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Neues Gesetz
So können sich Bürger bald gegen Naturkatastrophen versichern

Justizministerin Hubig und Finanzminister Klingbeil legen Eckpunkte für ein neues Gesetz vor. Die Wohngebäudeversicherung soll ausgeweitet werden.

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Insul an der Ahr: Eine Luftaufnahme zeigt das Ausmaß der Zerstörungen, nachdem in der Nacht auf den 15. Juli 2021 eine Flutwelle den Ort überschwemmt hat.

Insul an der Ahr: Eine Luftaufnahme zeigt das Ausmaß der Zerstörungen, nachdem in der Nacht auf den 15. Juli 2021 eine Flutwelle den Ort überschwemmt hat.

Die Bundesregierung will einen besseren Versicherungsschutz gegen Naturkatastrophen wie die Ahrtal-Flut gewährleisten. Justizministerin Stefanie Hubig und Finanzminister Lars Klingbeil (beide SPD) haben Eckpunkte für ein Gesetz ausgearbeitet, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ exklusiv vorab vorliegen. Ziel ist dabei, dass die Wohngebäudeversicherung auch sogenannte Elementarschäden deckt. Bisher ist das nicht Standard.

„Hochwasser und Starkregen können in wenigen Minuten zerstören, was über Jahre aufgebaut wurde. Das haben wir in den letzten Jahren immer wieder erlebt – zuletzt besonders schlimm im Ahrtal“, sagte Hubig dieser Redaktion. „Fachleute erwarten, dass Extremwetter durch den Klimawandel noch häufiger für große Schäden an Häusern sorgen werden. Wir brauchen deshalb einen flächendeckenden Versicherungsschutz für Elementarschäden. Zugleich muss der Schutz bezahlbar bleiben – für Eigentümerinnen und Eigentümer genauso wie für Mieterinnen und Mieter.“

Neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen sollen laut Eckpunktepapier auch bei Elementarschäden greifen. Eigentümerinnen und Eigentümer müssten im Schadensfall für höchstens 20.000 Euro selbst aufkommen. Bereits bestehende Gebäudeversicherungen sollen auf Elementarschäden erweitert werden. Wenn Eigentümer auf ein entsprechendes Angebot von Versicherungsunternehmen nicht reagieren, soll der Schutz nach einem Jahr automatisch ausgedehnt werden.

Haben Eckpunkte für ein Gesetz zu einer Elementarschadenversicherung erarbeitet: Justizministerin Stefanie Hubig und Finanzminister Lars Klingbeil (beide SPD).

Haben Eckpunkte für ein Gesetz zu einer Elementarschadenversicherung erarbeitet: Justizministerin Stefanie Hubig und Finanzminister Lars Klingbeil (beide SPD).

Die Versicherungskosten hängen neben dem Wert des Wohngebäudes maßgeblich von seiner Risikolage ab. Die Police für Elementarschäden liegt bei einem Standard-Einfamilienhaus zwischen rund 100 und 1500 Euro im Jahr, wie es aus dem Justizministerium unter Berufung auf Studien heißt. Die Regierung will aber auch die Einführung einer günstigeren Mindestversicherung prüfen, die einen geringeren Schutz bietet. Die Eigentümer müssten dann bis zu 100.000 Euro der entstandenen Kosten selbst tragen.

In jedem Fall wollen Hubig und Klingbeil verhindern, dass Vermieter die Kosten für die Absicherung gegen extreme Naturereignisse auf Mieter umlegen. Daher wird in dem Eckpunktepapier eine Prüfung angeregt, ob dies gesetzlich verboten werden kann.

„Eine Regelung zu treffen, die alle Seiten gleichermaßen berücksichtigt, ist nicht einfach. Ich bin froh, dass nach der 25 Jahren nun erstmals ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch liegt“, sagte Hubig. „Wir wollen diesen Vorschlag breit und offen mit allen Betroffenen diskutieren – insbesondere mit den Ländern, mit Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern und mit den Versicherungen.“ Der Vorschlag biete die Chance, beim Versicherungsschutz vor Flut und Starkregen endlich voranzukommen.

Die Opfer von Flutereignissen stünden bisher alleine da, wenn der Staat nicht mit Steuergeld einspringe, so Hubig. „Das wollen und müssen wir ändern. Finanzielle Absicherung darf nicht davon abhängen, ob die Politik im Einzelfall die Staatskasse öffnet.“ Die Justiz- und Verbraucherschutzministerin verwies auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD, der eine entsprechende Ausweitung des Versicherungsschutzes festschreibt.

Als Elementarschäden werden Gebäudeschäden bezeichnet, die durch Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen verursacht werden. Das Justizministerium verwies auf Zahlen der Versicherungswirtschaft, wonach extreme Naturereignisse hierzulande versicherte Schäden von durchschnittlich zwei Milliarden Euro pro Jahr erzeugen. Nur 59 Prozent der Wohngebäude seien gegen solche Gefahren versichert.

Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 – betroffen waren vor allem Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen – kamen annähernd 180 Menschen ums Leben. Der Sachschaden belief sich nach einer Studie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums auf mehr als 40 Milliarden Euro. Nur ein Bruchteil davon war versichert.