Bundeskabinett entscheidet wohl am MittwochPaus und Buschmann machen Weg für Selbstbestimmungsgesetz frei

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Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesfamilienministerin, und Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, stellten im Juni das Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz vor.

Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesfamilienministerin, und Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, stellten im Juni das Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz vor. Die Familienministerin bedauerte, dass das Gesetz nicht vor der Sommerpause durchs Kabinett gegangen ist. (Archivbild)

Künftig soll jeder Mensch in Deutschland sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und beim Standesamt ändern können.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus sieht die Vorbehalte gegen das von ihr und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegte Selbstbestimmungsgesetz ausgeräumt. „Das Bundesinnenministerium hatte noch Konkretisierungsbedarf bei der Nachverfolgbarkeit der Identität für die Sicherheitsbehörden, die berücksichtigt wurden“, sagte die Grünen-Politikerin dem Nachrichtenportal „The Pioneer“ (Mittwoch). Der Entwurf soll voraussichtlich an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

Selbstbestimmungsgesetz betrifft vor allem trans, inter und nicht-binäre Menschen

Künftig soll jeder Mensch in Deutschland sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.

„Trans“ sind laut Gesetzentwurf Personen, die sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. „Inter“ bedeutet, angeborene körperliche Merkmale zu haben, „die sich nach medizinischen Normen nicht eindeutig als (nur) männlich oder (nur) weiblich einordnen lassen“. „Nicht-Binär“ wird als Selbstbezeichnung für Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren, definiert.

Paus zufolge waren die Abwägungsdiskussionen mit dem Bundesjustizministerium „intensiv“. „Andere europäische Staaten mit vergleichbaren Gesetzen legen Wert darauf, dass diese Nachverfolgung gesichert ist, z.B. Malta, Belgien oder Dänemark“, sagte Paus. Die Familienministerin bedauerte, dass das Gesetz nicht vor der Sommerpause durchs Kabinett gegangen ist. Sie stehe aber vollständig zu dem nun vorgelegten Entwurf, „denn er wird für die Betroffenen enorme Erleichterungen bringen“. (dpa)

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