Fristende 31. JanuarKöln-Mitte hängt am stärksten zurück – Grundsteuer-Deadline rückt näher

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Die Abbildung zeigt einen Ausriss aus dem Formular zur Grundsteuererklärung.

In NRW sind 6,7 Millionen Bürger zur Abgaben der Grundsteuererklärung verpflichtet.

Am 31. Januar läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Die FDP im Düsseldorfer Landtag fordert: keine Sanktionen gegen Säumige.

Am 31. Januar läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. In NRW sind 6,7 Millionen Bürger zur Abgabe des Steuerpapiers verpflichtet. Nach Angaben der Oberfinanzdirektion NRW sind bisher nur rund 3,8 Millionen Erklärungen (57 Prozent) bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen.

„Wenn der Finanzminister keine erneute Fristverlängerung gewährt, sollte er unbedingt auf unverhältnismäßige Zwangsmittel und Strafen der Finanzämter verzichten“, sagte Ralf Witzel, Finanzexperte der FDP im Landtag, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Das Berechnungsmodell für die Grundsteuer sieht eine komplexe Bewertung jeder einzelnen Immobilie vor und erfordert dafür Angaben zu Gebäudealter, Sanierungsstand, fiktiven Ertragswerten, Mietstufen und quartiersweisen Bodenrichtwerten, was viele Steuerpflichtigen offenbar überfordert. Um die Erklärung über das Portal Elster abgeben zu können, müssen zunächst eine Identifikationsnummer und ein Abrufcode angefordert werden.

Finanzämter haben fast alle Daten

Was für die meisten Steuerpflichtigen nur schwer nachvollziehbar ist: Fast alle verlangten Informationen für die Wertermittlung liegen den Finanzämtern bereits vor. Denn: Mit dem Anschreiben des Finanzamtes erhalten die Bürger die Daten zum Grundbuchblatt, Flurnummer, Grundstücksfläche und Bodenrichtwert.

Genau diese Angaben sind dann von den Steuerzahlern in das Portal Elster einzutragen. Weil dieser Vorgang allerdings alles andere als selbsterklärend ist, geben viele Bürger nach zeitraubenden Fehlversuchen auf. Eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion an das Finanzministerium zu den Rückläufen in NRW hatte ergeben, dass die Abgabequote in Köln deutlich unter dem Landesdurchschnitt lag.

So haben beim Finanzamt Köln-Mitte bis zum Jahreswechsel 2022/23 erst 37 Prozent das Dokument eingereicht, damit ist das Amt bei der Quote Schlusslicht in Nordrhein-Westfalen. Alle Kölner Finanzämter liegen noch bei unter 50 Prozent. Spitzenreiter ist Jülich mit 51,8 Prozent.

Ralf Witzel an der Treppe des Düsseldorfer Landtags.

Der FDP-Politiker Ralf Witzel

Die Überforderung der Bürger wird durch die hohe Zahl der Hilferufe deutlich. Bis Mitte November gingen bereits 2,4 Millionen Anrufe bei den Hotlines ein, die zum Teil völlig überlastet sind. So wirft das Finanzamt Köln-Altstadt die Hilfesuchenden derzeit nach einer Bandansage kurzerhand aus der Leitung. Wenig verwunderlich also, dass viele der abgegebenen Steuererklärungen fehlerhaft sind.

Nach Auskunft des NRW-Finanzministeriums wurde bislang fast jede zweite Einreichung nach einem automatisierten Check als fehlerhaft oder unvollständig ausgewiesen. Organisationen wie der Bund der Steuerzahler, der Eigentümerverband „Haus und Grund“, Unternehmer NRW und Handwerkskammer sowie die Immobilienwirtschaft (ZIA) hatten das Verfahren massiv kritisiert und ein leichteres Berechnungsmodell gefordert. Jedoch ohne Erfolg. NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) beharrt auf seinem Kurs.

„Grundsteuer ist Stressfaktor"

FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel sieht durch die geringe Abgabequote in seiner monatelangen Kritik bestätigt: „Die neue Grundsteuer ist weiterhin ein Stressfaktor und großes Ärgernis für weite Bevölkerungsteile“, sagte der Landtagsabgeordnete dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Deshalb wird die Datensammlung zur Nachfrist im Januar ebenso scheitern wie das ursprüngliche Ziel Ende Oktober 2022“, so der Politiker aus Essen.

Richtig wäre aus seiner Sicht ein einfacheres Steuermodell auf der Basis ohnehin vorhandener Daten. „Bürger könnten dann servicefreundlich einen Feststellungsbescheid vom Amt bekommen, dem man nur im Bedarfsfall widersprechen muss“, sagte Witzel.

Am Mittwoch soll sich Finanzminister Optendrenk in einer Fragestunde des Landtags zum aktuellen Stand bei der Abgabe der Grundsteuer äußern. Die Oberfinanzdirektion erklärte, Säumige würden zunächst eine Mahnung erhalten. „Ist dies erfolglos, hat die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen“, hieß es. Daneben habe die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes. Die Höhe kann maximal 25.000 Euro betragen.

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