Das Bundesinnenministerium plant eine Datenverordnung, die frühere Geschlechts- und Namensangaben speichert und Grüne befürchten Diskriminierung.
„Sonderregister“ für queere MenschenGrüne kritisieren Dobrindts Datenverordnung als diskriminierend und schutzbedürftig

Innenministerium will frühere Geschlechts- und Namensangaben speichern – Grüne sehen Diskriminierungsrisiko.
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Bei einer Diskussion über die geplante neue Datenverordnung zum Selbstbestimmungsgesetz werfen die Grünen dem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine mangelnde Verantwortung gegenüber queeren Menschen vor. Nyke Slawik, queerpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betonte am Dienstagabend, dass durch die Speicherung und Abrufbarkeit früherer Geschlechts- und Namensangaben grundlegende Schutzpflichten des Staates missachtet werden: "Trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen werden durch ein faktisches Sonderregister erfasst und damit als 'anders' markiert."
Die ungewollte Offenlegung bei Behördenkontakten setze diese vulnerable Gruppe einem erhöhten Risiko für Diskriminierung und Stigmatisierung aus, fügte Slawik hinzu. Auch die SPD wird von den Grünen scharf für die Unterstützung der Pläne des Ministers kritisiert.
Neuer Entwurf des Bundesinnenministeriums
Der Entwurf des Bundesinnenministeriums sieht vor, dass zukünftig folgende Daten im Meldewesen erfasst werden: der Geschlechtseintrag und der Vorname vor der Änderung, das Datum der Änderung, die ändernde Behörde sowie das Aktenzeichen. Das Ministerium begründete dies in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt, damit, dass aufgrund des neuen Selbstbestimmungsgesetzes mehr Menschen eine Änderung ihres Geschlechtseintrags vornehmen würden.
Das bisherige Verfahren der Datenaktualisierung, das einen starken Schutz dieser Menschen gewährleistet hatte, sei aufgrund des geltenden Rechts nicht mehr möglich, erklärte das Bundesinnenministerium. Auch der Name sei ein wichtiges Merkmal, um Datensätze zweifelsfrei und dauerhaft der richtigen Person zuzuordnen.
Keine Anfrage des früheren Geschlechtseintrag möglich
Es ist nicht möglich, der Verarbeitung der alten Angaben zu widersprechen oder diese zu verhindern. Eine isolierte Suchanfrage nach dem früheren Geschlechtseintrag sei jedoch "ausgeschlossen" - zum Schutz der betroffenen Personen. Das Bundesinnenministerium teilte außerdem mit, dass die Ressortabstimmung zum Verordnungsentwurf noch nicht abgeschlossen sei.
Das Selbstbestimmungsgesetz trat am 1. November 2024 in Kraft. Während zuvor psychologische Gutachten erforderlich waren, um den Geschlechtseintrag im Pass zu ändern, können nun alle Volljährigen frei ihre Geschlechtsidentität im Pass wählen und zwischen den Einträgen "männlich", "weiblich", "divers" oder "ohne Angabe" wählen. (KNA)