Abo

Interview

Völkerrecht
Merz liefert ein fadenscheiniges Ausweichmanöver im Fall Venezuela

5 min
Friedrich Merz (l.) und Donald Trump (Archivbild vom Oktober): Die Bundesregierung hat den US-Angriff auf Venezuela nicht verurteilt.

Friedrich Merz (l.) und Donald Trump (Archivbild vom Oktober): Die Bundesregierung hat den US-Angriff auf Venezuela nicht verurteilt.

Der Kölner Völkerrechtler Claus Kreß kritisiert die Haltung der Bundesregierung zur Festnahme des venezolanischen Staatschef Nicolás Maduro.

Herr Professor Kreß, Sie haben die Sondersitzung des UN-Sicherheitsrats zur Gefangennahme von Nicolás Maduro durch eine US-Kommandoeinheit verfolgt. Was war Ihr Gefühl als Völkerrechtler?

Claus Kreß: Es war gespenstisch. Der Vertreter der USA hat nicht einmal den Versuch einer völkerrechtlichen Begründung für das Vorgehen seines Staates unternommen. Stattdessen war er mit schnellem Schritt auf der abschüssigen Bahn von der Rechtswidrigkeit zur Rechtlosigkeit unterwegs. Es war schlimm, das zu erleben, auch wenn man hiervon nach der Vorlage der jüngsten nationalen Sicherheitsstrategie der Vereinigten Staaten nicht überrascht sein durfte.

Die USA argumentieren, Maduro sei nicht der legitime Präsident, und stellen ihn als „Narko-Terroristen“ vor Gericht wie einen „normalen“ Kriminellen.

Damit haben die USA zwar das Gesetz im Munde geführt, allerdings nur das US-amerikanische. Ihren Angriff haben die Vereinigten Staaten als „chirurgischen Polizei-Einsatz im Ausland zur Vollstreckung von US-Haftbefehlen“ dargestellt. Ein solches „America First and Only“ spricht dem Völkerrecht Hohn.

Claus Kreß

Der Kölner Straf- und Völkerrechtler Claus Kreß

Wäre die Festsetzung Maduros denn völkerrechtlich in irgendeiner Hinsicht vertretbar gewesen?

Nein. Und das würde selbst dann gelten, wenn wir einmal – völkerrechtlich sehr gewagt – mit den USA unterstellen, Maduro sei am 3. Januar wegen der Manipulation der letzten Wahl nicht das Staatsoberhaupt Venezuelas gewesen. Denn auch dann hätten die USA nur mit Zustimmung einer Person Gewalt anwenden dürfen, die Venezuela nach dem Völkerrecht hätte vertreten können. Eine solche Zustimmung ist aber nicht ersichtlich.

Für Friedrich Merz ist die Völkerrechtslage „komplex“. Bei Ihnen klingt das nicht so.

Dieser Eindruck trügt Sie nicht.

Ein fadenscheiniges Ausweichmanöver des Bundeskanzlers
Professor Claus Kreß

Bringen Sie als Völkerrechtler die verhaltene Reaktion irgendwie zusammen mit der gleichzeitig scharfen Kritik an Russlands Angriffskrieg als eindeutige Missachtung des Völkerrechts?

Nein, das ist ein doppelter Standard. Wladimir Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine ist fraglos um ein Vielfaches schlimmer als Trumps Gewaltakt gegen Venezuela. Aber der Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot ist im Fall Venezuela nicht schwerer zu begründen als bei der Aggression Russlands gegen die Ukraine. Die im Fall Venezuela vom Bundeskanzler beschworene „völkerrechtliche Komplexität“ ist ein fadenscheiniges Ausweichmanöver, unter dem Deutschlands internationale Glaubwürdigkeit leidet.

Dies alles, um Trump nicht zu provozieren und ihn als Verbündeten bei der Hilfe für die Ukraine vollends zu verlieren?

Ein anderer Grund fällt mir nicht ein, so gering das Vertrauen auf Trump als „Verbündeten“ auch geworden sein müsste. Politisch betrachtet ist die Lage natürlich „komplex“. Denn Europas militärische Schwäche bedingt eine Abhängigkeit vom starken Arm der USA. Doch die Folgen eines so motivierten völkerrechtlichen Appeasements sind unabsehbar. Trump darf es zu Hause als Triumph feiern und als Ermutigung dafür verstehen, mit imperialer Geste fortzufahren.

Niemand sollte Nicolás Maduro eine Träne nachweinen.
Professor Claus Kreß

Konkret gesprochen: Sehen Sie den Tag schon kommen, an dem Trump – wie angedroht – auch nach Grönland greift?

Es war eindrucksvoll, die Vertreterin Dänemarks am Montag im UN-Sicherheitsrat zu erleben. Während Griechenland, Lettland und selbst Großbritannien sich in der Sitzung weggeduckt haben, haben die Dänen die Flagge des Völkerrechts hochgehalten und das gesagt, was man sich von allen Europäern gewünscht hätte: Niemand sollte Nicolás Maduro eine Träne nachweinen, aber der Gewalteinsatz der USA war die flagrante Verletzung einer völkerrechtlichen Grundnorm und damit ein brandgefährlicher Präzedenzfall. Man konnte es spüren: Dänemark sprach aus eigener Betroffenheit angesichts der unverhohlenen amerikanischen Drohung, auch in Grönland nach dem Prinzip der Rechtlosigkeit vorzugehen.

Ist Trump nach Ihrer Meinung überhaupt noch aufzuhalten?

Das weiß ich nicht. Aber eine Chance, ihn aufzuhalten, sehe ich am ehesten darin, dass die überwältigende Mehrheit der Staatengemeinschaft sich hinter dem Völkerrecht versammelt und sich Trump entgegenstellt. In einer seiner jüngsten Pressekonferenzen hat Trump davon geredet, dass Amerika sich mit Macht und Stärke wieder Respekt verschaffe. „Respekt“ – das heißt doch auch, dass die Achtung in der Welt für ihn nicht ganz irrelevant ist. Das Signal in Richtung Amerika müsste lauten: Schamlose Machtpolitik verschafft dem Land keinen Respekt, sondern provoziert weltweit ganz überwiegend Ablehnung.

´Heute ist es sehr unbequem geworden, für das Völkerrecht einzutreten.
Professor Claus Kreß

Ein Signal auch an andere?

Bei Russland besteht unter Putin keine Hoffnung auf eine Signalwirkung. Im Sicherheitsrat hat der russische UN-Vertreter sich die Steilvorlage der USA nicht entgehen lassen, einmal ausgiebig vom eigenen Tun abzulenken. Die Kritik an den Vereinigten Staaten war flammend, aber in Anbetracht des fortgesetzten Angriffskriegs gegen die Ukraine blanker Zynismus. China hingegen hat sich auf der New Yorker Weltbühne abgeklärt als Hüter des Völkerrechts präsentieren können. Für Peking war das in Anbetracht des Ausfalls Europas ein schöner Reputationserfolg. Aber man darf sich keiner Illusion hingeben. Wenn die USA in Lateinamerika nun wieder auftreten, als handelte es sich um ihren imperialen Vorhof, und selbst in Grönland zu rechtsverneinender Machtpolitik ansetzen, wird China nicht nur die Taiwan-Frage noch offener in einem imperialen Licht betrachten, als es sich bereits angedeutet hat. Insofern geht es bei dem Signal auch um China.

Kann Europa im Bermuda-Dreieck der Großmachtinteressen mit einem solchen Signal überhaupt etwas ausrichten?

Europa wäre für sich genommen mit der Rolle als Hüter der Völkerrechtsordnung anstelle der Vereinigten Staaten überfordert. Aber Europa wäre gar nicht allein. Es wäre auch am Montag im Sicherheitsrat – von China ganz abgesehen – nicht allein gewesen: Die bündnisfreien Staaten etwa, das sind weit mehr als 100, sind dort mit einem sehr klaren Bekenntnis zum völkerrechtlichen Gewaltverbot aufgetreten. Brasilien, Chile, Kolumbien, Mexiko und nicht zuletzt auch Südafrika, allesamt wichtige Vertreter des „Globalen Südens“, sind den Vereinigten Staaten mit Nachdruck und mit Mut entgegengetreten. In diesem kritischen Moment wäre den Europäern ein Brückenschlag über die Regionen hinweg möglich gewesen mit der Botschaft: Auch wir bringen heute den Mut auf, uns zu den Normen des Völkerrechts zu bekennen, die wir auch sonst bei jeder Gelegenheit „universell“ nennen – und damit gültig für jeden. Das wäre vernommen worden – sowohl im „Globalen Süden“ als auch in Amerika und in China.

Aber dieses Signal Europas blieb aus.

Ja, weil neben Dänemark nur Frankreich und Spanien zum Völkerrecht standen. Deutschland erschien gar nicht erst auf der Bildfläche. Erst jetzt, da Trump Grönland ins Visier nimmt, gab es auch unter deutscher Beteiligung eine Erklärung, um Dänemark den Rücken zu stärken. Diese ist natürlich erfreulich, aber ihre Glaubwürdigkeit ist von vornherein lädiert, nachdem man dem Völkerrecht unmittelbar zuvor im Fall Venezuela von der Fahne gegangen ist. Wir erinnern uns in Deutschland dieser Tage an Konrad Adenauer und rühmen die Standfestigkeit, mit der er als erster Bundeskanzler unbequeme Positionen auch unter schwierigen Bedingungen durchgehalten hat. Heute ist es sehr unbequem geworden, für das Völkerrecht einzutreten. Und dabei ist es notwendiger denn je.


Zur Person

Claus Kreß lehrt Straf- und Völkerrecht an der Universität zu Köln. Er leitet dort auch das Institut für Friedenssicherungsrecht. Kreß ist Sonderberater des Anklägers am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zum Verbrechen der Aggression. (jf)