Im Düsseldorfer Landtag können Berechtigte kostenlos parken. Das lädt zum Missbrauch ein. Jetzt werden die Parkregeln verschärft.
NRW-Parlament verschärft Regeln für PolitikerÄrger um dreiste Falschparker im Landtag

Ein Falschparker im Landtag - das NRW-Parlament hat neue Regeln fürdie Nutzung der Tiefgarage beschlossen.
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Die Eltern-Kind-Parkplätze im Düsseldorfer Landtag befinden sich auf der ersten Parkebene in der Nähe des Aufzugs. Normalerweise parken dort meistens Kombifahrzeuge, die im Heck mit Kindersitzen ausgestattet sind. Besuchern, die die Szenerie kennen, fiel jetzt ein Mobil auf, das so gar nicht in das übliche Bild passen wollte: Ein PS-starker Ford-Mustang parkte auf Platz 112. Gehört der Wagen einem Vater, der gern unterwegs ist? Oder wurde der Flitzer von einem dreisten Falschparker abgestellt? Der Vorgang rief jetzt die Landtagsverwaltung auf den Plan.
Vorweg: Die Tiefgarage im Düsseldorfer Landtag ist kostenlos. Abgeordnete, Mitarbeiter der Fraktionen, der Verwaltung, die Journalisten der Landespressekonferenz und externe Dienstleister können bei der Verwaltung eine Parkerlaubnis beantragen. Die weißen Plaketten sind begehrt, schließlich werden im Zentrum von Düsseldorf üblicherweise mindestens drei Euro pro Stunde für einen Platz in einer Parkgarage fällig. Die Option, ein Fahrzeug kostenlos abstellen zu können, lädt manche Parkberechtigte zum Missbrauch ein.
Neue Regeln ab 1. Januar
So kommt es immer wieder vor, dass in der Landtagstiefgarage Fahrzeuge über Nacht stehen bleiben. In der unteren Parkebene wurden in der Vergangenheit bisweilen sogar Cabriolets mit Saisonkennzeichen den ganzen Winter „eingemottet“. Doch damit ist jetzt Schluss. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ erfuhr, hat das Landtagspräsidium in dieser Woche eine neue Parkverordnung verabschiedet, die ab dem 1. Januar 2026 gelten soll. Die Regeln wurden drastisch verschärft. Wer sein Auto beispielsweise ohne Berechtigung auf einem Eltern-Kind-Parkplatz abstellt, dem droht der Entzug der Einfahrterlaubnis.
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Abgeordnete sitzen bei der 100. Plenarsitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen im Plenarsaal.
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Insgesamt stehen auf beiden Ebenen der Tiefgarage 700 Plätze zur Verfügung. Bislang beschränkt sich die Überwachung auf stichprobenartige Kontrollen. Das dauerhafte Parken sei grundsätzlich nicht gestattet, sagte ein Sprecher von Landtagspräsident André Kuper (CDU) unserer Zeitung: „Das Abstellen von Fahrzeugen mit gültiger Parkplakette über Nacht oder an Wochenenden und Feiertagen ist grundsätzlich nur aus mandatsbezogenem oder dienstlichem Anlass gestattet.“
Parkplakette nur noch für ein Auto
Das große Vertrauen, das die Landtagsverwaltung in die Einhaltung der Regeln setzte, wurde offenbar zu oft nicht belohnt. Das neue Regelwerk sieht daher strenge Zugangsbeschränkungen vor. So war es bislang möglich, für bis zu drei verschiedene Fahrzeuge Parkplaketten zu erhalten. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ erfuhr, können die Nutzer künftig nur noch einen Wagen registrieren lassen.
Ungebetene Besucher sollen zudem schon bei der Einfahrt gestoppt werden. Aktuell wird die Zufahrt durch Pförtner ermöglicht, die die Parkplakette kontrollieren und auch schon mal Besucher durchwinken. Damit ist bald Schluss: „Eine Kennzeichenerfassung ist aktuell in Planung, um Anmeldung und Kontrolle zu digitalisieren, die Kontrolle zu vereinfachen und somit die Sicherheit zu erhöhen“, sagte der Landtagssprecher. Das Parken werde aber weiter kostenfrei bleiben.
Verbannung aus der Garage droht
Der Bund der Steuerzahler hatte das Umsonst-Parken im Landesparlament schon vor Jahren ins Visier genommen. Anlass war damals der Fall eines CDU-Landtagsabgeordneten, der zwei Mercedes-S-Klasse-Oldtimer im Landtag abgestellt hatte. Als der Fall hinterfragt wurde, erklärte der Politiker, er benutze die einstaubten Wagen regelmäßig dienstlich.
Auch der Fahrer des Ford Mustang war um eine Ausrede nicht verlegen. Wie zu erfahren war, ermittelte die Landtagsverwaltung den Mitarbeiter einer Catering-Firma als Halter. Er soll angegeben haben, sein Fahrzeug sei zu wertvoll, um es in einer dunklen Ecke abzustellen. Jetzt droht dem Fahrer, dass sein Schmuckstück aus der Tiefgarage verbannt wird.

