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Kommentar

Endlich NRW!
Schluss mit der Dampf-Grauzone

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Jede Menge Qualm: Der Nichtraucherschutz soll in NRW jetzt auch für E-Zigaretten gelten.

Jede Menge Qualm: Der Nichtraucherschutz soll in NRW jetzt auch für E-Zigaretten gelten.

Gleiche Orte, gleiche Regeln: Wer mit der E-Zigarette qualmt, soll andere in Kneipen, Kliniken und Behörden endlich in Ruhe lassen.

Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat es also auch bemerkt: Die Nikotinwelt von 2012 ist Geschichte. Wer heute in der Kneipe, vor dem Krankenhaus oder vor einer Behörde an einer E‑Zigarette zieht, darf das bisher oft, weil es rechtlich nicht klar genug verboten ist. Das sei doch schließlich kein „richtiges Rauchen“, behaupten die Paffer. Für die anderen ist es trotzdem genauso nervig und unangenehm wie Zigarettenqualm  – nur dass es jetzt penetrant nach Mango oder Gummibärchen riecht.

Dass das Kabinett nun das Nichtraucherschutzgesetz so ändern will, dass Vapes, Tabakerhitzer und auch Cannabis unter das Rauchverbot fallen, ist keine moralische Kampagne, sondern schlichte Aktualisierung: gleiche Orte, gleiche Regeln, egal welches Gerät. Und es ist genauso überfällig wie gesundheitspolitisch folgerichtig: Was aus E‑Zigaretten kommt, ist eben nicht „nur Wasserdampf“, sondern ein Aerosol, das ultrafeine Partikel, Nikotin und weitere Stoffe enthalten kann – je nach Liquid und Gerät auch Reizstoffe und Abbauprodukte, die beim Erhitzen entstehen. 

NRW muss bei Verbot noch nicht einmal Vorreiter sein

Die Langzeitfolgen sind zwar noch nicht abschließend geklärt. Aber „harmlos“ ist das Ganze sicher nicht. Sollen Nichtraucher denn erst eine toxikologische Fortbildung absolvieren müssen, bevor sie im Wartebereich atmen?

NRW muss beim Verbot nicht einmal Pionier sein. Andere Bundesländer haben die Lücken längst geschlossen. Es geht hier nicht um neue Verbotszonen, sondern um die Selbstverständlichkeit, dass Nichtraucherschutz nicht am Produktnamen scheitert. Und wer jetzt jammert, ihm werde „alles verboten“, verwechselt Freiheit mit dem Recht, anderen ungefragt die eigene Abhängigkeit in die Lunge zu schicken. Wer qualmen will, soll das tun – aber mit Abstand, mit Rücksicht und ohne Publikum, das unfreiwillig mitatmet.