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Nach Tötung von ZwölfjährigerEltern von Luise aus Freudenberg klagen auf Schmerzensgeld

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Fundort der Leiche im Wald in Hohenhain bei Freudenberg. Am Fundort wurden Kerzen, Stofftiere, bemalte Steine, ein Herz und weitere Gegenstände aufgebaut.

Die 12 Jahre alte Luise aus Freudenberg wurde am 11. März vor einem Jahr von ihren Freundinnen getötet.

Vor einem Jahr wurde die zwölf Jahre alte Luise von ihren Mitschülerinnen getötet. Nun haben die Eltern Klage beim Zivilgericht eingereicht.

Knapp ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod der zwölf Jahre alten Luise in Freudenberg haben ihre Eltern die Täterinnen beim Landgericht Koblenz auf Zahlung von Schmerzens- und Hinterbliebenengeld verklagt. Da die Täterinnen noch Kinder sind, wurde keine Anklage erhoben. Nun droht eine zivilrechtliche Aufarbeitung. Dies bestätigte ein Gerichtssprecher dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Demnach hat der Anwalt der Kläger den Ausgleich auf mindestens 50.000 Euro veranschlagt, über die tatsächliche Höhe müsse die zuständige Zivilkammer entscheiden, hieß es.

„Die Klageschrift wurde mit der Möglichkeit zur Stellungnahme an die Beklagten versandt“, führte der Justizsprecher weiter aus. Während die ältere Täterin der Anklage nicht entgegentrat, hat das jüngere Mädchen über ihren Rechtsbeistand beantragt, die Klage abzuweisen. Zuerst hatte die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) darüber berichtet. Demnach liegt der Streitwert bei 162.000 Euro.

Anwalt macht Genugtuungsfunktion geltend

Bislang hatten sich Staatsanwaltschaft und Polizei mit dem Hinweis auf das Kindesalter der Täterinnen mit Details zur tödlichen Messerattacke und dem Motiv zurückgehalten. Ein Zivilprozess könnte nun näheren Aufschluss zu den Beweggründen liefern. Im Gegensatz zum Strafrecht erlaubt das Bürgerliche Gesetzbuch, Kinder zu verklagen. So macht der Anwalt der Familie eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion geltend. „Im vorliegenden Fall ist zu berücksichtigen, dass keine strafrechtliche Ahndung der Beklagten erfolgt ist“, zitiert die WAZ aus der Klageschrift. „Die Genugtuungsfunktion muss hier erst recht Berücksichtigung finden.“ Ferner spricht der Anwalt laut dem Zeitungsbericht von einer „eiskalt geplanten Hinrichtung“.

Nach Informationen dieser Zeitung sollen sich die Angreiferinnen im Vorfeld im Internet über die Altersgrenze erkundigt haben, für die eine Straffreiheit auch bei schwersten Verbrechen gilt. In Deutschland müssen Straftäter erst ab 14 Jahren auf die Anklagebank.