Der lange Arm der Trump-Administration reicht bis nach Deutschland. NRW will Konten von missliebigen Organisationen und Personen aus Deutschland künftig besser absichern.
Konten von USA-Kritikern sind bedrohtNRW will Bürger vor Trumps Willkür schützen

Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen), Justizminister von Nordrhein-Westfalen.
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Der aggressive Umgang von US-Präsident Donald Trump mit seinen Kritikern veranlasst die schwarz-grüne Landesregierung von NRW zu einer Gesetzesinitiative. Die USA verhängen nicht nur Einreiseverbote gegen missliebige Personen, sondern sperren auch Bankkonten und Kreditkarten. Aus vorauseilendem Gehorsam und der Angst vor möglichen US-Sanktionen kündigen nun offenbar auch deutsche Kreditinstitute die Konten von Personen und Institutionen, die ins Visier der Trump-Administration geraten sind. „Wenn Banken aus Angst vor fernen Märkten Konten kündigen können, ohne dass ein Verstoß gegen EU-Recht vorliegt, greift das tief in die Grundrechte der Betroffenen ein“, sagte NRW-Justizminister Benjamin Limbach dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Wir brauchen hier einen gesetzlichen Riegel, der Banken Sicherheit gibt und Kunden vor Willkür schützt“, sagte der Politiker der Grünen.
Das Phänomen, dass Banken Kunden kündigen, um nicht den Unmut von Drittstaaten auf sich zu ziehen, wird als Over-Compliance bezeichnet. „Wer von der US-Administration ins Visier genommen wird, kann binnen Tagen den Zugang zu Miete, Gehältern oder Spenden verlieren“, warnte Limbach. Der Politiker aus Bonn will bei der nächsten Justizministerkonferenz eine Initiative einbringen, um das Zahlungskontengesetz zu verändern. „Kontokündigungen oder Sperrungen dürfen nicht allein auf Sanktionen von Drittstaaten gestützt werden, solange kein Verstoß gegen EU-Recht oder nationale Geldwäsche-Vorgaben vorliegt“, erläuterte der NRW-Justizminister.
NGOs sehen sich durch USA bedroht
Auch gemeinnützige Einrichtungen wie Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sehen sich durch die Einschüchterungsversuche aus Washington bedroht. So hatte die US-Regierung im Dezember 2025 Sanktionen gegen die Geschäftsführerinnen der Beratungsorganisation HateAid, Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg, bekannt gegeben. HateAid bietet psychologische und rechtliche Unterstützung für Menschen an, die im Internet diskriminiert, beleidigt, bedroht oder angegriffen werden. Die USA werfen der Organisation Zensur vor. HateAid sieht sich durch die „Hexenjagd“ in ihrer finanziellen Existenz bedroht.
Limbach will mit der Gesetzesinitiative nun verhindern, dass Einrichtungen, die auf der „schwarzen Liste“ der USA stehen, von einem Tag auf den anderen zahlungsunfähig werden. „In einem Rechtsstaat entscheiden deutsche und europäische Gesetze darüber, wer am Wirtschaftsleben teilnimmt – und nicht der vorauseilende Gehorsam gegenüber Sanktionen aus Drittstaaten“, sagte der NRW-Justizminister unserer Zeitung. Wer sich an das Recht halte, dürfe nicht vom Zahlungsverkehr abgeschnitten werden. „Eine lebendige Demokratie braucht handlungsfähige NGOs“, stellte Limbach klar: „Unser Vorschlag für das Zahlungskontengesetz ist ein Schutzschirm für diejenigen, die unsere Gesellschaft zusammenhalten.“
Wie weit der verlängerte Arm der USA reichen kann, hatten bereits die Mitarbeiter des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag zu spüren bekommen. Trump warf dem Gericht ein „bösartiges Verhalten“ vor, weil es vor dem Hintergrund des Kriegs im Gaza-Streifen Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den damaligen Verteidigungsminister Joav Gallant erlassen hatte. Die US-Regierung hatte Führungskräften, Angestellten und Mitarbeitern des Strafgerichtshofs die Einreise in die USA untersagt und ihre Vermögenswerte eingefroren. Auch Visa-Karten und Online-Dienste wie PayPal und Amazon sind für die Betroffenen nicht mehr nutzbar.
In einem Eckpunktepapier des NRW-Justizministeriums wurden jetzt mögliche Ergänzungen des Zahlungskontengesetzes konkret formuliert. „Kontokündigungen, Kontosperren oder die Verweigerung wesentlicher Zahlungsfunktionen sollen nicht allein damit begründet werden dürfen, dass eine Drittstaatenmaßnahme existiert oder abstrakte Risiken für US-Geschäftsbeziehungen befürchtet werden“, heißt es. Denkbar sei „eine Pflicht zur Aufrechterhaltung der wesentlichen Zahlungsdienstleistungen“. Die Justizministerkonferenz findet im Juni in Hamburg statt.