Eine Mietkaution muss nicht immer bar geleistet werden. Es gibt verschiedene andere Möglichkeiten, wie Mieter eine Sicherheit hinterlegen können. Entscheiden wird am Ende aber meist der Vermieter.
MietrechtAuf welche Weise wird eine Kaution hinterlegt?

Spätestens mit der Übergabe der Wohnungsschlüssel ist in der Regel ein Teil der Kaution fällig. Der Gesamtbetrag darf in Raten bezahlt werden.
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Bar, Bürgschaft oder Versicherung - wie ist die Mietkaution eigentlich zu leisten? „Der Vermieter bestimmt, in welcher Form er sie gerne hätte“, sagt Anja Franz, Juristin des Mietervereins München. Mieterinnen und Mieter könnten zwar mitreden. Aber: „Der Vermieter wird die Wohnung nicht hergeben, wenn der Mieter seinem Vorschlag widerspricht.“ Eigentümer sitzen also am längeren Hebel.
Es gibt diverse Kautionsvarianten. Bargeld oder Überweisung sind nach wie vor gängig. Selbst eine Teilzahlung ist zulässig. „Mieter und Mieterinnen können in drei gleichen Monatsraten zahlen. Das ist gesetzlich festgelegt“, erläutert Franz. Eine andere Möglichkeit ist das Kautionssparbuch: Mieter zahlen die Sicherheit ein und verpfänden das Sparbuch zugunsten ihres Vermieters.
Klamme Mieter und Mieterinnen können eine Bürgschaft anbieten – zum Beispiel von den Eltern. Außerdem offerieren Banken und Versicherungen spezielle Mietkautionsbürgschaften. Wichtig: Vermietende und Mietende sollten die Modalitäten rechtzeitig klar absprechen und schriftlich festhalten. So gibt es später keine Unklarheiten. (dpa)