Vom sechsfach verteuerten Kölner Justizzentrum bis zu Hochrisikospielen: Wie verspätete Entscheidungen zum Milliardenrisiko werden. Ein Bericht über staatliche Kontrollverluste.
NRW-RechnungshofWenn der Staat den Überblick verliert

NRW-Eigentor: Der Landesrechnungshof fordert eine Beteiligung der Fußball-Vereine bei Hochrisikospielen. Beispielsweise in der Spielzeit 2024/2025 seien für Polizeieinsätze in den ersten drei Ligen Gesamtkosten von rund 29,8 Millionen Euro entstanden.
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Köln braucht ein neues Justizzentrum. Die sanierungsbedürftigen Gebäude beherbergen Amts- und Landgericht sowie Staatsanwaltschaft, rund 1800 Menschen arbeiten dort. Aus dem notwendigen Bau ist ein Lehrstück staatlicher Langsamkeit geworden.
Seit 2010 wurde gesucht. Es folgten mehrere Planungsphasen und 13 Gutachten. Ende 2021 entschied sich die Justiz für Abriss und Neubau am bisherigen Standort. Fertig werden soll das Zentrum 2040.
Der Preis des Wartens
Der Preis dieser Unentschlossenheit ist enorm, hat der nordrhein-westfälische Landesrechnungshof errechnet. Bei gleichem Raumbedarf stieg die Kostenschätzung demnach von 279 Millionen Euro im August 2017 auf 1,704 Milliarden Euro im November 2023 – mehr als eine Versechsfachung. Baupreissteigerungen und ein verändertes Konzept spielen dabei zwar eine Rolle. Doch der Rechnungshof urteilt in seinem aktuellen Jahresbericht, das Land habe viel „zu lange für eine endgültige Entscheidung gebraucht und dadurch Zeit und Geld verloren“.

Das Amtsgericht an der Luxemburger Straße in Köln ist Teil des maroden Justizzentrums, bei dem sich die Kosten für einen Neubau versechsfacht haben.
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Auch die Wirtschaftlichkeitsberechnung sei nicht nachvollziehbar, die Grundlage der Entscheidung für die endgültige Variante gewesen sei. „Insbesondere konnte der Landesrechnungshof die Ermittlung der Baukosten nicht nachvollziehen“, heißt es in dem Papier. Diese seien „im Wesentlichen auf Basis von Kostenkennwerten ermittelt worden, die lediglich auf Erfahrungswerten der Planungsbüros beruhten und vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen nicht näher erläutert werden konnten“.
Auch die Kölnmesse steht auf dem Prüfstand
Unabhängig davon sei zudem nicht nachvollziehbar, wie der mögliche Verkaufserlös von rund 23,3 Millionen Euro für das sanierungsfähige Hochhaus, in dem die Justiz derzeit noch untergebracht ist, ermittelt worden sei. „Da damit die in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einfließenden Daten nicht eindeutig sind, ist folglich auch das ermittelte Ergebnis für eine wirtschaftliche Entscheidung unbrauchbar“, lautet das vernichtende Urteil des Landesrechnungshofs.
Das Kölner Justizzentrum steht damit für ein grundsätzliches Problem: Der Staat kann viel Geld verlieren, wenn Entscheidungen zu spät fallen. Doch der Jahresbericht des Rechnungshofs zeigt, dass sich die Frage nach Sinn, Einfluss und Kontrolle auch an anderer Stelle in Köln stellt - weshalb die Beteiligung des Landes an der Kölnmesse auf dem Prüfstand steht. Nordrhein-Westfalen hält 20 Prozent, doch der Landesrechnungshof empfiehlt den Verkauf. Das Land habe kaum Einfluss auf die Geschäftspolitik und eine Gewinnausschüttung sei nicht zu erwarten. Zudem fehle eine Strategie, „um die eigenen Ziele für die Beteiligung durchzusetzen“.
Was die Spiele kosten
Das dritte Beispiel führt in die Fußballstadien. Nordrhein-Westfalen hat mehr Ligaspiele als jedes andere Bundesland. Bei sogenannten Gelb- und Rotspielen rechnen die Behörden mit einem erhöhten oder nahezu sicheren Risiko von Störungen und Gewalt. Dann werden zusätzliche Polizeikräfte eingesetzt – bezahlt von der Allgemeinheit.
In der Saison 2024/25 kosteten die Polizeieinsätze bei Spielen der ersten drei Ligen rund 29,8 Millionen Euro. 7,9 Millionen Euro entfielen allein auf Rotspiele. Rechnet man Gelbspiele hinzu, waren es 14,9 Millionen Euro an Mehraufwand. Der Rechnungshof nennt das „ein Eigentor für das Land“ und schlägt einen Gebührentatbestand vor. Veranstalter sollen sich an den Zusatzkosten beteiligen, die Spiele mit erhöhtem Risiko verursachen.
JVA-Krankenhaus ohne Patienten
Polizei bleibt eine staatliche Aufgabe, betonen die Rechnungsprüfer. Aber wenn ein Geschäftsmodell regelmäßig besondere Sicherheitsmaßnahmen nötig mache, dürfe gefragt werden, warum sämtliche Folgekosten beim Steuerzahler landen. Nötig wären deshalb klare Kriterien und eine rechtssichere Regelung.
Wie wertvoll Kontrolle sein kann, zeigt auch das Justizvollzugskrankenhaus NRW. Die geplante Sanierung und Erweiterung beruhte nach Recherchen des Rechnungshofes auf einer zu hohen Auslastungsprognose. Immerhin: Als dies dem NRW-Justizministerium 2023 mitgeteilt wurde, ist der Bettenbedarf korrigiert worden. Gegenüber den ursprünglich errechneten Gesamtkosten von 770,5 Millionen Euro können jetzt etwa 113 Millionen Euro eingespart werden. „Das ist erfreulich – aber auch eine Mahnung: Warum wurde der Bedarf nicht vorher gründlicher geprüft?“, fragen die Prüfer.
Wenn Kontrolle zu spät kommt
Bei den LernFerien NRW können Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II seit 2008, finanziert durch das Land, an mehrtägigen Camps teilnehmen. Dabei hätten weder das Bewilligungsverfahren noch die Zuwendungsbescheide den zuwendungsrechtlichen Vorgaben entsprochen. In vielen Fällen sei äußerst fraglich gewesen, ob die getätigten Aufwendungen erforderlich und angemessen waren. So hätten die Kosten für die Unterbringung der zudem nur wenigen Teilnehmer zwischen 2200 und 8400 Euro gelegen. Und der Verwaltungsaufwand habe schon mehr als die Hälfte des Programmvolumens ausgemacht. „Für den Förderzeitraum 2021 bis 2023 bedeutete das, dass von den verausgabten Fördermitteln von rund 1.978.000 Euro alleine rund 1.047.000 € für Verwaltungsausgaben verwandt wurden“, heißt es im Jahresbericht.
Auch beim Bauportal.NRW klaffen nach Ansicht des Rechnungshofes Anspruch und Realität weit auseinander. Seit 2021 können Bauanträge digital eingereicht werden, 212 Bauaufsichtsbehörden sollen beteiligt sein. Dafür gab das Land gab von 2020 bis 2025 rund 12,4 Millionen Euro aus. 2023 wurden aber nur 335 von 43.603 Bauanträgen über das Portal gestellt – weniger als ein Prozent. Personelle Wechsel, lange Entscheidungswege und eine unterbrochene Zusammenarbeit mit Modellkommunen bremsten das Projekt. 2025 waren nur noch drei der ursprünglich sechs Modellkommunen angeschlossen. „Digitalisierung scheitert eben nicht immer an Software, sondern an Zuständigkeiten und Kommunikation: Ein Zwang macht aus einem langsamen Verfahren noch kein gutes“, heißt es im Bericht. Auch die Förderung interkommunaler Zusammenarbeit überzeuge nicht: Von 26,9 Millionen Euro wurden bis Ende 2024 nur 15 Prozent für 35 Projekte ausgezahlt. Gleichzeitig gab es landesweit mehr als 6000 Kooperationen. Der Rechnungshof empfiehlt, das Programm einzustellen.
Millionen für Ziele, die niemand misst
Beim Landesamt für Besoldung und Versorgung wurden in einer Stichprobe 97 Personalakten ausgewertet. Das entspricht etwa 8,5 Prozent aller Personalakten der Behörde. Dabei zeigten sich erhebliche Defizite bei der Einhaltung geltender Regelungen zu Mehrarbeit, Überstunden und Zulagen. In 11 der 29 geprüften Akten von Beamtinnen und Beamten, also in 38 Prozent der Fälle, zahlte das Landesamt monatlich Mehrarbeitsvergütungen aus, ohne dass ersichtlich gewesen sei, wann die Mehrarbeit geleistet worden war. Diese hätte jeweils dienstlich angeordnet oder genehmigt werden müssen. Außerdem hätte dokumentiert werden müssen, ob sie zwingend erforderlich war und wem sie auferlegt werden sollte. Auch fehlte der Nachweis, dass die Mehrarbeit aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht innerhalb eines Jahres durch Dienstbefreiung ausgeglichen werden konnte. Von 2010 bis 2023 wurden so für 7250 Stunden rund 183.000 Euro gezahlt, ohne die geltenden Voraussetzungen ausreichend zu beachten.
An den Hochschulen ist die Datenlücke noch grundsätzlicher. Das Land stellte Hochschulen und Hochschulmedizin 2025 rund 7,87 Milliarden Euro zur Verfügung. „Da jeder Studienplatz öffentliche Mittel bindet, sollte aus fiskalischer Sicht ein staatliches Interesse daran bestehen, die Zahl der Studienabbrüche möglichst gering zu halten“, heißt es im Jahresbericht. Aber weder dem NRW-Wissenschaftsministerium noch den Hochschulen würden hierzu Informationen vorliegen. „Nichts Genaues weiß man nicht“, kommentiert dies der Landesrechnungshof. Eine eigene Untersuchung indes habe ergeben: In 217 Bachelorstudiengängen an neun Hochschulen hatten rund 39 Prozent der Studierenden bis zum Beginn des letzten Semesters der Regelstudienzeit den Studiengang an dieser Hochschule verlassen, in Lehramtsstudiengängen waren es etwa 35 Prozent.
Der Haushalt kann nicht alles zugleich
Über den Einzelbefunden steht die Haushaltslage. „Die Haushaltspolitik des Landes steht vor einem Scheideweg“, sagte Rechnungshofpräsidentin Brigitte Mandt bei der Vorstellung des Jahresberichts. Sinkende Steuereinnahmen und steigende Ausgaben verschärften die Finanzierungslücke. Der Schuldenstand sank 2025 zwar auf rund 160,7 Milliarden Euro, allerdings auch durch Tilgungen aus kreditfinanzierten Sondervermögen. Dennoch ist für 2026 ein neuer Rekord-Schuldenstand von rund 173,8 Milliarden Euro möglich, die Zinsausgaben sollen dann bei rund 4,1 Milliarden Euro liegen.
„Über den kreditfinanzierten Planungen künftiger Haushaltausgleiche hängt das Risiko von Zinserhöhungen wie ein Damoklesschwert“, warnt Mandt. Ein „Weiter so“ dürfe es daher nicht geben. „Vor allem sind die Aufgaben zu benennen, die zukünftig ganz entfallen oder nur noch in eingeschränktem Umfang wahrgenommen werden sollen.“ Um zu entscheiden, auf was verzichtet werden kann, müsse das Land ein umfassendes Aufgabenscreening durchführen und Prioritäten festlegen.
