Gewaltopfer sollen sich leichter von gemeinsamen Mietverträgen mit ihren Tätern lösen können. Auch bei den Kosten sind Änderungen geplant.
Opfer häuslicher GewaltHubig will Täter bei Mietkosten in die Pflicht nehmen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) gibt ein Pressestatement ab. (Archivbild)
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Für Menschen, die häusliche Gewalt erleben, soll der Weg in ein sicheres und selbstbestimmtes Leben künftig leichter werden. Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht vor, dass sich Betroffene einfacher aus gemeinsamen Mietverträgen mit ihren Peinigern lösen können.
„Wer häusliche Gewalt erlebt hat, soll sich leichter aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter lösen können“, sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Der Entwurf sieht demnach klare gesetzliche Ansprüche für die Opfer vor.
Auch bei den finanziellen Folgen des Auszugs soll sich etwas ändern. Betroffene sollen vom Täter grundsätzlich verlangen können, für Kosten aufzukommen, die nach ihrem Auszug aus dem gemeinsamen Mietverhältnis entstehen. Dazu können beispielsweise weitere Mietzahlungen oder Schäden an der Wohnung gehören.
Mehr Schutz für Kinder und Angehörige
Der Gesetzentwurf geht über die Regelungen zum Mietvertrag hinaus. Auch Kinder und andere Angehörige von Opfern häuslicher Gewalt sollen besser geschützt werden.

Die Arme eines Mannes (r) halten mit Gewalt die Arme einer Frau fest. (Symbolbild)
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Familiengerichte sollen künftig Schutzmaßnahmen wie Kontakt- oder Näherungsverbote auch ohne einen gesonderten Antrag zugunsten von Menschen anordnen können, die von der gewaltbetroffenen Person abhängig sind. Bislang können solche längerfristigen Verbote nach dem Gewaltschutzgesetz grundsätzlich nur für die unmittelbar von der Gewalt betroffene Person verhängt werden.
Damit könnten künftig auch weitere besonders schutzbedürftige Menschen im Haushalt einbezogen werden, etwa Kinder oder pflegebedürftige Angehörige.
Fast 266.000 Menschen von häuslicher Gewalt betroffen
Wie groß das Problem ist, zeigen die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik. Im Jahr 2024 waren demnach fast 266.000 Menschen von häuslicher Gewalt betroffen. Rund 70 Prozent davon waren Frauen und Mädchen.
Die tatsächliche Zahl dürfte allerdings deutlich höher liegen. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums werden bis zu 95 Prozent der Taten nie angezeigt.
Initiative zu Gesetz kam aus dem Bundesrat
Der Vorstoß der Bundesregierung geht auf eine Initiative des Bundesrats zurück. Die Länderkammer hatte im März Änderungen am Gewaltschutzgesetz vorgeschlagen. Demnach sollten Opfer unter anderem die Möglichkeit erhalten, die Zustimmung des Täters zur Kündigung eines gemeinsamen Mietvertrags zu verlangen.
Hintergrund ist ein praktisches Problem: Gewalttätige Partner können sich einer Kündigung häufig verweigern – selbst dann, wenn die betroffene Person bereits aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist. Mit den geplanten Änderungen soll dieser Schritt künftig leichter werden. Ziel ist es, Betroffenen die räumliche und finanzielle Trennung von ihren Tätern zu erleichtern. (dpa/afp/red)
