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Kommentar

Kommentar zur Sterbehilfe
Eine Gesellschaft auf der schiefen Bahn

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2 min
Zwei Anträge zu einer gesetzlichen Regelung zur Sterbehilfe fanden keine Mehrheit. (Symbolbild)

Zwei Anträge zu einer gesetzlichen Regelung zur Sterbehilfe fanden im Bundestag keine Mehrheit. (Symbolbild)

Das Scheitern einer gesetzlichen Regelung der Suizidbeihilfe ist eine schlechte Nachricht für den Schutz des Lebens.

Suizidbeihilfe muss gesetzlich geregelt werden. Zu einem Leben in Freiheit gehört ein selbstbestimmtes Sterben. Das Pathos der Autonomie und der Freiheit zum Tode hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Sterbehilfe-Urteil aus dem Jahr 2020 so stark gemacht, dass sich Einwände zunächst einmal bevormundend oder vielleicht sogar — etwa mit Blick auf unheilbar Kranke — mitleidlos ausnehmen.

Es liegt in der Logik des Karlsruher Urteils, dass Sterbewillige geeignete Hilfen in Anspruch nehmen können. Andernfalls wäre die Selbstbestimmung faktisch ausgehebelt. Selbst in religiöser Betrachtung folgt aus dem Wesen des Lebens als „Geschenk Gottes“, dass die Beschenkten frei damit umgehen können.

Jetzt besteht die Chance zu einer vertieften gesellschaftlichen Debatte und einem womöglich besseren Gesetz.

Das Scheitern eines Gesetzes zur Suizidbeihilfe im Bundestag ist einerseits eine schlechte Nachricht für den Schutz des Lebens. Andererseits besteht jetzt die Chance zu einer vertieften Debatte und einem womöglich besseren Gesetz. Eine Gesellschaft gerät auf die schiefe Bahn, wenn es jedermann als jederzeit möglich und normal erscheint, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen.

Auch deshalb bedürfen Angebote zur Beihilfe einer Regelung, die Missbrauch verhindert und psychischen oder sozialen Druck auf Menschen an der Grenze des Lebens minimiert. Mit der vermeintlichen Freiheit ist es schon dann nicht mehr weit her, wenn Pflegebedürftige das Gefühl vermittelt bekämen, ihr Lebenswille sei egoistisch und sie könnten, statt anderen zur Last zu fallen, doch ebenso gut den raschen Exitus wählen.