Gericht bestätigt EntscheidungAfD-Landtagsabgeordneter darf keine Waffen besitzen

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Der Abgeordnete Zacharias Schalley (AFD) spricht bei einer Plenarsitzung im Landtag von Nordrhein-Westfalen.

Dem Abgeordneten Zacharias Schalley (AfD) wurde die Waffenbesitzkarte entzogen.

Das Verwaltungsgericht begründet die Entscheidung mit dem Engagement des AfD-Politikers in der Jungen Alternative, der AfD und für einen rechtsextremen Verein.

Der AfD-Landtagsabgeordnete Zacharias Schalley darf keine Waffen mehr besitzen. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf und bestätigte damit eine Entscheidung der Sicherheitsbehörden. Grund dafür ist Schalleys früheres Engagement in einem rechtsextremen Verein und in der Jungen Alternative.

Zacharias Schalley besaß eine Waffenbesitzkarte, die er 2009 als Sportschütze beantragt hatte. Auf dieser Karte sind zwei Pistolen eingetragen. Im Herbst 2020 entschieden die örtlichen Sicherheitsbehörden bei einer Zulässigkeitsüberprüfung, Schalley die Waffenbesitzkarte zu entziehen. Der AfD-Politiker klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht.

Schalley erschien nicht vor Gericht

Grund für den Entzug sind Schalleys Verbindungen zu rechtextremen Gruppierungen: Der 31-jährige Politiker war bis 2018 Mitglied des Leverkusener Vereins Publicatio. Der Verein gilt als rechtsextrem und wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Schalley gab zudem dem ebenfalls rechtsextremen Magazin Arcadi ein Interview, welches von Publicatio herausgegeben wird. Bis 2022 war Schalley Mitglied des Landesvorstandes der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“, deren Bundesverband vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt wird. 

Das Gericht bezog sich bei seiner Entscheidung auch auf eine neue Vorschrift im Waffengesetz. Seit 2020 fehlt es Waffenbesitzern an „waffenrechtlicher Zuverlässigkeit“, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren Mitglied einer Vereinigung waren, die Bestrebungen gegen die Verfassung verfolgen. Weder Schalley noch sein Anwalt erschienen zur Gerichtsverhandlung. 

AfD-Fraktion im Landtag: Entscheidung werde anwaltlich geprüft

„Die waffenrechtlichen Fälle sind alle Einzelfälle“, betont Nicola Haderlein, Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts. „Die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ist eine sehr individuelle Entscheidung. Man kann nicht sagen: Weil jemand Mitglied der AfD ist, kriegt diese Person keine Waffenbesitzkarte mehr. “

Die AfD-Fraktion im Landtag schreibt auf Anfrage, die Gerichtsentscheidung werde derzeit anwaltlich geprüft. „Wir können daher noch keinen Kommentar oder eine Bewertung abgeben“, so ein Sprecher.

Zacharias Schalley zog 2022 als Abgeordneter aus dem Wahlkreis Rhein-Kreis Neuss III über die Landesliste in den Landtag ein. Seit 2020 sitzt er zudem als einziger Vertreter der AfD im Rat der Stadt Meerbusch. 

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