Die Sicherheitslage in der Golfregion hat sich verbessert - deshalb hat das Auswärtige Amt seine Reisehinweise gelockert. Allerdings nicht für alle Staaten. Was Urlauber wissen müssen.
GolfregionDubai-Reisen: Auswärtiges Amt rät nicht mehr ab

Das Auswärtige Amt hat die Reisehinweise für Dubai entschärft.
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Das Auswärtige Amt rät nicht mehr von Reisen nach Dubai ab. Die im Internet verfügbaren Reisehinweise für die Vereinigten Arabische Emirate, zu denen die bei deutschen Urlaubern beliebte Metropole am Persischen Golf zählt, wurden entschärft. Gleiches gilt für die Reisehinweise für den Oman, Saudi-Arabien, Katar, Bahrain und Kuwait.
Seit dem 13. Juni hatte das Auswärtige Amt infolge der gegenseitigen Luftangriffe zwischen Israel und dem Iran von allen nicht notwendigen Reisen in die Golfregion abgeraten.
Für die genannten sechs Länder gilt diese Einschätzung nun vorerst nicht mehr, die entsprechenden Änderungen datieren vom 2. Juli.
AA: Erneute Verschärfung der Lage nicht ausgeschlossen
„Mit dem Inkrafttreten der Waffenruhe zwischen Israel und Iran am 24. Juni 2025 wurde die militärische Auseinandersetzung zwischen den beiden Staaten beendet“, schreibt das Auswärtige Amt in den Reisehinweisen für die sechs Golfstaaten.
Allerdings: Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region könne weiterhin nicht ausgeschlossen werden, heißt es weiter. Dies schließe mögliche sicherheitsrelevante Vorfälle sowie ggf. Beeinträchtigungen des regionalen Flugverkehrs mit ein.
Unverändert bleibt die Einschätzung für Jordanien: Das Auswärtige Amt rät von nicht notwendigen Reisen in das Land weiterhin ab. Für Israel gilt eine Reisewarnung, ebenso für den Iran.
Was die Einschätzungen konkret bedeuten
Reisewarnungen werden ausgesprochen, wenn davon ausgegangen werden muss, „dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht“, wie das Ministerium erklärt. Sie haben damit deutlich mehr Gewicht als ein Sicherheitshinweis, wie er für Jordanien gegeben wird.
- Eine Reisewarnung ist zwar kein Reiseverbot. In der Praxis machen Reiseveranstalter sie aber oft zum Prüfstein ihrer Entscheidungen - etwa, ob sie Reisen in ein Land anbieten.
- Bei einer eintretenden Reisewarnung kann man von vorher gebuchten Pauschalreisen in der Regel ohne Stornokosten zurücktreten.
- Die Reisewarnung wird dann oft als ein Indiz für das Vorliegen sogenannter außergewöhnlicher Umstände (bzw. höhere Gewalt) betrachtet.
Auch wenn das Auswärtige Amt von Reisen in ein Land zwar abrät, aber nicht explizit warnt, reagieren Reiseveranstalter mitunter darauf und verzichten auf Angebote. Wer individuell reist, also Flug, Hotel und Weiteres einzeln bucht, muss selbst abschätzen, welches Risiko er zu tragen bereit ist. (dpa)