Ermittler werfen zwei Beamten vor, vertrauliche Informationen an Mitglieder einer Kölner Drogenbande weitergegeben zu haben.
Kölner DrogenbandeBonner Kommissare wegen Verkaufs von Polizeidaten angeklagt

Ein Polizist aus Bonn soll Infos aus dem Polizeiinformationssystem verkauft haben.
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Polizeikommissar Mahmoud D. (Name geändert) ließ bei seinem Gesprächspartner im Whatsapp-Chat Ende April 2024 keinen Zweifel an seinen Forderungen: Nun sei Zahltag – für die Dinge, die er herausgefunden habe, betonte der heute 25 Jahre alte Beamte mit marokkanischen Wurzeln. Sein Bekannter wusste offenbar, was die Ansage bedeutete. Der Deutsch-Marokkaner, damaliges Mitglied einer Kalker Drogengang, die zwei Monate später einen brutalen Krieg wegen 350 Kilogramm gestohlener Cannabiswaren initiierte, soll dann 80 Euro für die Auskünfte aus dem Polizeicomputer zum Stand strafrechtlicher Ermittlungen gegen ihn und weitere Infos zu seiner Person gezahlt haben.
Ein Geschäftsmodell, das der Bonner Polizeikommissar in jener Zeit offenbar zu einem Nebenverdienst ausgebaut haben soll. So steht es nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ in der Anklage gegen den Polizisten, die aktuell erhoben wurde. Sein Anwalt Christoph Arnold wollte sich auf Anfrage dieser Zeitung nicht zu den Vorwürfen äußern. Ferner will die Kölner Staatsanwaltschaft einem befreundeten Polizeikommissar des mutmaßlichen Hauptakteurs sowie drei weiteren Kriminellen den Prozess vor dem Landgericht machen. So etwa auch zwei Mitgliedern der Kölner Drogengang, die in den Bandenkrieg verwickelt gewesen sein sollen.
Beide Polizeibeamte suspendiert
Für diese Männer soll Mahmoud D. wiederholt die Polizei-Info-Systeme Viva und Inpol angezapft haben. Die Staatsanwaltschaft hat in dem Kontext zehn Fälle angeklagt. Mal wurden 50 Euro gezahlt, mal mehr. In einem elften Anklagepunkt soll Mahmoud D. mit Hilfe eines Kumpels von der Polizei eine falsche Verlustanzeige eines Portemonnaies für einen Bekannten gefertigt haben. Dadurch konnte der Mann sich umgehend einen Ersatzführerschein beschaffen.
Besonders heikel ist die letzte Abfrage für ein Mitglied der Kalker Drogenbande vom 23. Juni 2024. Aymen G., inzwischen zu sieben Jahren Haft verurteilt, soll seinerzeit die Seiten gewechselt haben. Er soll den Tipp zum Drogenraub aus dem Cannabis-Bunker der Kölner Bande in einer Lagerhalle in Hürth an Hintermänner weitergegeben haben. Zum Schein beteiligte er sich an der Suche nach den Tätern. Offenbar hatte sich ein Drogenkurier Auto-Kennzeichenfragmente der Räuber gemerkt. Aymen G. soll seinen Freund bei der Bonner Polizei kontaktiert und darum gebeten haben, die Halter der Fahrzeuge im Info-System Zevis festzustellen. Mahmoud D. soll seinem Bekannten die entsprechenden Informationen übermittelt haben. Für diesen Dienst sollten 50 Euro fließen. Ob auch in diesem Fall gezahlt wurde, ist noch unklar.
Auf die Spur der Polizisten gerieten die Ermittler, als sie das Handy eines der mutmaßlichen Verbrecher der Drogenbande durchforsteten und auf verräterische Chats stießen. Längst sind beide Polizeibeamte suspendiert.
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen der besonderen Bedeutung beim Landgericht angeklagt. Begründung: Durch die Weitergabe der Informationen und der damit einhergehenden Gefahr der Offenlegung der Verbindung zur Polizei sei das Vertrauen in die Integrität der Polizei „als konkretes öffentliches Interesse erschüttert. Für eine effektive Wahrnehmung der ihr obliegenden präventiven und repressiven Aufgaben kommt der Integrität der Polizei und ihrer Beamten besondere Bedeutung zu“, lautet das Fazit.