Eine Altersgrenze für Päpste wäre eine Entlastung für den Amtsträger und für die Kirche.
PapstamtAltersgrenze für den Pontifex


Papst Franziskus (rechts) im Jahr 2013 mit seinem zurückgetretenen Vorgänger Benedikt XVI.
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Die größte Erschütterung für Selbstdarstellung und Selbstverständnis des Papsttums in den letzten Jahrhunderten ging nicht etwa vom jetzt verstorbenen Papst Franziskus aus mit seiner Aversion gegen „Pomp and Circumstance“, Glanz und Gloria im Vatikan. Vielmehr brachte sein Vorgänger Benedikt XVI. mit seinem Rücktritt die Vorstellung zum Einsturz, der „Stellvertreter Christi“ müsse auf Lebenszeit im Amt bleiben – aus Treue zum gekreuzigten Herrn. Koste es, was es wolle.
Benedikts Entscheidung 2005 galt auch als ein – vermutlich so von ihm nicht beabsichtigter – Schritt zur Entmystifizierung eines ohnehin bis ins Extrem überhöhten Amtes. Ausgerechnet der bodenständig-nüchterne Franziskus ist dieser Spur zu einer Neubestimmung des Papsttums nicht gefolgt, sondern hat mit seinem Durchhalten bis zum Ende faktisch die vorherige spirituelle Aufladung wieder aufgenommen und fortgeschrieben. Und das, obwohl er in den zwölf Jahren seines Pontifikats wiederholt von der Möglichkeit eines eigenen Rücktritts im Falle der (körperlichen) Überforderung gesprochen hatte.
Leitungsämter sind kein Exerzitienprogramm
Wie er sich an Ostern unter Aufbietung letzter Kraft die Feier des Osterfests buchstäblich abgerungen hat – das zeigte auch, wie wirkmächtig der Gedanke ist, der Hirte müsse an so einem Tag bei seiner Herde sein. Als persönliche Entscheidung verdient das Respekt. Die gerührten, ja ehrfürchtigen Reaktionen vieler Menschen auf den – wie sich zeigen sollte – letzten Auftritt des Papstes sprechen eine deutliche Sprache.
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Andererseits sind Leitungsämter in der Kirche kein individuelles Exerzitienprogramm. Um die Amtsträger vor Selbstüberforderung aus Pflichtgefühl und die Kirche vor Problemen wie Starrsinnigkeit, zunehmender Handlungsunfähigkeit und einem daraus resultierenden Machtvakuum zu bewahren, wäre eine Altersgrenze für Päpste sinnvoll.
Wer sagt, damit sollten funktionalistische Kategorien sachfremd und untheologisch auf das Papstamt angewandt werden, müsste erklären, warum für den Bischof von Rom nicht gelten sollte, was für seine Mitbrüder überall auf der Welt Gesetz ist. Und zwar aufgrund einer bewussten Entscheidung des Zweiten Vatikanischen Konzils, das gemeinsam mit dem Papst die höchste Autorität in der Kirche verkörpert. Die Konzilsväter, allesamt Bischöfe, erlegten sich und ihren Nachfolgern eine Amtszeitbegrenzung auf – vielleicht aus einer sehr menschlichen Erfahrung heraus: Das Aufhören fällt leichter, wenn man den Termin nicht selbst festlegen muss, sondern das Geburtsdatum ihn bestimmt.