Noch bevor in Mönchengladbach die erste Verfahrensfrage geklärt ist, liegt das Ungeheuerliche bereits im Raum: der Vorwurf, dass Menschen eine digitale Infrastruktur betrieben haben sollen, in der sexualisierte Gewalt gegen Kinder nicht nur als Tat, sondern als Material zirkulierte – gesammelt, sortiert, kommentiert, weitergereicht. Eine Plattform als Organisationsform des Grauens, mit einem Namen, der zynischer nicht sein kann: „Alice in Wonderland“.
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