Nachdem sich viele Immobilienbesitzer mit der Grundsteuer herumgequält haben, flattern jetzt die Bescheide ins Haus. Es rollte eine Welle von Einsprüchen.
Ärger über Bescheide in NRWKöln ist eine Hochburg der Grundsteuer-Rebellen

Bei den Grundsteuerbescheiden gibt es hohe Einspruchsquoten.
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Köln zählt bei der Zahl der Einsprüche gegen die Grundsteuerfeststellungsbescheide zur Spitzengruppe in NRW. Im Finanzamt Köln-Mitte haben 11,23 Prozent der Steuerpflichtigen Rechtsmittel gegen die Bescheide eingelegt. Im Ranking der NRW-Metropolen erreichen nur Oberhausen-Nord (11,74 Prozent) und Düsseldorf-Nord (11,4 Prozent) höhere Werte.
Die Angaben gehen aus der Antwort des NRW-Finanzministeriums auf eine Große Anfrage der FDP hervor. „Die Kölner Steuerpflichtigen sind landesweit bei ihrer Widerspruchswelle gegen den Grundsteuermurks mit am hartnäckigsten“, sagte Ralf Witzel, Vize-Chef der FDP-Landtagsfraktion, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Die Rechtsmittel sind unbedingt notwendig, um spätere Nachteile zu vermeiden“, so der Liberale.
Brühl mit sehr geringer Einspruchsquote
Die Einspruchsquote gegen die Steuerbescheide der Finanzämter steigt offenbar rasant. Vor wenigen Wochen lag sie landesweit noch bei 6,8 Prozent. Jetzt sagte die Oberfinanzdirektion NRW unserer Zeitung, die Einspruchsquote zum Stichtag 31. Mai liege bei 10,4 Prozent – das ist ein Anstieg von mehr als 50 Prozent. Etliche Kölner Finanzämter hatten schon im März zweistellige Prozentwerte erreicht. Die Einspruchsquote fällt dabei nach Angaben des NRW-Finanzministeriums regional sehr unterschiedlich aus.
Nur wenig Protest regt sich beispielsweise in Brühl (1,9 Prozent), Ahaus (2,3 Prozent) und Gummersbach (3,1 Prozent). „Die Steuerzahler in den pulsierenden Großstädten sind erkennbarer konfliktbereiter als in ländlicher geprägten Gebieten und lassen sich nicht alles gefallen“, so Witzel. Warum sind die Steuerzahler in den großen Städten oft viel rebellischer? „Die negative Betroffenheit von den Auswirkungen der Grundsteuerreform ist in den Ballungsräumen viel größer“, glaubt FDP-Experte Witzel. Anders als andere unionsgeführte Länder wie Bayern oder Hessen hatte sich NRW mit Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) auf das maßgeblich im Bund entwickelte Scholz-Modell zur Grundsteuerberechnung eingelassen. „Das ‚Scholz-Modell‘ führt für die Immobilienbesitzer zu höheren Belastungen“, meint Witzel.
Frist zur Abgabe am 31. Januar abgelaufen
Woran liegt das? „Die Parameter zur Wertermittlung – Gebäudealter, Bodenrichtwerte, fiktive Mieten, vermutete Restnutzungsdauern – sind oft realitätsfern. Nachbarn, die vergleichbare Immobilien besitzen, können völlig unterschiedliche Steuerbescheide erhalten. Perspektivisch müssen beide tiefer in die Kasse greifen. Der Preistrieb ist der wesentliche Grund, warum selbst die SPD im Scholz-Land Hamburg dieses Modell nicht anwendet“, sagte der FDP-Politiker. „Im von der FDP favorisierten Flächenmodell wäre der Effekt unterblieben“, ist sich der Liberale sicher.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist bereits am 31. Januar abgelaufen. Seitdem arbeiten Finanzämter an der Belastungsgrenze. Eine Ursache dafür ist, dass viele Erklärungen zu Nachfragen führen. Die Fehlerquote (wird in der Finanzverwaltung „Aussteuerungsquote“ genannt) liegt nach Angaben des NRW-Finanzministeriums landesweit stabil seit Monaten bei rund 50 Prozent. Eine automatisierte Bearbeitung von fehlerhaften oder unvollständigen Anträgen ist nicht möglich.
Klagewelle belastet Gerichte
Auch bei den Gerichten führt die Reform des Grundsteuermodells zu einer erheblichen Mehrbelastung. „Mit seiner konsequenten Weigerung, endlich Musterverfahren für alle Steuerzahler anzuwenden, provoziert der Finanzminister individuelle Masseneinsprüche und eine Klagewelle. Finanzbeamte kritisieren zu Recht eine völlig unnötige Überlastungssituation. Für diese sind aber nicht die Bürger, sondern die Regierung verantwortlich“, so Witzel.
Der bisherige Rücklauf bei den Finanzämtern zeigt, dass die meisten Steuererklärungen von Privathaushalten abgegeben wurden. Nach der ersten Fristverlängerung fehlten am 31. Januar 2023 in NRW 1,7 Mio. Eingänge (26 Prozent). Im Mai waren es nach Angaben des Finanzministeriums immerhin noch 870.000 (13 Prozent).

