Düsseldorf – In einer der letzten Sitzungen dieser Legislaturperiode hat die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen ein neues Denkmalschutzgesetz verabschiedet. Schwarz-gelb will denkmalgeschützte Häuser auf diese Weise wohnlicher machen. Kritiker werfen CDU und FDP vor, den Denkmalschutz aufzuweichen.
Mit dem neuen Gesetz können Eigentümer ihre denkmalgeschützten Häuser leichter modernisieren. Dies betrifft beispielsweise die Barrierefreiheit und den Klimaschutz: Der Einsatz erneuerbarer Energien soll künftig auch an geschützten Häusern möglich sein. „Dass Photovoltaik auf dem Dach eines denkmalgeschützten Hauses per se ausgeschlossen wird, ist nicht mehr zeitgemäß“, sagte Fabian Schrumpf (CDU) Anfang des Jahres, als die Landesregierung das neue Gesetz in den Landtag einbrachte.
Widerspruchsrecht für Kirchen
Kommunen wird künftig mehr Verantwortung bei der Nutzung von Denkmälern zugesprochen. Diejenigen Kommunen, die nach Entscheidung des Ministeriums gut in Fragen des Denkmalschutzes aufgestellt sind, müssen bei Entscheidungen nicht mehr Experten der Landschaftsverbände hinzuziehen. Kirchen und Religionsgemeinschaften spricht die Landesregierung ein Widerspruchsrecht zu: Wenn ein Gotteshaus als Denkmal eingetragen werden soll, kann die Religionsgemeinschaft beim Bauministerium widersprechen.
Denkmalschützer befürchten, dass der Schutz der Bauwerke mit dem neuen Gesetz nicht mehr im Fokus steht. „Wir haben dagegen plädiert, dieses Gesetz im Landtag zu verabschieden“, sagt Silke Eilers, Geschäftsführerin des Westfälischen Heimatbundes. Besser wäre es gewesen, das alte Gesetz in der nächsten Legislaturperiode an ein paar Punkten zu modernisieren. Eilers spricht von einer „Zwei-Klassen-Denkmalpflege“ durch die neue Verantwortung der Kommunen und kritisiert die Sonderrolle, die der Kirche zuteilwird. „Wir befürchten, dass es den Kirchen dadurch leichter gemacht wird, Gebäude abzureißen“, sagt Eilers.
SPD kritisiert neues Gesetz
Der Heimatbund sei nicht kategorisch gegen Photovoltaik auf Denkmälern, durch die alte Gesetzeslage sei die Anbringung von Solaranlagen im Rahmen einer Interessensabwägung möglich. „Wir werden überdies nicht mit Photovoltaik auf gerade einmal 1,5 Prozent der Gebäude in NRW – mehr Denkmäler sind es nicht – die Klimawende in Deutschland schaffen“, sagt Eilers. „Hier wäre eine Initiative in Richtung Gewerbe- und Industrieflächen, die reichlich Platz für derartige Anlagen bieten, sinnvoller.“
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Auch die SPD kritisiert das neue Gesetz: Es sei „ungeeignet, um den Denkmalschutz in NRW zu gewährleisten“, so Andreas Becker, baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Die Aspekte des Klimaschutzes und der Barrierefreiheit würden bereits in der bestehenden Rechtslage ausreichend berücksichtigt. „Für den Schutz unseres kulturellen Erbes ist das ein schlechter Tag“, sagt Becker.



