Nicht alles, was nach dem Gesetz zulässig ist, ist auch gerecht. Was sich gestern in Leverkusen abspielte, ist eine schreiende Ungerechtigkeit. Während auch in Köln teils mehrfach verurteilte Straftäter trotz Ausreisepflicht über Jahre geduldet werden, zeigt der Staat Härte ausgerechnet dort, wo er auf den geringsten Widerstand trifft – bei einer siebenköpfigen, gut integrierten Familie, die nach Darstellung ihrer Anwältin mit den Behörden umfänglich kooperierte – in der Hoffnung auf eine Aufenthaltserlaubnis. Ausgerechnet ihre Mitwirkung erleichterte am Ende die Abschiebung.
Festzuhalten ist: Integration allein schafft noch kein Aufenthaltsrecht. Umgekehrt kann es auch bei Straftätern Gründe geben, sie nicht abzuschieben. Aber ein Rechtsstaat darf nicht dort besonders konsequent sein, wo es für ihn besonders einfach ist. Genau dieser Eindruck entsteht im Fall der Familie aus Leverkusen. Hier geht die Stadt mit einem massiven Polizeieinsatz vor, während die Behörden anderweitig über Jahrzehnte nicht einmal die Voraussetzungen für eine Abschiebung schaffen.
Ja, Deutschland muss Menschen ohne Aufenthaltsrecht abschieben können. Aber der Vollzug des Rechts verlangt Augenmaß. Warum musste die Leverkusener Familie auf diese so grausam wirkende Weise auseinandergerissen werden? Wurden alle Möglichkeiten für einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen ausgeschöpft? Und wer verantwortet andererseits die offenkundigen Versäumnisse im Umgang mit ausreisepflichtigen Straftätern?
Solche eklatanten Widersprüche dürfen nicht achselzuckend hingenommen werden. Es steht sehr viel auf dem Spiel: das Vertrauen der Menschen in die Gerechtigkeit staatlichen Handelns, die Akzeptanz eines konsequenten Vorgehens gegen Menschen, die das Land verlassen müssen. Und zugleich der Rückhalt für ein humanes Miteinander.



