„Erneut teurer geworden“Zuzahlung für das Pflegeheim steigen weiter – NRW ist in Spitzengruppe

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Ein Betreuer geht in einem Pflegeheim mit einer Bewohnerin über den Flur.

Eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen ergab, dass die Zuzahlungen für Pflegebedürftige im Heim in NRW überdurchschnittlich hoch ausfallen.

Die staatlichen Entlastungszuschläge kommen bei Betroffenen nicht an: Die Kosten klettern weiter - vor allem auch in NRW.

Die Zuzahlungen für Pflegebedürftige im Heim sind trotz höherer staatlicher Entlastungszuschläge weiter gestiegen. Überdurchschnittlich hoch sind die Kosten dabei auch im neuen Jahr wieder in Nordrhein-Westfalen. Das hat eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen ergeben.

Zum 1. Januar waren demnach im ersten Jahr im Heim im bundesweiten Schnitt 2576 Euro pro Monat aus eigener Tasche fällig - 165 Euro mehr als Anfang 2023. In NRW waren es sogar 2892 Euro - 179 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Weiterhin gehört NRW hinter dem Saarland (2981 Euro) und Baden-Württemberg (2907 Euro) zu den drei teuersten Ländern für Pflegeheimbewohner.

Die Entlastungszuschläge, die mit längerem Heimaufenthalt steigen, waren mit einer Reform der Ampel-Koalition zum 1. Januar gerade erhöht worden. Mit dem höchsten Zuschlag ab dem vierten Jahr im Heim stiegen die selbst zu zahlenden Anteile nun in NRW auf 2107 Euro im Monat (bundesweiter Schnitt: 1750 Euro). Das waren 102 Euro mehr als am 1. Januar 2023 (bundesweit: plus 79 Euro). Am günstigsten waren Heimplätze im ersten Jahr demnach in Sachsen-Anhalt mit durchschnittlich 2017 Euro im Monat.

Höhere Personalkosten für dringend benötigte Pflegekräfte tragen zu wachsenden Zuschlägen bei

In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten. Für Heimbewohner kommen dann noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen hinzu. Seit 2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse besondere Entlastungszuschläge, die mit einer Reform der Ampel-Koalition gerade zum 1. Januar 2024 erhöht wurden.

Der Eigenanteil für die reine Pflege wird so im ersten Jahr im Heim um 15 statt 5 Prozent gedrückt, im zweiten um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent.

Die höheren Zuschläge bremsten den Kostenanstieg nun stärker ab. Laut der Auswertung stieg aber auch der Eigenanteil nur für die reine Pflege weiter - ohne Zuschläge in NRW auf 1308 Euro im Monat zum 1. Januar 2024 (im Bundesschnitt auf 1377 Euro). Das waren in NRW 219 Euro mehr als Anfang 2023 (bundesweit: plus 238 Euro). Hintergrund sind auch höhere Personalkosten für dringend gesuchte Pflegekräfte.

Deutsche Stiftung Patientenschutz bemängelt Umfang des Entlastungsplans

Die Chefin des Ersatzkassenverbands, Ulrike Elsner, sagte: „Die Heimplätze sind für die Pflegebedürftigen erneut teurer geworden.“ Die höheren Zuschüsse der Pflegekassen kompensierten den Anstieg nur zum Teil. Der Verband erwartet für die Entlastungszuschläge eine Summe von etwa 5,5 Milliarden Euro 2024.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, der vom Bundesgesundheitsminister hochgelobte Entlastungsplan für die Pflegebedürftigen gehe nicht auf. „Der Fallschirm ist viel zu klein, um den harten finanziellen Aufprall zu verhindern“, bemängelte Vorstand Eugen Brysch. „Die Betroffenen werden wieder mal zur Kasse gebeten.“ Schlecht sei die Lage vor allem für Betroffene, die weniger als ein Jahr stationär gepflegt würden. „Denn ein Drittel der Pflegeheimbewohner stirbt in den ersten 12 Monaten nach Einzug“, erklärte Brysch.

Eugen Brysch fordert Umbau von Pflegeversicherung zur Teilkasko-Versicherung 

Gerade NRW sei gefordert. „Seit Jahren werden die Investitionskosten nicht übernommen“, kritisierte Brysch. Perspektivisch müsse die Pflegeversicherung zur Teilkasko-Versicherung mit einer festen Eigenbeteiligung umgebaut werden. Nur so sei es möglich, finanziell Vorsorge für Eigenanteile zu treffen.

Ausgewertet wurden den Angaben zufolge Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Bundesländern. Die Daten beziehen sich auf Bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5. Zum Ersatzkassenverband gehören unter anderem die Techniker Krankenkasse, die Barmer und die DAK-Gesundheit. (dpa)

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