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Kritik an Vermarktung des NRW-PlansMachen diese Baustellenschilder Wahlwerbung für Schwarz-Grün?

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Dieser Entwurf soll zeigen, wie die Bauschilder für Projekte, die aus dem NRW-Plan finanziert werden, aussehen sollen.

Dieser Entwurf soll zeigen, wie die Bauschilder für Projekte, die aus dem NRW-Plan finanziert werden, aussehen sollen.

Schwarz-Grün macht den Kommunen exakte Vorschriften, wie die Baustellenschilder für Projekte des NRW-Plans aussehen sollen. Was steckt dahinter? 

Die schwarz-grüne Landesregierung bringt in dieser Woche ein Korrekturgesetz für den so genannten „NRW-Plan“ in den Landtag ein. Mit dem Programm soll das Land in den kommenden 12 Jahren unter anderem durch neue Infrastrukturprojekte modernisiert werden. Die geplanten Änderungen erlauben den Kommunen, Mittel nicht nur für zusätzliche Investitionen, sondern auch für ohnehin vorgesehene Projekte einsetzen zu können. Zudem werden konkrete Richtlinien für die Vermarktung – zum Beispiel auf Baustellenschildern – verpflichtend eingeführt.

Ralf Witzel, Vize-Fraktionschef der FDP im Landtag, sieht darin eine „unverdiente, indirekte Wahlwerbung“ für CDU und Grüne - und wirft der Landesregierung Etikettenschwindel vor. „Die Koalition setzt hier auf Inszenierung statt auf inhaltliche Substanz“, sagte der Politiker aus Essen unserer Zeitung. „In vielen Fällen werden keine zusätzlichen Investitionen zustande kommen, da ein reiner Mitnahmeeffekt für ohnehin geplante Projekte vorliegt.“

Das Gesetzesvorhaben trägt die Drucksachen-Nummer 18/19008. Darin heißt es, die Kommunen seien nach geltender Rechtslage des Landes verpflichtet, bei der Beanspruchung von Fördermitteln Eigenanteile aus Haushaltsmitteln zu erbringen. „Eine Verwendung der im Rahmen des Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 bereitgestellten Investitionsmittel zur Deckung dieser Eigenanteile ist bislang rechtlich nicht eindeutig zulässig“, heißt es.

Durch die Einführung eines neuen Paragrafen 4a soll nun klargestellt werden, „dass die Investitionsmittel des Nordrhein-Westfalen-Plans zur Erbringung kommunaler Eigenanteile in Förderprogrammen des Landes eingesetzt“ werden können. Ein Schritt, der große Auswirkungen haben dürfte. Denn die Ausweitung bedeutet, dass beispielweise auch Baum- und Heckenpflanzungen ohne echten Wirtschaftsimpuls und ohne jeden eigenen Finanzierungsanteil abgerechnet werden könnten.

Warnung des Landesrechnungshofs

Der Landesrechnungshof zeigte sich bereits besorgt, dass die gebotenen Leitplanken zur Mittelverausgabung fehlen würden und warnt vor unwirtschaftlichen Maßnahmen durch den Einsatzbereich und dem fehlenden Eigenanteil der schuldenfinanzierten Gelder. Auch das unabhängige „Ludwig-Erhard-Forum“ kritisierte in seiner Stellungnahme die mangelnde Fokussierung auf das notwendige Potentialwachstum. Der Investitionsbegriff des Gesetzes sei „vage und anfällig für Partikularinteressen“.

Wirtschaftsexperten hatten bereits in der Vergangenheit beklagt, dass die Mittel aus dem Schuldenpaket des Bundes im großen Stil zweckentfremdet würden. Ursprünglich sollten damit zusätzliche Investitionen finanziert werden. „Wir haben festgestellt, dass die Politik die schuldenfinanzierten Mittel nahezu vollständig für andere Zwecke, also zum Stopfen von Haushaltslöchern, genutzt hat“, sagte Clemens Fuest, der Präsident des IFO-Instituts.

Die Kommunalen Spitzenverbände kritisieren die dezidierten Vorschriften für die Vermarkung der Projekte, die in dem Gesetz verankert werden sollen. „Eine zusätzliche visuelle Kennzeichnung durch Logos, Tafeln oder Formulierungsvorgaben trägt zur sachlichen Rechenschaftslegung kaum bei, erzeugt jedoch organisatorischen und bürokratischen Mehraufwand“, heißt es in einer Stellungnahme. Gerade bei kleineren Maßnahmen stehe dieser Aufwand „in keinem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Informationsgewinn“ für die Öffentlichkeit.

Ralf Witzel, Vize-Fraktionschef und Finanzexperte der FDP im Düsseldorfer Landtag

Ralf Witzel, Vize-Fraktionschef und Finanzexperte der FDP im Düsseldorfer Landtag.

Besonders unverhältnismäßig seien die teilweise sehr detaillierten Vorgaben zur Ausgestaltung von Hinweistafeln, Plaketten und Kommunikationsmaterialien, bemängeln die kommunalen Spitzenverbände. „Vorgeschriebene Größen, Platzierungen und Gestaltungsrichtlinien greifen in die kommunale Projektumsetzung ein, ohne dass hierdurch ein substanzieller Erkenntnisgewinn entsteht“. Vielmehr entstehe der Eindruck „einer übersteigerten Symbolpolitik“, die den praktischen Anforderungen der Vor-Ort-Umsetzung „kaum Rechnung“ trage. Die Gestaltungsleitlinie für die Umsetzung des NRW-Plans ist zehn Seiten lang.

FDP-Fraktionsvize Witzel bemängelt zudem die Botschaft auf den Werbetafeln. Dort soll stehen: „In den nächsten 12 Jahren investiert die Landesregierung über 30 Milliarden Euro in die Zukunft Nordrhein-Westfalens.“ Diese verbindliche allgemeine Kernbotschaft sei „in ihrer zentralen Aussage falsch“, so der Liberale. „Das Land investiert nicht 30 Milliarden Euro. Zwei Drittel der Gelder sind Bundesmittel, und der Landesanteil beinhaltet weitestgehend den Anteil der Kommunen am Steueraufkommen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz, der ihnen auch ohne den NRW-Plan zustehe. Es mache „keinen Sinn, Marketingvorschriften bei Kommunen bis ins letzte Detail zu regeln, aber der Politik bei Milliardenausgaben freie Hand zu lassen“.

Der Landtag wird an diesem Donnerstag über die geplanten Gesetzesänderungen debattieren.