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Wegen mutmaßlicher SpionageGrünen-Abgeordneter Freund zeigt Ungarns Regierungschef Orbán an

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Der Grünen-Europaabgeordnete Daniel Freund steht am Rednerpult.

EU-Abgeordneter Daniel Freund hat Ungarns Regierungschef Viktor Orbán angezeigt. (Archivbild)

Daniel Freund wirft dem ungarischen Regierungschef einen mutmaßlichen Spähangriff vor und hat Strafanzeige gestellt.

Es soll eine fingierte E-Mail gewesen sein: Daniel Freund, Grünen-Europaabgeordneter, verdächtigt Viktor Orbán eines mutmaßlichen Spähangriffs. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, erstattete Freund gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Strafanzeige gegen den ungarischen Regierungschef und gegen Unbekannt. Die Strafanzeige wurde bei der Staatsanwaltschaft Krefeld sowie bei den speziellen Cybercrime-Anlaufstellen in Köln und Düsseldorf eingereicht.

Demzufolge haben Angreifer im vergangenen Jahr erfolglos versucht, eine Spionagesoftware auf den Geräten von Freund zu installieren. Die Attacke sei mit einer Software des Anbieters Candiru durchgeführt worden, die auch von ungarischen Behörden genutzt werde, hieß es weiter. Freund habe demnach eine E-Mail mit einer fingierten Anfrage erhalten. Bei dieser Software reicht ein Klick auf einen manipulierten Link, damit sie sich installiert.

IT-Experten finden Software, die auch von ungarischen Behörden genutzt wird

Der Abgeordnete Freund sagte: „Nach Einschätzung der IT-Experten des EU-Parlaments könnte die ungarische Regierung hinter dem Lauschangriff auf mich stecken.“ Das überrasche ihn nicht, so der Abgeordnete weiter. „Orbán verachtet Demokratie und Rechtsstaat. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wäre das ein ungeheuerlicher Angriff auf das Europäische Parlament.“ In Europa solle niemand Angst haben müssen, überwacht zu werden, weil er sich für demokratische Werte einsetze.

Daniel Freund positioniert sich wiederholt gegen Orbán und kritisiert unter anderem die Korruption im Land sowie die rechtsstaatsfeindliche Politik.

Ziel der Strafanzeige sei es nun, Spyware-Angriffe aufzuklären und zu verhindern, teilten Freund und die GFF mit. „Sie verletzen die Privatsphäre der Betroffenen massiv. Außerdem verstoßen sie gegen das IT-Grundrecht und gegen das Fernmeldegeheimnis.“ (dpa)