ende 2019 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Es legt für einzelne Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen. (afp, dpa)

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