Kölner SchulchaosGebauer soll von Plan zu Mehrfachanmeldungen gewusst haben

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Gebauer Mikrfone

NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP)

Köln – Die SPD im Düsseldorfer Landtag wirft NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer vor, eine Mitschuld an der Kölner Schulplatzmisere zu tragen. „Frau Gebauer spielt nicht mit offenen Karten. Im Gegenteil: Sie streut den Eltern und der Öffentlichkeit Sand in die Augen, wenn sie den Schwarzen Peter jetzt zu den Kölner Schulen und der Stadt schiebt“, sagte SPD-Schulexperte Jochen Ott dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Gebauer kritisierte SPD

Gebauer hatte in einem Interview mit unserer Zeitung massive Kritik an der Stadt Köln geübt. „Köln hat für sich den Sonderweg der Mehrfachanmeldungen gewählt. Dadurch ist das Chaos unnötigerweise entstanden“, hatte die FDP-Politikerin erklärt. In Köln habe die Schulentwicklungsplanung seit Jahrzehnten in den Händen der SPD gelegen. Nun würden dutzende Schulen fehlen, weil sie nicht gebaut wurden.

Was wusste die Bezirksregierung?

SPD-Schulexperte Ott sagte dazu, die Mehrfachanmeldungen seien „mit ausdrücklicher Zustimmung“ der Bezirksregierung Köln - und somit auch vom Land erfolgt. „Denn über die Bezirksregierung hat allein das Schulministerium die Fachaufsicht. Jetzt so zu tun, als sei Frau Gebauer für diese Misere nicht verantwortlich, ist schlicht verantwortungslos“, sagte Ott.

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Darüber hinaus wisse in Köln jeder, dass das Baudezernat seit Jahren in CDU-Hand liege. Der Bau neuer Schulen – wie zum Beispiel an der Herbesthalerstrasse in Lindenthal – sei nicht priorisiert worden. „Wir erwarten daher, dass sich Frau Reker und Frau Gebauer jetzt persönlich dafür einsetzen, dass das Problem gelöst wird, und sie beide zu ihrer gemeinsamen Verantwortung stehen", so Ott.

Die Kölner Bezirksregierung erklärte auf Anfrage, die Entscheidung über die Gestaltung des Anmeldeverfahrens träfen die Kommunen in eigener Verantwortung. Die Bezirksregierung habe in ihren Beratungen den Schulträger Stadt Köln auf aktuelle Gerichtsentscheidungen zu Mehrfachanmeldungen aufmerksam gemacht.

Das Verwaltungsgericht hatte darauf hingewiesen, dass Mehrfachanmeldungen juristisch möglich ist.

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