Reaktionen auf OVG-UrteilNRW-Geschäfte können wohl nur wenige Tage normal öffnen

Lesezeit 1 Minute
Terminshopping Düren Einzelhande

In Bekleidungsgeschäften wie hier in Düren musste man bislang einen Termin buchen.

  • Das Oberverwaltungsgericht hat die Vorschriften der Coronaschutzverordnung für NRW zur Beschränkung des Einzelhandels vorläufig außer Vollzug gesetzt.
  • Wir haben Reaktionen gesammelt.

Der Handelsbeauftragte der CDU-Fraktion im Düsseldorfer Landtag, Oliver Kehrl, geht davon aus, dass das OVG-Urteil zur Öffnung aller Geschäfte nur wenige Tage Wirkung entfalten wird.

„Das OVG bemängelt die Ungleichbehandlung. Dies wird durch die nächste Corona-Verordnung des Landes geheilt werden. Ich gehe davon aus, dass diese neue Coronaschutzverordnung wieder neue Regeln für alle vorsieht. Das bedeutet, dass die Geschäfte vermutlich nur einige Tage ohne Zugangsbegrenzung öffnen können, bis die neue Coronaschutzverordnung fertig ist und in Kraft treten kann“, sagte der CDU-Politiker dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Das könnte Sie auch interessieren:

Ziel müsse es bleiben, mit einem engmaschigen Testsystem und digitaler Kontaktverfolgung dem gesamten Einzelhandel verantwortungsvolle Öffnungen zu ermöglichen. „Nachweislich ist der Handel kein Infektionstreiber", sagte Kehrl.

Alles zum Thema Einzelhandel Köln und Region

Die SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag fordert: „Wir brauchen noch heute eine neue Coronaschutzverordnung, die die handwerklichen Fehler der Landesregierung beseitigt“, sagte Fraktionschef Thomas Kutschaty. „Ansonsten droht uns Chaos in unseren Geschäften.“

KStA abonnieren