Nach dem CSD-Anschlag fordert die Politik mehr Härte gegen Gefährder. Doch Sicherheit braucht Kontrolle, nicht bloß schärfere Rhetorik.
Islamistische GefährderHärte braucht mehr als laute Worte


Trauernde stehen im Berliner Tiergarten an einem Baum, an dem unterschiedliche Gegenstände zum Gedenken an die Opfer des Anschlags auf den CSD abgelegt wurden.
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Der Anschlag auf den Berliner CSD hat einer Frau das Leben gekostet und 31 Menschen verletzt. Der mutmaßliche Täter war den Behörden bekannt, als islamistischer Gefährder eingestuft und dennoch frei. Und die politische Antwort fällt erwartbar aus. Mehr Überwachung, Fußfesseln, Präventivhaft, strengere Regeln für junge Straftäter.
Doch Härte ist kein Synonym für Sicherheit. Ein Gefährder ist kein Verurteilter. Die Einstufung beschreibt eine Prognose der Polizei, keinen Schuldspruch. Präventivhaft darf deshalb nicht zum Gefängnis auf Verdacht werden. Auch die elektronische Fußfessel ist kein magischer Schutz. Sie kann Bewegungen dokumentieren, aber keinen Entschluss verhindern. Sie wirkt nur, wenn Behörden Warnsignale auswerten, Verbote kontrollieren und im entscheidenden Moment handeln.
Radikalisierung ist kein pädagogisches Randproblem
Das eigentliche Problem ist weniger ein Mangel an Forderungen als ein Mangel an verlässlichem Risikomanagement. In Deutschland gelten derzeit 410 Menschen als islamistische Gefährder, 166 davon in NRW. Diese Zahlen sind keine Rangliste des Schreckens, aber sie zeigen die Größenordnung. Kein Land kann alle Betroffenen rund um die Uhr überwachen. Umso wichtiger sind einheitliche Standards, klare Zuständigkeiten und eine nachvollziehbare Prüfung jedes Hochrisikofalls.
Und wir müssen endlich aufhören, die Radikalisierung Jugendlicher in sozialen Medien als pädagogisches Randproblem zu behandeln. Das ist nicht nur naiv, sondern gefährdet Leben. Wer Terrororganisationen verherrlicht, ihre Propaganda verbreitet und Gewalt als politische Botschaft akzeptiert, muss mit Konsequenzen rechnen. Und da sollte es zukünftig die Regel und keine Ausnahme mehr sein, zumindest bei 18- bis 21-jährigen Dschihadisten das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Sympathiebekundungen dürfen nicht erst dann ernst genommen werden, wenn jemand den Transporter startet.
