Wer viel auf der Straße unterwegs ist, kann in einen Unfall involviert werden. Egal, ob selbst verschuldet oder nicht, das richtige Handeln ist essenziell. Das ist auch bei Reisen im Ausland wichtig.
Sicher und versichertAutounfall im Urlaub: Was jetzt?

Hilfreich: Die Internationale Versicherungskarte erleichtert nach einem Autounfall im Ausland die spätere Schadensmeldung bei der Versicherung.
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Wer durch Europa reisen will, kann das auch gut mit dem Auto machen. Doch früher oder später kann es da mit Pech zu einem Unfall kommen. Wer vorbereitet ist und weiß, wie man sich im Notfall verhalten sollte, kann einigen Stress vermeiden. Worauf es da ankommt, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).
So hilft es etwa den Europäischen Unfallbericht parat zu haben. Das Formular ist EU-weit einheitlich und hilft den Unfall zu dokumentieren. Ebenso sinnvoll ist die Internationale Versicherungskarte, auf welcher die Versicherungsdaten stehen. Die Karte kann bei der eigenen Versicherung angefragt und entweder digital oder physisch mitgeführt werden. Das erleichtert die spätere Schadensmeldung bei der Versicherung.
Unfallstelle sichern und Versicherung einschalten
Doch man kann nur begrenzt vorbereitet sein. Denn es kommt auch darauf an, wie man reagiert. Gerät man in eine Unfallsituation, gilt grundsätzlich erst einmal das klassische Handeln:
- Warnweste anziehen und Unfallstelle mit Warndreieck und -blinker sichern
- Bei verletzten Personen die 112 oder die Notrufnummer des Gastlandes anrufen
- Polizei informieren
- Kontaktdaten mit anderen Beteiligten austauschen und gemeinsam Unfallbericht ausfüllen
- Fotos und Videos vom Unfall machen
Hat man den Unfall selbst verursacht, kommt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ins Spiel. Liegt die Schuld bei jemand anderem, muss der Schaden bei deren Versicherung über den Schadensregulierungsbeauftragten gemeldet werden, erklärt die EVZ. Er ist zuständig, wenn es um Ansprüche gegen ausländische Versicherung geht. Ein Entschädigungsangebot sollte dann nach drei Monaten eintreffen. Ist die Schuld unklar, kann das länger dauern.
Vorsicht: Es gilt immer das Recht des Landes. Was die Versicherung des anderen übernimmt, kann von Land zu Land anders sein. Deshalb ist es wichtig, die Reparaturkosten so gering wie möglich halten, da diese sonst möglicherweise nicht übernommen werden.
Das gilt auch für den Mietwagen
Geschieht der Unfall mit einem Mietwagen, kommt noch ein Schritt hinzu: Der Autovermieter muss informiert werden. Zusätzlich kann der Mietvertrag selbst bei kleinen Schäden das Informieren der Polizei verpflichten. Deshalb kann es hilfreich sein, nachweisen zu können, dass man die Polizei eingeschaltet hat. (dpa)