Abo

Exklusiv

Pilotprojekt in NRW-Gefängnissen
Kölner Klingelpütz testet Drohnenabwehr

3 min
Nicht nur an Flughäfen, auch für nordrhein-westfälische Haftanstalten sind Drohnen zu einem schwerwiegenden Problem geworden.

Nicht nur an Flughäfen, auch für nordrhein-westfälische Haftanstalten sind Drohnen zu einem schwerwiegenden Problem geworden. 

Mit modernen Drohnen werden nicht nur Telefone, Drogen oder Waffen in die Haftanstalten geschmuggelt, sie können auch zum Fluchthelfer werden. 

Mobiltelefone, SIM-Karten, Drogen oder Waffen – mit Drohnen kann jede Menge Gefährliches in den nordrhein-westfälischen Strafvollzug geschleust werden. In den vergangenen vier Jahren wurden 38 Überflüge unbekannter Drohnen über NRW-Gefängnisse registriert, heißt es in einem Papier des Justizministeriums. Danach seien in fünf Fällen „Päckchen mit verbotenen Gegenständen, insbesondere Mobiltelefone“ gefunden worden.

Um die „stetig voranschreitende Gefährdungslage“ zu entschärfen, hat die NRW-Landesregierung ein Pilotprojekt zur Drohnenabwehr gestartet. Dafür kommt in einigen Gefängnissen ein „in einem Koffer untergebrachtes System zum Einsatz“. Das Gerät könne „Flugmodelle in einem Detektionsradius von bis zu 100 Metern um die jeweilige Anstalt“ erfassen, teilte das Justizministerium auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit. Getestet werde auch in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Köln. „Erste Erfahrungen“ würden derzeit ausgewertet. Ergebnisse des Versuchs seien aber „nicht vor Sommer dieses Jahres zu erwarten“.

38 Sichtungen in den vergangenen vier Jahren

Gemäß Paragraf 21h Absatz 3 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) sind Justizvollzugsanstalten als „sicherheitsrelevante staatliche Einrichtungen“ einzustufen, in denen der Betrieb von unbemannten Fluggeräten grundsätzlich unzulässig ist und nur unter engen Voraussetzungen, insbesondere nach vorheriger behördlicher Erlaubnis, erfolgen darf. Wer mit einer Drohne über eine Haftanstalt fliegt, macht sich also strafbar.

Was aber passiert, wenn ein unbekanntes Fluggerät gesichtet wird? In NRW erstmal nichts, auch weil dafür im landeseigenen Polizeigesetz eine entsprechende Rechtsgrundlage fehlt. „Ein Abfangen oder eine Abwehr“ der Drohnen seien „nicht möglich“, räumte das Justizministerium ein. Der Hintergrund der Drohnen-Vorfälle bleibe daher oft im Unklaren, berichten Insider. Denn weder das Gefängnispersonal noch die Polizei seien meist in der Lage, die Piloten zu identifizieren.

In Bayern können unbekannte Fluggeräte mit einem Netz-Gewehr abgeschossen werden

Da ist man, zumindest was die Ausrüstung und die Rechtslage betrifft, in Bayern schon weiter. Dort wurden die Haftanstalten vor zwei Jahren mit einer Art Gewehr ausgestattet, mit dem ein Netz verschossen werden kann, das Drohnen vom Himmel holt. Bislang sei damit allerdings noch kein Flugkörper unschädlich gemacht worden, heißt es beim bayerischen Innenministerium – entweder, weil die Drohne zu kurz über dem Gefängnis kreiste, oder weil sie zu hoch flog, um abgeschossen zu werden.

Drohnen sind längst schon bundesweit ein Problem für Haftanstalten. In hessischen Gefängnissen beispielsweise sind die Fenster zusätzlich geschützt worden. Eine über dem normalen Gitter angebrachte „Feinvergitterung“ soll verhindern, dass durch ein an das Haftraumfenster gesteuertes Fluggerät unerlaubt Gegenstände an Gefangene übergeben werden könnten.

Gefängnisflucht mit 100-Kilo-Drohne

Die erforderlichen Überflugverbote wurden bundesweit zwar ausgesprochen, doch ihre Überwachung und Durchsetzung bereitet den Behörden Schwierigkeiten. Neben dem möglichen Schmuggeln von Gegenständen in die Haftanstalten und dem Auskundschaften von Fluchtwegen gibt es noch ein Risiko, das von Drohnenflügen über Haftanstalten ausgeht: die Verletzung von Persönlichkeitsrechten der Insassen, wenn etwa Fotos von Häftlingen geschossen werden. Auch eine Flucht per Drohne ist nicht ausgeschlossen, da handelsübliche Geräte bereits ein Gewicht von bis zu 100 Kilogramm transportieren können.

„Auch bei einem so wichtigen Thema wie der Drohnenabwehr hinkt die NRW-Justiz anderen Bundesländern hinterher“, kritisiert Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion: „Wir können es uns nicht erlauben, auf den ersten spektakulären Gefängnisausbruch per Drohne zu warten, sondern die Landesregierung muss jetzt handeln und so etwas von vornherein verhindern.“

FDP: „Die NRW-Justiz hinkt wieder einmal hinterher“

Dafür sei es „nicht ausreichend, dass Drohnen, die über einer Justizvollzugsanstalt gesichtet werden, zwar geortet und identifiziert, aber nicht zerstört werden dürfen“, sagt Pfeil: „Wir brauchen eine entsprechende Rechtsgrundlage und die technische Ausstattung, um die Fluggeräte über den Anstalten grundsätzlich sofort aus der Luft zu holen.“ Dies sei „auch eine Frage der Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaats“.

Unabhängig von der Lage im eigenen Bundesland hat NRW gefordert, dass sich der Bund auf europäischer Ebene für die rechtliche Implementierung eines sogenannten „harten Geo-Fencing“ einsetzt. Das bedeutet, dass die Hersteller von Drohnen dazu verpflichtet werden, die Geräte mit einer Software auszurüsten, die die Drohnen technisch daran hindert, in einen gesperrten Luftraum zu fliegen.