Am Freitag um 7.42 Uhr schreibt die Kölner Gymnasiastin Ramla (19) eine Nachricht im Telegrammstil an ihre Unterstützerin Marianne Arndt, offenbar in Panik: „Unser Flieger ist um 10 Uhr. Die wollen abschieben. Ich bin mit meinem Vater. Wird sind in Düsseldorf. Ich weiß nicht, was mit den anderen. Bitte helfen!“ Freunde fahren wenig später zur Wohnung der Familie in Leverkusen und finden eine aufgebrochene Tür vor. Drinnen hängen Jeans und Hemden auf einem Wäschetrockner, in der Küche liegt noch der Geruch von Curry, im Flur Schulranzen für den letzten Tag vor den Herbstferien.
Hinter dem Stahlgittertor am Nebeneingang des Amtsgerichts Leverkusen in Opladen parkt um kurz vor 9 Uhr ein großer, gelb-blauer Transporter, mit Coesfelder Kennzeichen, und, in großen Lettern, „ZAB“: Zentrale Ausländerbehörde. Als sie fotografiert werden, ziehen die Mitarbeiter der Coesfelder Behörde Strickmasken über die Köpfe. Zehn uniformierte Beamte begleiten drei Kinder und eine Frau ins Gerichtsgebäude. Es sind Ramlas Mutter Chamsul, die Söhne Rayyan (7) und Rafan (6) sowie Tochter Razqa (13). Die Kinder gehen schweigend in den Gerichtssaal, die Verhandlung ist nicht öffentlich. Zwei maskierte Beamte postieren sich vor der Saaltür.

In diesem Abschiebetransporter saßen Mutter und drei Kinder der Familie aus Sri Lanka.
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Nach einer halben Stunde verlassen Mutter und Kinder den Saal. Die Jungs müssen auf Toilette und werden von maskierten Beamten begleitet; die Kinder verstehen sich mit ihren Aufpassern. Als alle im Transporter sitzen, dauert es noch eine Viertelstunde, dann öffnet sich das Tor um 10.10 Uhr und der Wagen manövriert aus der Gerichtszufahrt.
Was der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hier miterlebt, ist die Abschiebung von Familie Rouf aus Leverkusen, die in Sri Lanka zur tamilisch-muslimischen Minderheit zählte und 2018 nach Deutschland flüchtete. Ihr Asylantrag war abgelehnt worden, doch die Roufs hatten sich sehr gut integriert. Die Zeitung hatte mehrfach darüber berichtet, dass die Leverkusener Ausländerbehörde die siebenköpfige Familie abschieben will – obwohl Ramla aufs Kölner Ferdinand-Franz-Wallraf-Gymnasium geht und nächstes Jahr Abitur machen wollte, obwohl Sohn Ruhaim sich in der Schülervertretung der Werner-Heisenberg-Realschule engagiert, obwohl zwei Kinder in Deutschland geboren wurden und der Vater Vollzeit berufstätig war.
Wir sind schockiert, dass die Familie auf eine so unmenschliche Art auseinandergerissen werden soll
Die Leverkusener Behörde schafft auch Tatsachen, obwohl sich der 15-jährige Ruhaim auf Klassenfahrt in Berlin befindet. Vertreter der Behörde rufen am Freitagmorgen ständig in der Schule an. Sie wollen wissen, wann der Junge zurückkommt. Die Schule fragt bei der Bezirksregierung nach, was zu tun sei. „Wir sind schockiert, dass die Familie auf eine so unmenschliche Art auseinandergerissen werden soll“, sagt Lehrerin Niusha Lau. „Ruhaim ist auf Klassenfahrt und wird in Berlin mit der Nachricht geweckt, dass seine Familie gerade abgeschoben wird. Wie schrecklich ist das?“

Der 15-jährige Ruhaim Rouf (links) ist seit der Abschiebung seiner Familie am Freitag verschwunden.
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Die Schulen von Ramla und Ruhaim informieren sofort das Kollegium und alle Eltern, sie rufen zu einer Solidaritätskundgebung für Geflüchtete auf, die am Nachmittag auf dem Kölner Friesenplatz stattfindet. In der Schule habe sie am Freitag viele Tränen gesehen, sagt Lau – von Lehrern und Schülern. Ruhaim habe sie in der achten Klasse unterrichtet. Lau beschreibt ihn als „fröhlichen, herzlichen Jungen“ mit einer Leidenschaft fürs Backen und Kochen, der sich „unfassbar engagiert“ in der Schülervertretung einbrachte. Ramla sei ruhiger und sehr verantwortungsbewusst. „So liebe Teenager“, schließt sie.
„Alle stehen unter Schock“, sagt Okan Toprak, stellvertretender Schulleiter des Gymnasiums. „Wir tun alles, um der Familie zu helfen und unsere Solidarität zu zeigen.“
Ausländerbehörde Leverkusen handelt gegen Empfehlung von Kommission und Ausschuss
Der Fall ist politisch brisant, weil die Härtefallkommission des Landes sich dafür ausgesprochen hatte, der Familie einen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Der Petitionsausschuss des Landtags NRW merkte an, dass „sämtliche Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach den Paragrafen 25a bzw. 25b“ vorlägen. Ununterbrochener Aufenthalt seit mehr als sechs Jahren, durchgehende Schulbesuche der Kinder, Deutschkenntnisse, dazu eine „Lebensunterhalt weit überwiegend deckende Erwerbstätigkeit“. Offiziell abgegeben hatte der Ausschuss seine Einschätzung noch nicht – trotzdem handelte die Leverkusener Behörde.
Fragen dazu, ob die Stadt Leverkusen vor ihrer Abschiebe-Entscheidung das zuständige Ministerium und die Geschäftsstelle der Härtefallkommission informiert und ihre Gründe mitgeteilt habe, beantwortet eine Sprecherin auf Anfrage nicht. Auch Fragen zur Verhältnismäßigkeit, der Integration der Familie und den Schulbesuchen der Kinder werden nicht beantwortet. Als Antwort heißt es lediglich: „Die Stadt Leverkusen ist dem Ersuchen der Härtefallkommission des Landes NRW nicht gefolgt. Der benannte Fall wurde in sämtlichen verwaltungsgerichtlichen Instanzen geprüft und durchweg negativ beschieden.“ Die Stadt Leverkusen sei „als Trägerin der öffentlichen Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden. Dies gilt insbesondere für die Ausländerbehörde, die das geltende Ausländer- und Aufenthaltsrecht im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit zu vollziehen hat.“

Die Wohnung der Familie sah nach überhastetem Aufbruch aus.
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Dabei seien „die Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns, insbesondere die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Bindung an geltendes Recht sowie die Beachtung rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen, zu wahren. Entsprechend müssen die zuständigen Fachbereiche der Stadt Leverkusen die aufenthaltsrechtlichen Vorschriften wirksam, rechtmäßig und konsequent vollziehen.“ Für alle Detailfragen verweist die Sprecherin auf den Datenschutz.
Auf der Grundlage der mir vorliegenden Informationen stehe ich als Oberbürgermeister hinter dem Vorgehen unserer Ordnungsbehörde
Der Oberbürgermeister stellt sich hinter seine Behörde: „Der Fall der Familie ist in sämtlichen verwaltungsgerichtlichen Instanzen geprüft worden. Alle Klagen wurden zurückgewiesen. Auf der Grundlage der mir vorliegenden Informationen stehe ich als Oberbürgermeister hinter dem Vorgehen unserer Ordnungsbehörde“, sagt Stefan Hebbel (CDU). Über die Empfehlungen der Härtefallkommission und des Petitionsausschusses: kein Wort.
„Ich habe absolut kein Verständnis dafür, dass der Leverkusener Oberbürgermeister durch seine Ausländerbehörde die Abschiebung vollzieht, bevor der Petitionsausschuss seine Beratungen abgeschlossen hat. Das widerspricht allen Gepflogenheiten und ist ein Akt der Missachtung des Parlaments“, sagt Jochen Ott, Fraktionsvorsitzender der SPD im Landtag. Die Abschiebung mache ihn „unfassbar traurig und wütend zugleich“. Wenn Menschen abgeschoben würden, „die hier fest verwurzelt sind, erfolgreich zur Schule gehen, arbeiten und sich ein Leben aufgebaut haben, dann wirft das grundlegende Fragen nach der Gerechtigkeit unseres Abschiebungssystems auf. Alle in der Familie haben sich eingebracht und hätten für sich selbst sorgen können. Es darf nicht sein, dass ausgerechnet diejenigen gehen müssen, die für unsere Gesellschaft eine Bereicherung wären und sich an alle Regeln halten“, sagte Ott und kündigte an: „Die Umstände rund um diese Abschiebung werden wir parlamentarisch aufklären.“

Die Wohnungstür der Familie wurde offenbar aufgebrochen.
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„Das systematische Untergraben von Bleiberechten und unterirdische Methoden, voll integrierte Menschen auf Biegen und Brechen außer Landes zu schaffen, müssen endlich gestoppt werden“, sagte Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrats. „Offenbar ist dieser Behörde auch vollkommen egal, ob bei der Abschiebung eine Familie getrennt wird und Kinderrechte verletzt werden. Hier sind sowohl die Dienstaufsichtsbehörden gefragt als auch der Rat der Stadt Leverkusen.“
Eine Sprecherin des NRW-Fluchtministeriums teilte mit, Nordrhein-Westfalen stehe zu seiner „humanitären, fairen und chancengerechten Flüchtlingspolitik“. „Gleichwohl kann am Ende rechtsstaatlicher Asylverfahren auch die Verpflichtung zur Ausreise stehen.“ Entsprechend seien Rückführungen und freiwillige Rückkehr Teil der Migrationspolitik. „Rückführungen stellen für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar, und es gilt, jedem Einzelfall gerecht zu werden“, so die Sprecherin.
Wohnungstür soll mit Rammbock aufgebrochen worden sein
Am Freitagmorgen um 5.45 Uhr hatten sich Mitarbeiter der Leverkusener Ausländerbehörde und von der zentralen Ausländerbehörde Zutritt zur Wohnung der Roufs verschafft. Die Vermieterin, die im Haus wohnt, erzählt, dass die Beamten die Wohnungstür in der ersten Etage des Zweifamilien-Wohnhauses im Norden Opladens mit einem Rammbock aufgestoßen hätten. Alle hätten noch in den Betten gelegen.
Die Wohnung zeigt Anzeichen eines unvorbereiteten Aufbruchs. Die Roufs hätten von den Bediensteten Umzugs-Taschen bekommen, sagt die Vermieterin. Eingepackt haben sie offenbar nur das Nötigste. Für die Schulsachen der Kinder blieb kein Platz.
Zuerst sollen Vater Mohamed und Tochter Ramla dann in Begleitung von Bediensteten das Haus verlassen haben, bevor sie mit einem Transporter abgefahren seien. Mutter Chamsul habe das Haus mit den drei Kindern später verlassen. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ erfuhr, wurden Vater und Tochter am Vormittag aus Deutschland ausgeflogen, während Mutter und minderjährige Kinder am Flughafen in Gewahrsam genommen worden seien. Dort sollen sie auf einen Eilantrag der Anwälte zum Stopp der Abschiebung gewartet haben.
Am Nachmittag sitzen drei Freundinnen der Familie mit dem Vermieter-Paar in der Wohnung der Roufs in Leverkusen und beratschlagen. Die Freundinnen sitzen auf dem Sofa, ihre Augen rot verheult. Niemand ist mehr auf dem Handy erreichbar, auch Ruhaim nicht. Es heißt, er werde jetzt „irgendwo unterschlüpfen, wo er sicher ist“.
Kölner Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Abschiebung ab
Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag der Familie am späten Nachmittag ab. Es sah die Voraussetzungen für ein Bleiberecht wegen guter Integration als „nicht erfüllt“ an. Auch bedeutete die getrennte Abschiebung von Vater und Tochter „keine unzumutbare Trennung der Familie“. Die Ausländerbehörde habe zugesagt, die Abschiebung der Mutter und der minderjährigen Geschwister abzubrechen, „falls einer der minderjährigen Söhne nicht rechtzeitig zum Flughafen gebracht werden kann“. Bereits am kommenden Dienstag bestehe „eine Ausreisemöglichkeit für die Mutter und die minderjährigen Kinder“.
Auch die noch nicht abschließend beschiedenen Eingaben an den Petitionsausschuss des Landtags „vermitteln keinen Anspruch auf Abschiebungsschutz. Die Durchführung dieser Verfahren nach einem anderen rechtlichen Maßstab bewirkt für sich genommen kein Bleiberecht“, argumentiert das Gericht. Das Gleiche gelte für die bevorstehenden Schulabschlüsse von Ramla und Ruhaim – der am Nachmittag nicht im Bus gesessen haben soll, als seine Stufe aus Berlin zurückkam und seine Freunde sich in die Herbstferien verabschiedeten.

