NRW beendet Corona-RegelungSchwangere Lehrerinnen müssen wieder unterrichten

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Eine junge Lehrerin schreibt an eine Schultafel im Mathematikunterricht an einer Integrierten Gesamtschule.

NRW hat die strengen Mutterschutz-Regelungen für Lehrerinnen beendet.

Der strenge Mutterschutz für Lehrerinnen in NRW ist ausgelaufen. Bislang konnten sie wegen Corona von einem auf den anderen Tag mit dem Unterricht aufhören, wenn die Schwangerschaft festgestellt wurde.  

Lehrerinnen in NRW sind nicht länger automatischen vom Dienst befreit, wenn bei ihnen eine Schwangerschaft festgestellt wird. Das bestätigte das NRW-Schulministerium dem „Kölner Stadt-Anzeiger.“ Eine entsprechende Regelung, die wegen der Gefahr einer Ansteckung mit Corona erlassen worden war, sei aufgehoben worden, hieß es.

„Das Schulministerium hat in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium die Hinweise zum Einsatz schwangerer Lehrerinnen im Präsenzunterricht aktualisiert und die Bezirksregierungen gebeten, diese Hinweise an die Schulen in ihrem Bezirk weiterzugeben“, sagte ein Sprecher von Schulministerin Dorothee Feller (CDU) unserer Zeitung.

„Demnach lässt das aktuelle Infektionsgeschehen im Hinblick auf den Schutz schwangerer Lehrerinnen an öffentlichen Schulen eine Neubewertung zu. Im Regelfall steht die aktuelle Infektionslage einer Weiterbeschäftigung schwangerer Lehrerinnen im Präsenzunterricht nicht mehr im Wege“.

Betriebsarzt hilft Schulleitungen

Gleichwohl genieße der Mutterschutz selbstverständlich weiterhin hohe Priorität, hieß es. „Daher bleibt es dabei, dass im Einzelfall über eine Weiterbeschäftigung am konkreten Arbeitsplatz entschieden werden muss. Dazu bedarf es der üblichen anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz, die die Schulleiterin oder der Schulleiter durchzuführen hat“, so der Sprecher.

Bei Bedarf unterstütze hierbei der beauftragte betriebsärztliche Dienst. Nur, wenn sich besondere Risikofaktoren, bekannte Vorerkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft ergäben, seien „organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen zu prüfen und festzulegen“.

Die strengen  Mutterschutzregelungen für Lehrerinnen hatten an den Schulen für zusätzlichen Unterrichtsausfall gesorgt. Der ohnehin vorhandene Lehrermangel spitzte sich zu. Vor allem fü Grundschulen ist es schwierig, die Nachbesetzung von gut qualifizierte Pädagogen zu erfüllen. 

In NRW gibt es insgesamt rund 210 000 Lehrkräfte, mehr als 70 Prozent davon sind Frauen. Laut Schulministerium sind aktuell etwa 3400 Lehrerinnen an öffentlichen Schulen in NRW schwanger. Für 800 dieser Lehrerinnen könne aufgrund des jeweils angegebenen voraussichtlichen Geburtstermins angenommen werden, dass sie sich bereits innerhalb der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung befänden.

„Sofern keine anderen, insbesondere mutterschutzrechtlichen Gründe dagegen sprechen, stünden die übrigen 2600 Lehrerinnen unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Regelungen grundsätzlich für einen Einsatz in den Schulen zur Verfügung“, sagte der Sprecher des Schulministeriums.

FDP wirft Feller Untätigkeit vor

Franziska Müller-Rech, Sprecherin für Schule in der FDP-Landtagsfraktion NRW, kritisierte, das Schulministerium habe „verschlafen", wieder in den Normalbetrieb zu gehen, in dem „der Rest der Gesellschaft längst angekommen“ sei. Die Überarbeitung der Hinweise zum Einsatz Schwangerer im Präsenzunterricht kämen viel zu spät.

„Ein Covid-Ansteckungsrisiko sollte kein Grund mehr sein, ansonsten dienstfähige Lehrerinnen außer Dienst zu stellen oder ins Homeoffice zu schicken“, so die Politikerin aus Bonn. „Es kann gut sein, dass in den vergangenen Monaten Entscheidungen zu vorsichtig getroffen wurden. Das hätte nicht sein müssen.  Überlegungen, bereits freigestellte Lehrerinnen in den Dienst zurückzuholen, hält die Liberale für nicht umsetzbar. „Wer freiwillig wieder antritt, sollte dies aber tun können“, sagte Müller-Rech.

Für Kitas Hinweise zu Mutterschutz und Corona aufgehoben

Auch für die rund 136.000 Mitarbeitenden in den NRW-Kitas gab es einen strengen Mutterschutz. Erlasse wurden vom Familienministerium allerdings nicht herausgegeben, da das Land nicht Arbeitgeber der Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung ist.

Deswegen müssen die Kita-Träger in den Kommunen selbst entscheiden, wie sie vorgehen wollen. So plant die Stadt Köln, neue Regeln beim Mutterschutz für die Erzieherinnen erst zum Start des neuen Kita Jahres umzusetzen. „Das heißt, dass ab 1. August 2023 schwangere Beschäftigte kein grundsätzliches Beschäftigungsverbot mehr in Kindertageseinrichtungen aufgrund von Corona erhalten“, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. 


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