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Streit um US-DrohneIran meldet Abschuss, das US-Militär dementiert Berichte

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Satellitenaufnahme des Persischen Golfs

Der Iran will eine US-Drohne abgeschossen haben, aber Washington dementiert. (Symbolbild)

Die Spannungen am Persischen Golf nehmen zu. Iran will eine US-Drohne abgeschossen haben, die USA widersprechen.

Die amerikanischen Streitkräfte haben iranischen Behauptungen widersprochen, wonach eine US-Drohne im Luftraum des Persischen Golfs abgeschossen worden sei. Diese Meldungen seien unzutreffend, teilte das zuständige Regionalkommando (Centcom) in der Nacht über den Dienst X mit und bekräftigte, dass die US-Luftwaffe keine Verluste erlitten habe.

Demgegenüber hatte die Nachrichtenagentur Tasnim, die mit den Iranischen Revolutionsgarden verbunden ist, unter Berufung auf eine Quelle aus dem Militär vermeldet, dass eine Rakete ein unbemanntes Fluggerät der USA nahe der Hafenstadt Buschehr im Süden zerstört habe. Auch die Agentur Fars aus dem Iran berichtete, die Luftabwehr in der Provinz Buschehr habe ein Flugobjekt im Luftraum des Persischen Golfs beschossen. Die Behauptungen beider Seiten konnten zunächst nicht von unabhängiger Seite bestätigt werden.

Zunehmende Spannungen an der Straße von Hormus

In der Region haben sich die Spannungen zuletzt wieder intensiviert. Nach iranischen Darstellungen attackierte das amerikanische Militär in der Nacht auf Donnerstag einen Sektor des Flughafens in Bandar Abbas, einer Stadt an der Straße von Hormus. Zuvor sollen die Revolutionsgarden – die Eliteeinheit des Irans – zwei Schiffe in der Meerenge durch Warnschüsse zur Kursänderung genötigt haben, was als Auslöser für die US-Operationen gilt.

Laut Angaben der US-Streitkräfte zielte der Angriff in der Umgebung von Bandar Abbas auf ein Steuerungszentrum, welches für die unbemannten Flugobjekte zuständig sei. Bereits zu Wochenbeginn hatte es in der Meerenge von Hormus einen gegenseitigen Schusswechsel gegeben. Dies geschah ungeachtet der im Iran-Krieg vereinbarten Waffenruhe sowie der fortlaufenden Gespräche zur Beilegung der Auseinandersetzung. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.